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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vielleicht ganz zu Anfang eine Erwiderung auf Herrn Tillschneider geben.

(Zuruf: Doktor!)

- Dr. Tillschneider, natürlich. So viel Zeit muss sein. - Die AfD, Herr Dr. Tillschneider, ist nicht die Partei der Freiheit.

(Zustimmung von Kathrin Tarricone, FDP - Zuruf von der AfD: Doch!)

Denn eine Partei der Freiheit setzt auf die Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen Menschen. Das machen Sie nicht.

(Zuruf von Chris Schulenburg, CDU - Zuruf von der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut.

(Guido Heuer, CDU, und Thomas Staudt, CDU, lachen)

Die Frage aller Fragen, wann Bubatz legal wird,

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

hat aller Voraussicht nach ab dem 1. April keine Bedeutung mehr.

(Stefan Ruland, CDU: Der schlechteste Scherz des Jahrhunderts!)

Dann wird das lange verhandelte und auch breit thematisierte Cannabisgesetz in Kraft treten.

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten sprachen und sprechen uns für die Legalisierung von Cannabis aus. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen auf der Bundesebene genau dafür eingesetzt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Natürlich sagen wir auch: Aus unserer Sicht erfolgt die Legalisierung zu zögerlich. Von einer vollkommenen Legalisierung, wie sie im Koalitionsvertrag auf der Ebene des Bundes vorgesehen ist, sind wir noch ein großes Stück weit entfernt. Was wir uns darüber hinaus gewünscht hätten, werde ich gleich im weiteren Verlauf aufgreifen.

Was steht denn im Gesetz? - Im Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, erfolgt die Legalisierung auf der Grundlage von zwei Säulen. Die erste Säule, die sich auf den privaten Konsum und den Anbau konzentriert, soll ab dem 1. April 2024 gelten. Für den Eigenverbrauch können ab diesem Zeitpunkt 25 g Cannabis zum Eigengebrauch öffentlich mitgeführt werden. Beim Anbau sind maximal drei weibliche Hanfpflanzen zulässig.

(Zuruf von Guido Heuer, CDU)

Ab 1. Juli 2024 gilt dann die zweite Säule. Sie umfasst den sogenannten gemeinschaftlichen Konsum in den „Cannabis Clubs“. Diese Clubs sind eingetragene Vereine; sie sind nicht gewinnorientiert; sie dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben; sie müssen einen Präventionsbeauftragten benennen; sie müssen ein Jugendschutzkonzept vorlegen.

Innerhalb dieser Vereine wird gemeinschaftlich Cannabis angebaut und eine kontrollierte Abgabe an Mitglieder realisiert werden, wobei ab einem Alter von 21 Jahren höchstens 50 g pro Monat bzw. maximal 25 g Cannabis pro Tag abgegeben werden dürfen. Bei unter 21-Jährigen liegt die Maximalmenge sogar nur bei 30 g. Außerdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf das Cannabis einen THC-Gehalt von 10 % nicht überschreiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten hätten uns gewünscht, dass wir einen weiter gehenden Weg gegangen wären. An lizensierte Verkaufsstellen haben wir bspw. gedacht, in denen qualitativ hochwertiges und kontrolliertes Cannabis an Volljährige verkauft werden könnte. Das ist eine richtige Legalisierung.

Das neue Cannabisgesetz ist jedoch ein Schritt in die Richtung; diesem Schritt werden sicherlich weitere folgen.

(Tobias Krull, CDU: Falsche Richtung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen doch alle zur Kenntnis nehmen, dass die bisherige Verbotspolitik gescheitert ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich war einerseits ein bisschen erstaunt, mit welcher Verve die Innenministerin an dieser Stelle von den Mehrbelastungen für die Polizei gesprochen hat und dass alles nicht umsetzbar sei. Wer sich einmal anschaut, welche Freimengengrenzen oder Eigenbedarfsgrenzen es aktuell in den verschiedenen Bundesländern gibt, wird Folgendes erkennen: Bei uns in Sachsen-Anhalt und in einigen anderen Bundesländern sind es 6 g, in einigen Ländern liegen sie bei 10 g, in Bremen sind es 15 g. Wir müssen doch jetzt bereits Kontrollen durchführen, wir müssen doch jetzt bereits nachweisen.

