Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Und wieder sprechen wir über Wege zur Sicherung und zum Erhalt von Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt. Dass das so nötig ist, bleibt ein Skandal.
Kaum ein Bundesland kann sich den Wegfall auch nur einer Stelle in der Schulsozialarbeit so wenig leisten wie unseres. Schulsozialarbeit ist Prävention von vor allem Schulabstinenz und kein Feuerwehrdienst, der das Kind herausholt, wenn es schon in den Brunnen gefallen ist. Als eines der Bundesländer mit der höchsten Schulabbruchquote können wir es uns nicht leisten, auf diese Art von Prävention zu verzichten.
Wir brauchen Schulsozialarbeit in unserem Bundesland. Wir brauchen sie dauerhaft und verstetigt und unabhängig von EU-Förderperioden. Um das zu erreichen, ist ein Landesprogramm Schulsozialarbeit notwendig, welches vor dem Auslaufen der EU-Förderung eingeführt oder zumindest entwickelt werden muss, damit die Kommunen, die Schulen, die Schulsozialarbeiterinnen die Sicherheit haben, wie es dann weitergehen wird.
Dabei ist es nicht hilfreich, wenn sich die beiden Ministerinnen für Soziales und Bildung darüber streiten oder im Zweifel immer einen Schritt zurücktreten, wenn es um die Verantwortung für Schulsozialarbeit geht.
Für die Schülerinnen, die ihre Sozialarbeiterin brauchen, für die Schulsozialarbeiterin da draußen, für die Schulen, die sich darauf verlassen, Sozialarbeiterinnen zu haben, ist es völlig egal, völlig irrelevant, ob die Finanzierung und die Verantwortlichkeit nun im Sozialhaushalt oder im Bildungshaushalt stecken. Fakt ist: Schulsozialarbeit ist Teil von Schule und ist Teil von Jugendhilfe. Das ist auch gut so. Das ist fachlich richtig und das ist sinnvoll.
Der Vorschlag der LINKEN, die Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes zu verankern, ist eine Möglichkeit, die Zuständigkeit endlich zu regeln. Darin, dass die Zuständigkeit geregelt werden muss, sind wir uns, glaube ich, alle einig.
Wichtig wäre dabei aber auch - das hat die Ministerin benannt , dass es zu einem Aufwuchs der Mittel für diesen Teil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für die Kommunen kommt.
Was nicht geht, ist, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit dann z. B. gegen den Erhalt von Jugendklubs oder Ferienangeboten aufgerechnet werden muss.
(Zustimmung von Nicole Anger, DIE LINKE)
Auch das fällt unter das Subsidiaritätsprinzip, das man an dieser Stelle beachten muss.
Ich wiederhole es an dieser Stelle: Es bleibt weiterhin bitter nötig, das verschuldete Kommunen bei der anteiligen Finanzierung der Schulsozialarbeit unterstützt werden. Wir brauchen einen Nothilfefonds als Finanzierungshilfe der Schulsozialarbeit für die Kommunen, die es sich sonst nicht leisten können. Diese Kommunen haben schon Alarm geschlagen.
Sonst wird es in Sachsen-Anhalt Kommunen geben, in denen Schulsozialarbeit Vergangenheit ist. Es ist bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen unseren Antrag dazu für den Haushalt abgelehnt haben. Wir werden aber nicht lockerlassen und ihn im Finanzausschuss wieder stellen; denn wir Bündnisgrünen kämpfen mit aller Kraft. Ich weiß, wir kämpfen zusammen, und vielleicht schaffen wir es auch gemeinsam, einen Weg für den Erhalt und den Ausbau der Schulsozialarbeit zu finden. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der LINKEN und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)