Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes
Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3308
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/3696
(Erste Beratung in der 51. Sitzung des Landtages am 09.11.2023)
Die Berichterstatterin des Ausschusses ist Frau Gensecke. - Frau Gensecke, Sie haben das Wort.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/3308 in der 51. Sitzung am 9. November 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, das Finanzierungssystem der Kinderbetreuung neu zu organisieren. Die Kostenbeteiligungen der Gemeinden und der Eltern sollen aufgehoben werden und es soll eine Rückkehr zu dem Anspruch auf ein ganztägiges Förder- und Betreuungsprogramm von zehn Stunden für alle Kinder geregelt werden. Außerdem sollen ein verbindlicher Umfang von Leitungsstunden, schrittweise Vor- und Nachbereitungszeiten und eine Personalreserve neu eingeführt werden, um die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen weiter zu verbessern.
(Zustimmung bei der LINKEN und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 31. Sitzung am 22. November 2023 erstmalig mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete er eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl dem mitberatenden Ausschuss mit 7 : 6 : 0 Stimmen die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.
In der 34. Sitzung am 1. Februar 2024 befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abschließend mit dem Gesetzentwurf sowie der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses. In der mit 7 : 3 : 3 Stimmen verabschiedeten Beschlussempfehlung in der Drs. 8/3696 empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.