Im Übrigen gilt natürlich auch - bevor der Kollege Erben das gleich wieder fragen wird - im Straßenverkehr, dass Rausch nicht zulässig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Eva von Angern, DIE LINKE: Ja, eben! - Olaf Meister, GRÜNE: Und jetzt?)

Das kontrolliert die Polizei in Sachsen-Anhalt auch und das wird sie auch zukünftig tun. Das meinen wir Freie Demokraten, als Partei der Freiheit, wenn wir davon sprechen, dass wir auf die Eigenverantwortlichkeit setzen: Jeder, der ein Auto im Straßenverkehr führen möchte, muss sich seiner Fahrtüchtigkeit bewusst sein und er muss wissen, dass er fahrtüchtig ist.

(Unruhe - Eva von Angern, DIE LINKE: Und er darf nicht bei Gelb fahren, Herr Kosmehl!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist an der Zeit, dass wir etwas ändern. Ich weiß, dass es für die CDU/CSU immer ein großes Problem ist, wenn sich gesellschaftliche Mechanismen, gesellschaftliche Forderungen ändern.

(Oh! bei der CDU - Tobias Krull, CDU: Unterstellung!)

Ich habe in Vorbereitung nachgelesen, lieber Kollege Heuer. Was für eine Debatte hat die CDU/CSU im Jahr 1975 gegen die sozialliberale Koalition geführt, als wir das Verschuldensprinzip bei der Ehescheidung aufgehoben haben; als wir den Versorgungsausgleich für den nachehelichen Unterhalt ermöglicht haben.

(Guido Heuer, CDU: Das war aber keine Droge!)

Sie haben den Untergang des Abendlands beschrieben und nichts ist passiert. Denn die gesellschaftliche Realität war bereits weiter gewesen, als es die sozusagen die konservative Politik von der CDU/CSU jemals ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Deshalb sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Wir werden in der Ampelregierung dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben und, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig; der Bundesrat muss nicht zustimmen.

(Unruhe)

Die Frage der GRÜNEN für die Aktuelle Debatte ist - das hätte man sich unter Umständen sparen können, wenn man die Abläufe kennt; trotzdem gebe ich Ihnen vorausschickend eine Antwort darauf  : ob wir den Vermittlungsausschuss anrufen: Ja oder Nein?

(Matthias Redlich, CDU, lacht - Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir wollten Ihnen die Chance geben, das zu sagen!)

Das Plenum des Bundesrats wird am Freitag darüber auf Grundlage eines Antrags abstimmen, der aus einer Beschlussempfehlung der Ausschüsse hervorgeht. Ich persönlich war irritiert vom Votum der Gesundheitsministerin unserer Landesregierung; aber es ist nun einmal so. Deshalb sage ich für die Freien Demokraten ganz klar: Wir wollen dem Gesetz zustimmen. Deshalb stimmen wir einer Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Damit ist klar - denn das haben wir gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart  , dass sich Sachsen-Anhalt der Stimme enthalten wird; also der Anrufung nicht zustimmen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zuruf von Andreas Schumann, CDU)

Das ist aus meiner Sicht an der Stelle auch gut.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss sagen: Wir alle sind gefordert. Die Entscheidung wird fallen; die Entscheidung wird am Freitag final getroffen werden. Das Gesetz wird am 1. April in Kraft treten.

(Tobias Krull, CDU: Hoffentlich nicht!)

Danach wird es darum gehen, es anzuwenden. Keiner von uns sollte - ich glaube, das macht niemand, weder von den GRÜNEN, noch von den LINKEN, noch von den Sozialdemokraten, noch von den Freien Demokraten - die Werbetrommel rühren und sagen: Jeder muss sofort mit Kiffen anfangen.

(Zurufe von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Guido Heuer, CDU)

Wir machen das, was wir immer machen, nämlich: Wir setzen auf die Menschen und wir entkriminalisieren diejenigen, die den Konsum genießen. Aber wir wollen nicht alle Menschen zum Konsum von Cannabis verführen.

Das, was wir an Regelungen für Strafen haben, auch für die klare Einhaltung von Abstandsregeln, das wird durchsetzbar sein; es wird machbar sein; es wird am Ende auch dazu führen, dass dieses Thema insgesamt nur ganz am Anfang für ein wenig Rauch sorgt und dann nicht mehr wahrgenommen werden wird.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende meiner Rede mit einem Zitat - vielleicht ein wenig ungewöhnlich - von Snoop Dogg schließen - ich zitiere  :

(Lachen)

    „So what we get drunk/ So what we smoke weed/ We're just having fun/ We don't care who sees/ So what we go out/ That's how it's supposed to be/ Living young and wild and free.“

Vielen Dank.

