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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

a)    Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1144

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/1271

b)    Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1157

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/1175

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/1272

(Erste Beratung in der 21. Sitzung des Landtages am 19.05.2022)


Berichterstatter zu a und b ist Herr Borchert. - Ich habe Sie geradeaus gesucht. Ich habe mich schon gewundert. - Okay.

(Guido Kosmehl, FDP: Er hat die Fraktion gewechselt!)

- Das hoffe ich nicht. - Bitte, Sie haben das Wort.


Carsten Borchert (Berichterstatter):

Danke schön, Herr Präsident. Da Sie eben gesagt haben, wir sollen uns sputen, habe ich mich schon nach vorn begeben gehabt. Dort war gerade ein Platz frei.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Okay.


Carsten Borchert (Berichterstatter):

Ich hoffe, dass wir relativ zügig mit diesem Tagesordnungspunkt durchkommen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute Morgen damit beginnen, weil es ein Zeichen dafür ist, dass es sogar in der Bildung schnell gehen kann, wenn es darauf ankommt.

Herr Gallert ist gerade hinausgegangen. Er ist ein Studienkollege von mir gewesen. Ich hätte ihm sonst auch noch einmal gratuliert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Landtag überwies die Gesetzentwürfe zu dem von Ihnen genannten Thema sowie den Änderungsantrag in der 21. Sitzung am 19. Mai 2022 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bildung. Darüber freue ich mich besonders: 19. Mai, und heute sind wir soweit, dass wir dieses Gesetz durchbringen können im Interesse der Sache. Das muss in Zukunft öfter möglich sein.

Die Fraktion DIE LINKE will mit ihrem Gesetzentwurf in der Drs. 8/1144 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Land Sachsen-Anhalt das Schulgeld für die Ausbildungsberufe Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten übernehmen kann.

Die Koalitionsfraktionen wollen mit dem Gesetzentwurf in der Drs. 8/1157 die mit dem Bund vereinbarte Maßnahme „Schulgeldfreiheit für Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft“ für das kommende Schuljahr 2022/2023 verlängern. Damit soll das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt weiter umgesetzt werden. Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 8/1175 soll die rechtssichere Finanzierung der Maßnahme gewährleistet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Landtagsdebatte am 19. Mai 2022 wurde deutlich, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Schulgesetzes noch vor der parlamentsfreien Zeit abgeschlossen werden soll, was wir hiermit auch versuchen. Bereits im Vorfeld haben die Koalitionsfraktionen deshalb um Einberufung einer zusätzlichen Sitzung des Bildungsausschusses nach § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt gebeten.

Diese Sitzung fand am 19. Mai 2022 statt. In der Sitzung beschloss der Ausschuss für Bildung, zu den Gesetzentwürfen und zum Änderungsantrag ein schriftliches Anhörungsverfahren unter Beteiligung verschiedener Verbände und Institutionen durchzuführen. Ferner wurde in der Sitzung der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vonseiten der Fraktion DIE LINKE um Prüfung gebeten, ob sich eine Entfristung der beabsichtigten Regelung zur Schulgeldbefreiung schädlich auf den Empfang der Bundesmittel auswirken würde.

Die abschließende Beratung der Vorlagen fand in der 12. Sitzung des Ausschusses für Bildung am 9. Juni 2022 statt. Hierfür lagen dem Ausschuss die Stellungnahmen der Verbände und Institutionen aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren, die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Prüfauftrag der Fraktion DIE LINKE sowie eine zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor.

Nach einer kurzen Aussprache kam der Ausschuss für Bildung überein, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1144 abzustimmen. Im Ergebnis der Abstimmung empfahl der Ausschuss mit 7 : 6 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1271 vor.

Anschließend wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmung gestellt. Mit 10 : 0 : 3 Stimmen wurde die Ihnen in der Drs. 8/1272 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich um Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen zu Tagesordnungspunkt 10 a in der Drs. 8/1271 und zu Tagesordnungspunkt 10 b in der Drs. 8/1272.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. - Herr Präsident, sollte nichts Außergewöhnliches passieren, verzichtet die CDU-Fraktion nachher auf ihr Rederecht, weil jetzt schon alles gesagt wurde.

(Beifall bei der CDU)