Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Entwurf eines Haushaltsgesetzes für die Jahre 2025/2026 am vergangenen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Übrigens: Er ist im Kabinett mit den Stimmen aller Minister so beschlossen worden. Das möchte ich festhalten.
(Hendrik Lange, Die Linke: Tja!)
In meiner Einbringungsrede habe ich bereits auf die in Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe Personalausstattung und auf den hohen Konsolidierungsbedarf im Personalbereich hingewiesen. Dieser soll durch eine grundsätzliche Wiederbesetzungssperre für freie und frei werdende VZÄ umgesetzt werden.
Eine wichtige allgemeine Ausnahme von der Nachbesetzungssperre soll für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zugelassen werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushaltsentwurf berücksichtigt worden.
Meine Damen und Herren! Eine solche allgemeine Ausnahme von der Nachbesetzungssperre gibt es für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht. Aber hierbei darf nicht vergessen werden: Es gibt heute deutlich mehr pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als in der vorangegangenen Legislaturperiode. So lag das VZÄ-Ist zum 31. Dezember 2018 noch bei 1 365; aktuell liegt es bei 1 840.
(Hendrik Lange, Die Linke: Werden die nicht gebraucht, oder was?)
Innerhalb von weniger als sechs Jahren ist das VZÄ-Ist der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit um 475 VZÄ gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 35 %. Das zeigt, dass wir in dieser Legislaturperiode keine Einsparungen im Bereich der Bildung vorgenommen haben.
Da die Nachbesetzungssperre Teil des Haushaltsplanentwurfs ist, wird über den Inhalt des Antrags sicherlich im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan 07 diskutiert werden. Die Entscheidung darüber, ob zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, obliegt dem Gesetzgeber.
Lassen Sie mich eines noch kurz ausführen: Selbst wenn das Ministerbüro verwaist ist, weil mehrere Personen es, aus welchen Gründen auch immer, verlassen, haben Sie sehr wohl die Flexibilität, innerhalb des Einzelplans, innerhalb des Hauses das Personal und die Arbeitsabläufe so zu organisieren, dass auch das Ministerbüro danach weiterhin funktioniert.
Insofern möchte ich darauf hinweisen: Wir haben in allen Einzelplänen die Flexibilität, die VZÄ zu verschieben. Dazu gehört dann, dass ich - Sie sprachen die Aufgabenkritik an - dann in meinem eigenen Haus schauen muss: Wo setze ich das Personal ein und wo muss ich es nicht mehr in der bisherigen Größenordnung einsetzen?
Und noch eines zu der Befürchtung, dass dann die Verwaltung hier zusammenbricht: Dann dürfte in 14 anderen Bundesländern die Verwaltung schon seit Jahren nicht mehr funktionieren; denn dort hat man weitaus weniger Personal an Bord als wir.
(Hendrik Lange, Die Linke: Es ist doch ein Unterschied, ob ich das geplant oder ungeplant mache!)
- Wir machen das sehr wohl geplant. Das macht auch jede Ministerin und jeder Minister im eigenen Haus geplant, indem er bzw. sie sich das Personal anschaut und die VZÄ-Zahlen entsprechend anpasst und schaut, wo die Lücken sind und wo sie geschlossen werden müssen. - Ich freue mich auf die Diskussion zum Einzelplan 07 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.