(Lachen und Zustimmung bei der FDP, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Eva von Angern, DIE LINKE: Später kommt die Übersetzung!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Kosmehl, Sie sind mit dem Hinsetzen vielleicht ein wenig zu voreilig, obwohl es natürlich in Ihrer Macht liegt. Sie haben eine Reihe von Reaktionen hervorgerufen. Ich nenne diejenigen, die ich registriert habe. Das sind Herr Tillschneider mit einer Intervention, Herr Heuer und Frau Pähle mit einer Frage. Ich hoffe, ich habe niemanden übersehen. - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kann Kollege Tillschneider beginnen. - Sie haben das Wort.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Herr Kosmehl, Sie meinten zu Beginn Ihrer Rede, die AfD könne nicht die Partei der Freiheit sein, weil wir wollten ja das Cannabisverbot, und die FDP sei die Partei der Freiheit und der Eigenverantwortung. Ich attestiere Ihnen: Sie haben den Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung nicht verstanden.

(Kathrin Tarricone, FDP: Na, sicher haben wir das!)

Freiheit heißt nicht, dass es kein Gesetz gibt, sondern Freiheit, ganz klassisch nach Kant, heißt, dass ich mich aus freien Stücken dem Gesetz unterwerfe und das Gesetz annehme. Das ist überhaupt der Inbegriff der Freiheit. Davon haben Sie keinen blassen Schimmer. Was Sie meinen, ist die vollkommene Beliebigkeit des Laissez-faire.

(Kathrin Tarricone, FDP: Nein, nein!)

Deshalb gebe ich Ihnen ein Wort von Goethe mit auf den Weg - ich erwarte nicht, dass Sie Kant lesen; meditieren Sie darüber; vielleicht geht Ihnen ein Sinn auf  , und zwar: „Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben.“ Denken Sie darüber einmal nach.

(Zustimmung bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Tun Sie das oder antworten Sie, Herr Kosmehl?


Guido Kosmehl (FDP):

Herr Tillschneider, ich merke immer    

(Kathrin Tarricone, FDP: Doktor!)

Herr Dr. Tillschneider, wenn Sie aufspringen, dann treffe ich immer den richtigen Punkt; an der Stelle bin ich ziemlich genau.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Treffsicher!)

Ich glaube, Sie haben ein anderes Verständnis von Freiheit und Verantwortung. Denn Sie sagen: Freiheit von Verantwortung, und wir sagen: Freiheit zur Verantwortung. Wir wollen die Freiheit nutzen, um Verantwortung zu übernehmen. Wir trauen es aber dem Einzelnen zu, verantwortlich für sein Leben gestaltend zu wirken. Das ist der Unterschied zwischen Freien Demokraten und der AfD.

(Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Heuer hat eine Frage. Er kann sie stellen. - Bitte sehr.


Guido Heuer (CDU):

Sehr geehrter Kollege Kosmehl, wir sind uns in vielen Dingen, z. B. bei der Schuldenbremse, einig. Aber an dieser Stelle stehen wir uns diametral gegenüber. Wenn sie etwas aus dem Jahr 1975 zitieren und das vergleichen mit Problemen in der Ehe - was alles dort geschehen ist mit Blick auf Ausgleich oder weiß der Kuckuck was  , was hat das dann mit Cannabis zu tun?

Die konkrete Frage ist: Im Jahr 2018 hat Thailand in Asien, das zuvor eines der strengsten Drogengesetze weltweit hatte, Cannabis für medizinische Zwecke freigegeben und im Sommer 2022 vollständig.

