Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Einmal unabhängig von meinem Befremden darüber, dass ein Befremdungszustand oder empfinden jetzt anscheinend darüber entscheiden soll, ob ein Verein nach Richtlinie gefördert wird, bitte ich den Ältestenrat darum, sich in der nächsten Ältestenratssitzung mit der Ausgestaltung von § 45a unserer Geschäftsordnung auseinanderzusetzen. Darin ist nämlich die Befragung der Landesregierung geregelt. In Absatz 5 heißt es:
„Grundsätzlich antwortet das zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Antwort soll eine Redezeit von drei Minuten nicht überschreiten.“
Nach meinem Kenntnisstand ist für das Thema „Förderung des Flüchtlingsrates“ das Sozialministerium zuständig. Ich hätte gern im Ältestenrat geklärt, ob der Fragesteller oder die Fragestellerin nach der Beantwortung noch eine weitere Antwort aus einem anderen Ministerium, das dafür fachlich nicht zuständig ist, abfordern darf. Ich bitte den Ältestenrat hierzu um eine Klärung. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der SPD - Guido Kosmehl, FDP: Das ist doch nun Praxis! - Weitere Zurufe von der FDP)