Dorothea Frederking (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man sich die Heftigkeit der Diskussionen anhört, dann könnte man meinen, Wohl und Wehe des Waldes hingen von der Frage von Windanlagen im Wald ab. Aber das ist nicht so.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Allein durch die 100 km Nordverlängerung der A 14 in Sachsen-Anhalt sind mehrere Hundert Hektar Wald verschwunden.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Darüber hat sich keiner von der CDU oder FDP aufgeregt! - Guido Kosmehl, FDP: Das ist aber abgewogen worden! - Zuruf von Nadine Koppehel, AfD)
Dem Wald geht es schon heute sehr, sehr schlecht. Er leidet massiv unter der Trockenheit der vergangenen Jahre. „Noch nie sind so viele Bäume abgestorben“. - Das ist eine Schlagzeile der „Tagesschau“ vom 13. September 2023. Die Beschreibung in dem Artikel hat es in sich. Ich zitiere:
„Eine Langzeitstudie hat [jetzt] erstmals bestätigt: Der menschengemachte Klimawandel ist für das massive Baumsterben in Deutschland verantwortlich. Und es wird immer schlimmer.“
Das Landeswaldgesetz wird nun angefasst, um das pauschale Verbot von Windkraftanlagen im Wald, das verfassungswidrig ist, aufzuheben. Wir möchten diese Novellierung nutzen und im Waldgesetz Aspekte verankern, damit wir mehr sowie naturnahen und dadurch widerstandsfähigeren Wald bekommen.
(Guido Kosmehl, FDP: Das haben Sie doch jahrelang verhindert!)
Entsprechende Ziele finden sich in unserem Entschließungsantrag. So soll z. B. die Ökosystemstabilität bei der Ermittlung des zulässigen Holzeinschlages gleichrangig zum Vorratszuwachs behandelt werden.
Ein Beispiel. Ich war auf einer Fläche in der Dübener Heide. Dort wurden zu viele Buchen auf einmal abgeholzt. Der Effekt war, dass der Boden austrocknete und die verbliebenen Bäume Sonnenbrand bekamen. Das sind inzwischen Probleme. Diese gab es vor zehn Jahren nicht. Die Waldbewirtschaftung wird sich deshalb an die neue Realität anpassen müssen.
Wir meinen, im Landeswaldgesetz soll klargestellt werden, dass Flächen mit Schutzstatus wie Nationalparke oder Natura-2000-Gebiete für Windkraftanlagen weiterhin tabu sind. Darüber hinaus soll das Landesamt für Umweltschutz Ausschlusskriterien für naturschutzfachlich bedeutsame Flächen und Waldgebiete mit besonderen Qualitäten erarbeiten. Diese sind dann von den regionalen Planungsgemeinschaften bei der Ausweisung von Windnutzungsgebieten anzuwenden. Denen steht - das haben meine Vorrednerinnen auch gesagt - jetzt eine besondere Rolle zu.
Ich will es ganz klar sagen: Für uns sind Windkraftanlagen über dem Wald eine nachgeordnete Option und sollten nur in Ausnahmen realisiert werden, wenn es keine Konflikte mit Umwelt und Natur gibt, z. B. stark geschädigte Flächen wie baumfreie Schadflächen.
Wer dem Wald wirklich helfen will, der tut etwas für den Klimaschutz. Dazu gehört auch, ernst zu machen mit dem Aktionsplan des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses. - Vielen Dank.