Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es einmal ganz fix. Die Antragstellerin fordert im Wesentlichen zwei rechtliche Änderungen. Zum einen geht es darum, dass die Kosten bzw. die Sicherheitsleistungen für den Rückbau von Wind- und Solarkraftanlagen rechtlich geregelt werden. Zum anderen geht es darum, dass die Zerlegung der Anlagen beim Rückbau nach geltendem Recht zu erfolgen hat.
Die letzte Formulierung im Antrag hat mich schon ein bisschen irritiert. Denn eigentlich gehen wir davon aus, dass sich die Menschen am Recht orientieren. Wir können hier Recht setzen, die Umsetzung ist dann natürlich eine Aufgabe der entsprechenden Aufsichtsbehörden.
Wie sieht denn die aktuelle Rechtslage nun aus? - Wir schauen einmal zum Bund, Baugesetzbuch, § 35 Abs. 5. Darin wird auf eine flächensparende, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzende und den Außenbereich schonende Ausführungsweise hingewiesen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückgebaut und Bodenversiegelungen beseitigt werden. Die Baugenehmigungsbehörde soll die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellen. - Das ist das Bundesrecht.
Jetzt schauen wir in das Landesrecht, und zwar in § 71 Abs. 3 Satz 2 der Bauordnung. Darin wird schlicht und ergreifend festgelegt, dass die Baugenehmigung davon abhängig ist, dass ein entsprechendes Sicherungsmittel hinterlegt wird, und zwar für die Finanzierung der Kosten des Rückbaus der Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der Nutzung, und zwar in voller Höhe. Das heißt, die Behörde hat sicherzustellen, dass der Betrag, der meistens im Rahmen einer selbstverwalteten Bürgschaft hinterlegt wird, vom Volumen her auch geeignet ist, um diesen Rückbau völlig zu finanzieren. Das ist das Recht in Sachsen-Anhalt, und ich glaube, damit ist alles geregelt, was wir regeln können.
Das ist auch der Bereich, für den ich als Ressort zuständig bin. Schauen wir mal in die anderen Bereiche. Da geht es um umweltrechtliche und um arbeitsschutzrechtliche Belange. Dazu haben uns die zuständigen Ressorts das sage ich ganz offen eine unglaubliche Vielzahl von rechtlichen Regeln und Vorschriften zugearbeitet, die es in diesen Bereichen gibt. Eigentlich wollen wir ja immer etwas kompakter und transparenter und etwas unbürokratischer sein. Aber in dem Bereich ist wirklich alles geregelt, was dort zu regeln ist.
Sollten Sie durch die Flure von Sachsen-Anhalt fahren und dort wirklich jemanden sehen, wie er mit der Säge dabei ist, Rotorblätter zu zerlegen, würde ich den Weg das meine ich jetzt wirklich ernst zum Staatsanwalt empfehlen und diesen Menschen anzeigen.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Denn es handelt sich dann schlicht um illegale Verfahren. Und ja, die müssen wir ahnden. Rechtlich regeln sollten wir in dem Bereich darüber hinaus aber nichts. Deshalb geht der Antrag aus der Sicht der Landesregierung schlicht ins Leere.