Tagesordnungspunkt 24
Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss gemäß § 7 Abs. 6 AG VwGO LSA
Antrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2253
Bevor wir uns sachlich mit dem Antrag befassen, möchte ich Sie darüber informieren, dass die verteilte Papierfassung im Begründungstext bedauerlicherweise einen Fehler enthält. Dort wurde bei der Nennung sowohl der §§ 26, 34 als auch der §§ 20 und 22 VwGO fälschlicherweise der Zusatz „LSA“ hinzugefügt. Die digitale Fassung wurde entsprechend geändert.
In dem vorliegenden Antrag geht es darum, dass für die derzeit beim OVG des Landes Sachsen-Anhalt tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter die Amtszeit am 31. Dezember 2023 endet. Die Neuwahl erfolgt nach §§ 26, 34 VwGO, § 7 Abs. 6 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes durch einen Wahlausschuss, für den der Landtag oder ein durch ihn bestimmter Landtagsausschuss sieben Vertrauensleute und ihre Vertreter bestellt.
Uns liegt hierzu ein Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor, mit dem angestrebt wird, den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz mit der Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreter zu betrauen. Die Antragsteller folgen mit dem Antrag dem bisher praktizierten Verfahren. - Bitte.
Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt nach den §§ 26 und 34 VwGO und § 7 AG VwGO LSA. Wir als Koalition aus CDU, SPD und FDP haben uns dazu entschieden, dass der Wahlausschuss, wie es auch geübte Praxis ist, durch den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz gebildet wird. Dieser ist dann mit der Wahl der sieben Vertrauensleute und ihrer Stellvertreter betraut. Ich bitte um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)