Tagesordnungspunkt 17
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank (IB ErrG)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/144
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/453
(Erste Beratung in der 3. Sitzung des Landtages am 17.09.2021)
Berichterstatter ist Herr Gürth. Es ist eine Dreiminutendebatte vorgesehen. Der Herr Minister wird sich auch kurzfassen.
Detlef Gürth (Berichterstatter):
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbstständige Förderbank in der 3. Sitzung am 17. September des Jahres zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung, Ihnen bekannt in der Drs. 8/144.
Anstelle der bisherigen bei der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - als teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts errichteten Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Anstalt der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - soll eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in seiner konstituierenden Sitzung am 6. Oktober dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf und beschloss, im Wege eines schriftlichen Anhörungsverfahrens den Ostdeutschen Sparkassenverband, die NordLB, den Personalrat und die kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Im Verlauf dieser Beratung wurde das Ministerium der Finanzen gebeten, dem Ausschuss Informationen zum Geschäftsmodell der Bank mit der künftigen Ertragslage, den Rückstellungen usw. sowie die Satzung der Bank zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte kam das Ministerium nach.
Am 25. November 2021 befasste sich der Ausschuss für Finanzen erneut mit diesem Gesetzentwurf. Zur Beratung lagen die schriftlichen Stellungnahmen der von mir bereits genannten Institutionen sowie die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die dem Ausschuss als Beratungsgrundlage diente.
Außerdem lagen dem Finanzausschuss Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abstimmung vor. Beide Änderungsanträge erhielten die erforderliche Mehrheit und wurden beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen beschloss den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 8/144 in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in Drs. 8/453 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
(Zustimmung)