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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Bevor ich mit meinen inhaltlichen Ausführungen anfange, nur eine Vorbemerkung: Herr Büttner, die Leidenschaft, die Sie eben gezeigt haben, hätte ich mir auch gewünscht, als wir gestern über Vision Zero zum Schutz von Kindern im Verkehr diskutiert haben.

(Beifall bei der CDU - Zurufe)

Für Eltern gibt es wohl kaum eine schrecklichere Vorstellung, als dass das eigene Kind verschwindet. Eine solche emotionale Ausnahmesituation ist kaum zu bewältigen.

Die Zahlen zeigen, dass 50 % der Verschwundenen in der ersten Woche wieder auftauchen, 80 % innerhalb des ersten Monats und, je nach Statistik, zwischen 97 und 99 % innerhalb eines Jahres. Das ist etwas, was beruhigen kann. Aber jeder Einzelfall ist ein Fall zu viel und wirkt häufig traumatisierend auf die Betroffenen.

Wenn das eigene Kind vermisst wird, ist es erstmal ratsam, am letzten bekannten Aufenthaltsort nachzufragen, z. B. in der Schule, und nachzuforschen, ob sich das Kind bei Freunden oder in der Familie befindet, ob jemand Informationen hat, wo das vermisste Kind geblieben ist. Auch die Kanäle der vermissten Person in den sozialen Medien sollten entsprechend darauf hin geprüft werden, ob sich auf Hinweise auf den Aufenthaltsort finden.

Spätestens wenn diese Nachfragen zu keinem Ergebnis führen, ist bei Minderjährigen die Kontaktaufnahme zur Polizei notwendig. Diese wird nach der Abgabe der Vermisstenanzeige diese Daten an die zentrale Vermisstendatei des Bundeskriminalamtes melden. Die Polizei braucht bei einer solchen Vermisstenanzeige möglichst viele Informationen. Das fängt an bei der Größe, der Haarfarbe, reicht über die Kleidung, die getragen worden ist, und geht bis hin zur Frage, welche sozialen Medien die Person nutzt oder ob eine Geld- oder Kreditkarte vorhanden ist. Ein aktuelles Bild ist eine Selbstverständlichkeit.

Im Rahmen der Aufnahme der Vermisstenanzeige wird die örtlich zuständige Polizeibehörde entsprechende Maßnahmen einleiten. Bei Minderjährigen gehören dazu im Regelfall auch Suchmaßnahmen in einem unterschiedlichen Umfang, wobei nicht nur Polizeikräfte eingesetzt werden, sondern aufgrund ihrer Ortskenntnis häufig auch Verbände des THW und der Freiwilligen Feuerwehr.

Darüber hinaus erfolgt gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung, um das Kind schnellstmöglich zu finden. Dabei spielen neben Zeitungen, auch Onlineangebote, Radiosender und lokale Fernsehsender eine entsprechende Rolle und werden eingebunden. Ich denke, jeder von uns kennt entsprechende Meldungen bzw. hat sie schon wahrgenommen.

Die Antragsteller beabsichtigen, dieses Netzwerk, was bei der Suche unterstützt, durch die Nutzung weiterer Möglichkeiten zu ergänzen. Sie wollen die Implementierung eines permanenten Alarmierungssystems.

Grundsätzlich ist das Ziel, alle Maßnahmen zu ergreifen, um vermisste Minderjährige möglichst schnell wiederzufinden bzw. ihren Aufenthalt zu ermitteln, natürlich nur zu begrüßen. Aber aus der Sicht unserer Fraktion sind noch diverse Fragen offen. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um die technische Umsetzbarkeit. Es müssen z. B. auch datenschutzrechtliche Fragestellungen geklärt werden. Deswegen stehen wir einer Prüfung offen gegenüber, wenn es darum geht, unsere Kleinsten, unsere Kinder zu schützen. - In diesem Sinne bitte ich um eine Überweisung, wie sie bereits von meinen Vorrednern angekündigt worden ist.

(Beifall bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Krull. - Sagen Sie bitte noch, wohin überwiesen werden soll. Dass der Antrag in den Innenausschuss überwiesen werden soll, ist schon gesagt worden. Auch in den Sozialausschuss?


Tobias Krull (CDU):

Zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Gut, wunderbar, dann wissen wir Bescheid.