Daniel Wald (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die akademischen Ausbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt genießen einen guten Ruf und ziehen besonders im Gesundheitsbereich Studenten aus dem ganzen Bundesgebiet an. Gepaart mit den vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten haben sich die Universitätsstandorte in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven Studienort für junge Abiturienten entwickelt, die einen Ausbildungsweg im Gesundheitswesen einschlagen möchten.
Gleichzeitig sprechen wir quasi in jeder Plenarwoche über den Ärztemangel, insbesondere auf dem Land, und die mangelhafte Breitenversorgung im Gesundheitsbereich. Also wie können wir diesen Widerspruch aufheben?
Wir sind der Meinung, wenn wir wieder flächendeckend einen angemessenen Mindeststandard an Gesundheitsversorgung erreichen wollen, muss Sachsen-Anhalt als Standort für junge Mediziner, Pharmazeuten und Angehörige anderer Heilberufe attraktiver werden. Die Möglichkeit des Beitritts zu entsprechenden Berufskammern bereits während des Studiums, wie sie im vorliegenden Gesetzentwurf skizziert wird, erscheint in diesem Zusammenhang als probates Mittel, um die späteren Absolventen besagter Studiengänge bereits früh an das Land Sachsen-Anhalt binden zu können. Neben der verbesserten Früherkennung von Kindesmissbrauch und Kindesverwahrlosung ist dieser Abschnitt des Gesetzentwurfs meiner Meinung nach einer der wichtigsten. Er bedeutet einen Schritt in die richtige Richtung hin zu einer angemessenen und bedarfsorientierten flächendeckenden Gesundheitsversorgung in unserem Land.
Insgesamt stellen wir fest, dass der vorliegende Entwurf vielen Lernenden und Beschäftigten in den Berufen des Gesundheitswesens das Leben und Arbeiten in Sachsen-Anhalt leichter machen wird. Meine Fraktion erhebt keinerlei Einwände gegen den Entwurf und schließt sich der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an. - Vielen Dank.