Tobias Rausch (AfD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kollege Tullner! Ich wollte es in der Tat kurz machen. Denn die Ministerin hat in Vertretung bereits viel dazu gesagt und es geht hierbei um technische Änderungen.
Aber weil Sie ausdrücklich gewünscht haben, dass ich meine Redezeit ausschöpfe, wiederhole ich einfach noch einmal das, was die Ministerin im Grunde bereits erklärt hat, um Ihrem Wunsch zu entsprechen.
(Lachen bei der AfD - Marco Tullner, CDU, lacht)
Sehr geehrter Herr Kollege Tullner, damit Sie wissen, worum es geht. Es geht um das Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 28. Februar 2020. Nicht berücksichtigt wurden daher die medienstaatsvertraglichen Änderungen, die seitdem eingetreten sind.
Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 7. November 2020 Anpassungen aufgrund technischen Fortschritts, geändertem Mediennutzungsverhalten Insbesondere die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie (EU) 2018/1808)
Das könnte ich beliebig fortführen. Da der Kollege Tullner aber lieber Zeitung liest, als sich mit dem Thema zu befassen
(Marco Tullner, CDU: Ich kann beides! - Guido Kosmehl, FDP: Wie immer!)
und damit zum Ausdruck bringt, wie wichtig er diese Plenarsitzung findet, wie er seiner Arbeit gerecht wird, mache ich es kurz. Es geht im Prinzip um Änderungen, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen eingeführt werden sollen.
Ein Fazit ist für mich ganz interessant, nämlich § 41, wonach die Möglichkeit der Betrauung privater regionaler und lokaler Fernsehveranstalter mit der öffentlichen Aufgabe gegeben wird, die bestehende Vielfalt der Meinungen im jeweiligen Spektrum zu ändern. Das heißt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Aufgaben an private Anbieter delegieren möchte.
Das finde ich eine interessante Sache. Denn hierzu ergeben sich im Moment tatsächlich Fragen dahin gehend, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk Aufgaben an private Anbieter ausgliedern kann und ob man dann vielleicht im Rahmen tatsächlicher inhaltlicher Reformen im Staatsvertrag über gewisse Sachen nachdenken könnte.
Das heißt, wir überweisen den Gesetzentwurf in den Ausschuss, um darüber genauer zu beraten. Um uns Zeit zu sparen, beende ich damit meine Rede. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der AfD)