Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen und eine damit verbundene Anerkennung erworbener DDR-Rentenansprüche sind ein wichtiges Thema.
Lebensleistungen sind zu würdigen, unabhängig von Personen- oder Berufsgruppen und selbstverständlich auch unabhängig davon, ob die Menschen in der ehemaligen DDR oder in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet haben. Umso bedauerlicher ist es, dass bestimmte Lebensleistungen im Zuge der Wiedervereinigung nicht ausreichend gewürdigt worden sind. Die Aufarbeitung der ostdeutschen Lebensleistungen ist daher wichtig.
Das Gesetz zur Rentenüberleitung wurde im Jahr 1991 verabschiedet und trat 1992 in Kraft. Ziel sollte es sein, das DDR-Rentensystem in das System der Bundesrepublik überzuleiten. Dass dies jedoch Schwierigkeiten mit sich brachte, sollte klar sein. 40 Jahre hatten Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Rentensysteme; das erschwert eine passgenaue Überleitung natürlich.
Innerhalb des Überleitungsprozesses wurden Ostdeutsche jedoch teilweise vernachlässigt, was die Anerkennung im Rentensystem betrifft. Bis heute ist für dieses Problem keine umfassende Lösung gefunden worden.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist der Härtefallfonds. Dieser stellt eine Einmalzahlung in Höhe von 2 500 € dar und ist an Anforderungen geknüpft. Empfängerinnen und Empfänger sind Personen aus der Gruppe der Härtefälle bei der Rentenüberleitung, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der Sowjetunion.
Im Zuge des Härtefallfonds gab es für die einzelnen Länder die Möglichkeit, der zugehörigen Stiftung beizutreten, um die Zahlung zu verdoppeln. Dazu gab es im Hohen Hause einen Beschluss, welcher unter anderem einen Prüfauftrag an die Landesregierung enthielt.
Ich finde es äußerst bedauerlich, dass davon nach diesem Beschluss nicht mehr viel zu hören war und dementsprechend das klare Ergebnis der Prüfung offen blieb. Im Sinne der Menschen wäre es an dieser Stelle aus meiner Sicht richtig gewesen, klar zu kommunizieren, was möglich ist und weshalb bestimmte Dinge vielleicht nicht möglich waren oder sind.
Der Härtefallfonds ist ein guter Schritt in die richtige Richtung zur Würdigung ostdeutscher Lebensleistungen, er stellt aber auch für uns keine abschließende Lösung dar. Gerade die Abrufdaten hätten durchaus besser ausfallen können. Auch das ist ein Aspekt, den wir weiter berücksichtigen und beleuchten müssen.
Was bei einer Rentendebatte in meinen Augen aber auch niemals komplett außen vor gelassen werden darf: Auch über die zukünftige Tragfähigkeit unseres in Deutschland aktuell vorhandenen Rentensystems muss gesprochen werden.
(Beifall bei der FDP)
Dort brauchen wir dringend weitere Reformen, um sicherzustellen, dass auch zukünftige Lebensleistungen gewürdigt werden können.
Wir möchten im Ausschuss darüber diskutieren, welche weiteren Schritte möglich sind, um mehr Leistungsgerechtigkeit herzustellen. Deshalb stimmen wir der Überweisung an den Sozialausschuss zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der FDP)