Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordert die Antragstellerin eine umfängliche Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, und zwar in unterschiedlichen Themenfeldern.
Ich betone „Bauordnung“ deshalb, weil das Bauordnungsrecht vor allen Dingen ein Recht der Gefahrenabwehr ist und sich im Kern mit Standsicherheit, also Statik, und mit dem Brandschutz beschäftigt.
(Beifall bei der FDP)
Das ist die Aufgabe dieses Gesetzes. Viele der Punkte, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eingebracht haben, gehören überhaupt nicht zum Bauordnungsrecht, sondern könnten in verschiedenen Umweltrechten stehen. Ich nenne ein paar Beispiele: Die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern wäre etwas, was wir im Umwelt- und Energierecht zu regeln hätten. Wasserrechtliche Regelungen - Nummer 5 - wäre etwas für das Niederschlagswasser. In Nummer 7 haben wir abfallrechtliche Regeln usw. usf.
Ich glaube, es wäre wirklich sachgerecht - auch weil wir hier immer über Entbürokratisierung, mehr Transparenz etc. reden , diese Dinge in den Fachgesetzen zu regeln, in denen der jeweilige Komplex auch abgebildet ist. Ich glaube, das ist im Interesse aller.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Nein!)
Ein zweiter Punkt: Bei den Änderungswünschen, die Sie haben und die tatsächlich im Baurecht zu regeln wären, ist die Veränderung der Stellplatzpflicht - Sie haben es auch vorgetragen - ein prominenter. Hier soll eine landesweite Stellplatzpflicht für Fahrräder eingeführt. Das lehne ich ab.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der AfD)
Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits eine Regelung zugunsten von örtlichen Regelungen. Wenn ich mein inneres Auge einmal in Sachsen-Anhalt spazieren führe, dann glaube ich, dass das für dieses Thema die richtige Lösung ist, weil die Kommunen hier bereits auf dem Weg sind und sich das entsprechend zu eigen gemacht haben. Deshalb sollten wir diese Zuständigkeit auch bei den Kommunen belassen.
Ein dritter Punkt. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat einen umfangreichen Wirtschaftsdialog mit der Bau- und Wohnungswirtschaft geführt, um den Änderungsbedarf zu identifizieren, den ein größerer Teil dieser Branchenbereiche sieht. Dieser erhofft sich, dass entsprechende Erleichterungen dazu führen, dass das Bauen in Sachsen-Anhalt attraktiver, einfacher und preiswerter wird.
Diese Punkte werden aktuell in einer Novelle bearbeitet, und wir haben vor, diese dem Landtag im kommenden Jahr vorzulegen. Darin enthalten wird auch die Änderung der Musterbauordnung - Sie haben alle wahrgenommen, dass diese gerade diskutiert wird - sein. Wir werden außerdem Änderungen zu Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen aufnehmen. Ich glaube, dass ist ein wichtiger Punkt gerade in Sachsen-Anhalt, dem wir uns explizit widmen sollten.
Aus meiner Sicht ist das der richtige Weg, um dem Bauordnungsrecht gerecht zu werden. Ich halte es persönlich wirklich für falsch, dass wir alle Wünsche, die wir in dem einen oder anderen politischen Feld haben, einzeln in Gesetze gießen und zum Schluss bei jedem Gesetz einen bunten Strauß an Themen haben. Ich weiß, diese Art und Weise ist ein bisschen nüchterner, klingt auch nicht so schön und ist nicht so ganzheitlich.
(Guido Kosmehl, FDP: Und nicht so grün!)
Aber ich bin überzeugt, dass dieser klare und transparente Weg für die Menschen, die damit umgehen und arbeiten müssen, die das rechtlich und technisch umsetzen, der richtige ist und werbe für diese Variante. - Ich danke Ihnen.