Jetzt kehren sie zurück zum Gesetz, das besagt, nur noch zu medizinischen Zwecken. Was meinen Sie, welche Überlegungen dahinter stecken? Sie wollten ja noch weitergehen als der jetzige Gesetzentwurf. Genau deshalb führe ich Thailand an. Wie stehen Sie dazu?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Guido Kosmehl (FDP):

Sehr gerne, Herr Präsident. - Herr Kollege Heuer, wir haben auf der Welt ganz unterschiedliche Erfahrungen mit der Freigabe und mit dem Handling von Drogen gemacht. Wir sind der Überzeugung, dass wir in dem Bereich des Cannabiskonsums, der ja stattfindet, weiterkommen müssen. Der findet doch jetzt schon statt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Er wird aber kriminalisiert. Er wird in den Schwarzmarkt getrieben oder es kommt zu häufigen Besuchen in den Niederlanden, je nachdem, wie nah man da dran sitzt oder wohnt.

Ich glaube, dass diese Zahlen nicht vergleichbar sind. Wir haben in Deutschland mit der Freigabe von medizinischem Cannabis ganz wenig Schindluder getrieben. Da kam auch sofort die Frage, das wird dann gleich abgezogen, und dann nutzen das mehr. Das ist ja nicht passiert, sondern der Konsum ist weiterhin parallel gelaufen. Wir wollen mit dem Gesetz dafür sorgen, dass diejenigen, die jetzt wegen Kleinstmengen im Eigenverbrauch sozusagen als kriminell behandelt werden, zukünftig nicht mehr als kriminell behandelt werden. Darum geht es in dem Gesetz.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

So. Und jetzt kommt noch Frau Pähle, wenn Sie darauf antworten wollen. - Offensichtlich.


Guido Kosmehl (FDP): 

Ja.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Dann bitte, Frau Pähle, Sie haben das Wort.


Dr. Katja Pähle (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geschätzter Kollege Kosmehl, weil Sie selbst darauf noch mal zurückgegriffen haben, dass die Gesundheitsministerin aus Sachsen-Anhalt auch im Ausschuss und übrigens auch mit anderen Gesundheitsministern auf verschiedene Änderungen hingewirkt hat, frage ich Sie einfach. 

Es gibt jetzt die veröffentlichte Protokollerklärung des BMG zum Cannabisgesetz, in dem der Bund, also das Bundesgesundheitsministerium, sich festlegt, zu sagen, dass bereits im Jahr 2024 aufgrund einer Fokussierung der Haushaltsmittel 6 Millionen € zusätzlich im Bereich der Prävention eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus sollen weitere 1,5 Millionen €

(Stefan Ruland, CDU: Die geben Geld aus!)

in die Umsetzung von Lebenskompetenzprogrammen, z. B. „Kinder stark machen“, gegeben werden. Das ist ein Punkt, der gerade beim Thema Prävention, glaube ich, allen immer besonders wichtig war. Darüber hinaus soll es eine Verstärkung bis zum Jahr 2027 in Höhe von 20 Millionen € zur Einrichtung eines Zentrums für Präventionsarbeit geben.

Sehen Sie wie ich, dass sich der Einsatz, um das Gesetz besser zu machen, an dieser Stelle gelohnt hat, weil bei der Freigabe insbesondere der Punkt Prävention und Jugendschutz in der Ampel - ich war zumindest bei den Beratungen darüber bei den Koalitionsverhandlungen dabei - bei allen immer ein besonderer Schwerpunkt gewesen ist? 


Guido Kosmehl (FDP): 

Natürlich sind weitere Zusagen und Protokollerklärungen des Bundesgesundheitsministeriums gut und hilfreich. Ich persönlich glaube aber, dass man die auch erreicht hätte, wenn man in dem Antrag nicht die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hätte. Über die Beschlussempfehlung wird ja abgestimmt. Ich glaube, man hätte trotzdem deutlich machen können, dass da noch Bedarf ist.

Wir alle wissen doch, dass wir uns vielleicht an der einen oder anderen Stelle eine etwas andere Formulierung gewünscht hätten. Deshalb glaube ich, dass es immer gut ist, darüber zu reden, darauf hinzuwirken, Probleme zu benennen und zu gucken, wo man hin kann. Das sollte man aber anhand konkreter Fälle machen. 

Da will ich Petra Grimm-Benne gar keinen Abstrich machen. Ich war nur verwundert über die Anrufung des Vermittlungsausschusses, weil das eigentlich nicht im Sinne der Ampelkoalitionsfraktionen gewesen ist. Deshalb haben wir das jetzt geklärt. Ich freue mich darauf, dass wir diese Zusage haben. Wir können uns dann ganz beruhigt am Freitag der Stimmen enthalten. - Vielen Dank.