Maximilian Gludau (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN beruht vor allem auf Regelungen der Berliner Bauordnung und auf Vorschlägen der Umbauordnung der Bundesarchitektenkammer. Wir als Freie Demokraten teilen durchaus die Intention, Wohnraum im Bestand durch verstärktes Umbauen zu gewinnen. Wir sollten den Gebäudebestand möglichst gut nutzen, auch wenn wir, wenn wir einmal ehrlich sind, von Wohnungsknappheit in Sachsen-Anhalt weit entfernt sind. Dafür müssen nicht nur Grundrisse, sondern auch Bauvorschriften angepasst werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales bereitet bereits in enger Abstimmung mit den Verbänden eine Neufassung der Landesbauordnung vor, wie es verschiedene Kollegen schon gesagt haben. Die Vorschläge der Bundesarchitektenkammer werden dann sicherlich auch in der Ausschussanhörung thematisiert werden. Insofern wäre es doch gut, wenn wir Ihren Gesetzentwurf ebenfalls in den Ausschuss überweisen und darüber reden.
Aber nicht alle Vorschläge der Bundesarchitektenkammer halten wir für hilfreich, etwa die Regelung zur Schwammstadt. Diese ist sicherlich gut gemeint, aber sie ist überhaupt nicht dazu geeignet, dem großen Ziel zu dienen, Bauen schneller und unbürokratischer zu ermöglichen. Auch die GRÜNEN haben die Vorschläge der Bundesarchitektenkammer nicht komplett übernommen.
Doch jetzt wird es spannend: Nach Ihrem Willen sollen die Abstandsflächen für Windenergieanlagen bei Gewerbe- und Industrieflächen verkleinert werden. Die Abstandsflächen sind wie die Bauordnung selbst ein Instrument der Gefahrenabwehr. Deshalb sehen wir es kritisch, das hier zu behandeln. Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einer Verringerung der Abstandsflächen eine ziemlich große Fläche eines Gewerbegebiets unbebaut bleiben müsste.
Auch wenn durch den Klimawandel vermutlich weniger Menschen in der Kälteperiode sterben, müssen wir uns auf die Hitze vorbereiten. Dennoch wirkt es zumindest befremdlich, direkt an eine Regelung zum Brandschutz, wie in Ihrem Antrag formuliert, einen Passus zum Umgang mit sommerlicher Hitze anfügen zu wollen. Meines Erachtens ist das ein bisschen viel Alarmismus.
Vermutlich durch das Zusammenkopieren aus verschiedenen Quellen schafft Ihr Gesetzentwurf auch noch einen Zielkonflikt. Zum einen sagen Sie, dass Flachdächer begrünt werden müssen. Zum anderen sagen Sie aber, dass ab 2029 bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes auf dafür geeigneten Dachflächen eine Solaranlage installiert werden müsse.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das geht doch beides! - Wolfgang Aldag, GRÜNE: Das geht beides zusammen!)
Das bedeutet, wenn der Hauseigentümer die Begrünung aber nicht bis 2029 schafft, dann kann es passieren, dass er komplett umplanen muss. Damit ist es doch schon wieder relativ weltfremd und in der Praxis schwierig umzusetzen.
(Zustimmung bei der FDP - Jörg Bernstein, FDP: Sie haben halt noch nie ein Haus selber gebaut!)
Damit würde unter anderem die Bestätigung des Eingangs der vollständigen Unterlagen wegfallen.
Bei den Fristen für die Bearbeitung von Bauanträgen nehmen Sie immerhin Abstand von der Berliner Bauordnung. Diese ist zwar vom Aufwand her ähnlich hoch wie in Sachsen-Anhalt, aber vom Zeitrahmen her deutlich kürzer. Sie orientieren sich stattdessen an Baden-Württemberg. Damit würde unter anderem die Bestätigung des Eingangs der vollständigen Unterlagen wegfallen. Damit ist zwar sicherlich Aufwand verbunden, aber sie ist insbesondere für die Genehmigungsfiktion im Baurecht im vereinfachten Verfahren nicht unerheblich. Diese gibt es in Baden-Württemberg bisher noch gar nicht, sie soll jetzt erst eingeführt werden.
In dem Gesetzentwurf wird die Änderung auch noch damit begründet, sie sei rechtlich sauber. Damit wird ganz nebenbei nicht nur Sachsen-Anhalt, sondern einer ganzen Reihe von Ländern unterstellt, dass das bis dahin nicht der Fall sei. Ich denke, wir reden im Ausschuss noch einmal darüber. - Vielen Dank.