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Plenarsitzung

Transkript

Olaf Meister (GRÜNE): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bemühungen der Koalition, zumindest von Teilen der Koalition, die Tarifbindung zu erhöhen, treffen sich auch mit unseren Ansätzen. Das Ziel, innerhalb der öffentlichen Vergabe voranzugehen und nicht den Billigsten zu nehmen, sondern Aufträge an diejenigen zu vergeben, die sowohl wirtschaftlich sind als auch sich zu einer sozialen Verantwortung für ihre eigene Belegschaft bekennen   gern KMU  , ist auch unser Ziel. 

(Beifall bei den GRÜNEN)

Möglichst faire Rahmenbedingungen für gutes Wirtschaften und gute Arbeit - darum geht es uns. Der Antragsteller hat dazu offensichtlich eine andere Einstellung. Wieso Sie beantragen, dass die Regierung ein Gesetz abschaffen will     Sie sind doch nun seit einigen Jahren im Parlament, da kann man schon einmal darüber nachdenken, ob es einem nicht auffallen sollte, dass das technisch irgendwie nicht geht. 

Für uns Bündnisgrüne ist auch klar, dass das nicht mit einer überbordenden Bürokratie einhergehen darf. Dem Tariftreue- und Vergabegesetz in seiner aktuellen Fassung standen und stehen wir skeptisch gegenüber.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die Probleme des aktuellen Vergabegesetzes erklären sich in weiten Teilen aus seiner Genese. Aus der Prüfung beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kam der Gesetzentwurf damals komplett zerpflückt zurück - falsche Gesetzesform, gestrichene Absätze, weil das Landesgesetz in Bundesangelegenheiten eingriff, rechtswidrig, verfassungswidrig. 

Die Neufassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes   104 Seiten voller Änderungen   kam am Werktag vor der Ausschusssitzung. Eine Bereitschaft zur Vertagung bestand damals nicht. Stattdessen kam am Tag des Ausschusses ein Änderungsantrag - nur mit Kleinigkeiten, sagte die Koalition. Tatsächlich wurden dann zentrale Paragraphen von der Länge einer A4-Seite komplett neu gefasst. Linke und GRÜNE haben durch schlichte Nachfragen, ohne eine Vorbereitung zu haben, das Ding zum Einsturz gebracht. Die Koalition nahm eine Auszeit. Dann gab es einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag   sehr unglücklich  , der den ursprünglichen Änderungsantrag in Teilen kassierte. 

Das Ergebnis dieses Hoppla-Hopp-Verfahrens scheitert jetzt am Praxistest. So kann, so sollte man nicht durch ein Gesetzgebungsverfahren stolpern. Anhörungen werden zur Makulatur, wenn nach erfolgter Anhörung der Gesetzentwurf faktisch noch einmal neu geschrieben wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Praxischeck der anwendenden Fachgruppen erfolgte so eben nicht. Die Probleme haben wir jetzt.

In dem aktuellen Anhörungsschreiben des Wirtschaftsministeriums zu dem geltenden Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes finden sich interessante Sätze wie: „Hierbei kann es sich nur um ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers handeln, das korrigiert werden muss.“ Oder: „Es kann aber nicht Wille des Gesetzgebers gewesen sein.“ Die Fünfwochenfrist   ich erwähne sie hier regelmäßig   steht natürlich auch darin. 

Wir verfolgen daher die interne Anhörung des Wirtschaftsministeriums mit großem Interesse und werden das im nächsten Jahr ggf. zur Selbstbefassung im Ausschuss aufrufen, falls es nicht schon anderweitig im Ausschuss sein sollte. 

Eine Evaluation des Gesetzes, die Prüfung, welche Wirkung das Gesetz überhaupt hat, welche Ziele wir im Moment tatsächlich erreichen, meine ich, steht an. Auch die Suche danach, wie das Ziel vielleicht besser und mit weniger Bürokratie erreicht werden kann, ist sinnvoll. - Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab, eine Überweisung auch.