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Plenarsitzung

Transkript

Wolfgang Aldag (GRÜNE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Am 5. Dezember 2024 hat der Landkreis Mansfeld-Südharz zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Inhalt der Informationsveranstaltung war die bevorstehende Genehmigung der Probebohrungen der Firma Knauf im Gipskarstgebiet. 

(Zuruf von der CDU: Läuft!)

- Läuft, ja, ja. - In dieser Informationsveranstaltung wurden auch die einzelnen Stellungnahmen erläutert, unter anderem die Stellungnahme von Prof. K. vom Institut für Angewandte Geowissenschaften der Technischen Universität Darmstadt. Er hat dem Gutachten, das die Firma Knauf beigelegt hat, eine Mangelhaftigkeit unterstellt bzw. beschrieben, dass dieses Gutachten mangelhaft sei. Diese Stellungnahme wurde vom Landrat eigentlich ein bisschen abgetan. Er meinte, es sei ein Professor, der ja bereits in Rente sei und der das Gebiet noch nie gesehen habe, was so nicht stimmt; denn Prof. K. hat zahlreiche Publikationen über das Karstgebiet veröffentlicht.

Weiterhin gab es eine Stellungnahme des Leiters der Fledermauskompetenzstelle des Landes. Diese Stellungnahme ist leider gar nicht in das Verfahren einbezogen worden. Hierin bescheinigt Dr. Markus F. dem Gutachten, das die Firma Knauf beigelegt hat, gravierende Fehlentscheidungen in Bezug auf den Fledermausschutz sowie eine mangelhafte Qualität insgesamt.

Im weiteren Verfahren sind Fehler unterlaufen. Die Genehmigung wurde der Firma Knauf umgehend zugeleitet. Den beteiligten Umweltschutzverbänden wurde sie verspätet und erst auf gerichtliche Anordnung hin zugeleitet. 

Nachdem der BUND geklagt hat, erging am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen diese Probebohrungen. Diese ging am Freitag beim Landkreis Mansfeld-Südharz ein. Trotzdem wurde am Samstag weiter gebohrt. Auf Nachforschungen hin hat der Landkreis angegeben, dass es einen Serverabsturz im Landkreis gegeben habe und deswegen diese einstweilige Verfügung nicht habe zugestellt werden können. Meine Recherchen haben ergeben, dass es im Landkreis Mansfeld-Südharz keinen Serverabsturz gab. 

Ich finde es bedenklich, wie das alles gelaufen ist. Vor dem Hintergrund frage ich die Landesregierung, vermutlich den zuständigen Minister, ob er diese ganzen Sachverhalte kennt, wie er diese Sachverhalte einordnet und ob es, wenn das alles so ist, wie ich das dargestellt habe, nicht an der Zeit wäre, dass sich die oberste Behörde, also das Ministerium, in das Verfahren einschaltet. Denn aus meiner Sicht ist es offensichtlich, dass die zuständige Behörde nicht in der Lage ist, dieses Verfahren zu führen, oder man muss annehmen, dass von außen Einfluss verübt wird. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Prof. Willingmann.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt): 

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Abg. Aldag, Sie haben uns auf der Kabinettsbank so ein bisschen hin- und herrätseln sehen, wann Sie denn die Katze, wer sich dazu äußern soll, aus dem Sack lassen. Denn in der Tat hätte man auch darüber nachdenken können, ob das Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsplans sind und sich deshalb die Infrastrukturministerin dazu äußert. Sofern etwas offenbleibt, wird sie das selbstverständlich auch gleich tun. Wir haben uns kurz dazu verständigt.

Sie werden verstehen, dass ich angesichts eines jetzt anhängigen Rechtsstreites über die Frage der Zulässigkeit dieser Bohrungen keine Bewertung in dem Sinn abgebe, den Sie gerade genannt haben. Richtig ist, wir haben dieses Verfahren auch zur Kenntnis genommen. Es ist ein Verfahren, das bei der unteren Naturschutzbehörde geführt wird. Die entsprechenden Verlautbarungen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz sind uns bekannt. Wir gehen davon aus, dass in dem Maße, wie es verabredet war, eine minimalinvasive Probebohrung möglich ist, weil sie kein Präjudiz ausbringt für das, was nachher geschieht. Darauf lege ich auch als Umweltminister Wert. Ob es tatsächlich nachher zu Explorationsmöglichkeiten kommt, ob man das sich erschließen kann, ist eine Entscheidung, die erst nach diesem Verfahren tatsächlich vorgenommen und getroffen werden kann.

Zu dem übrigen Verfahren, lieber Herr Aldag, bitte ich um Verständnis. Auch ich habe es zur Kenntnis genommen, und nicht nur die Infrastrukturministerin, sondern auch der Ministerpräsident sind reich bedacht worden mit Post von Interessenverbänden und auch von Experten. Ich persönlich würde mir über in Rente stehende Professorinnen und Professoren kein Urteil erlauben, bin aber insoweit auch nicht ganz im Bilde, ob der Landrat an dieser Stelle richtig zitiert wurde. Tatsache ist, das Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal unterbrochen, und wir sollten das weitere Verfahren abwarten. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Aldag hat eine Nachfrage. - Bitte. 


Wolfgang Aldag (GRÜNE): 

Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe eine Nachfrage bezüglich der Stellungnahme der Landeskompetenzstelle für Fledermausschutz. Diese wurde nach meiner Erkenntnis überhaupt nicht einbezogen. Wie bewerten Sie es, dass eine Stellungnahme einer Landesbehörde, sage ich einmal, 

(Guido Kosmehl, FDP: Nein, das ist keine Landesbehörde!)

nicht in dieses Verfahren einbezogen wird?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Aldag, - der Zuruf hat es gerade verraten - es handelt sich an dieser Stelle nicht um eine Landesbehörde. In der Tat hätte man diese Stellungnahme vernünftigerweise in den Abwägungsprozess einbezogen. Das ist nicht geschehen und das empfinde ich als bedauerlich. Allerdings wissen wir, dass in dieses Verfahren auch weitere Stellen hätten einbezogen werden können. Umgekehrt wissen wir natürlich, dass auch z. B. die große Gruppe der Höhlenforscher aus der ganzen Welt, die sich zu diesem Thema geäußert hat, keine öffentliche Einrichtung ist. Gleichwohl haben wir diese Stellungnahmen durchaus zur Kenntnis genommen.

Vielleicht noch ein Letztes. Es geht um die Frage der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat. Das ist uns wichtig. Das ist ein Projekt, das seit vielen Jahren begleitet wird, im Grunde schon über drei Legislaturperioden hinweg. Wir gehen im Moment davon aus, dass diese Maßnahme für das Verfahren der Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat nicht schädlich ist. Das ist entscheidend; denn sonst hätten wir von unserer Seite aus dort ganz erheblich weiter interveniert. Richtig ist aber auch: Wir haben im bisherigen Landesentwicklungsplan keine Veränderung der entsprechenden Vorranggebiete vorgenommen. Auch das ist eine wichtige Aussage. Wir verfolgen weiterhin das Ziel, dass dort eine Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgt.

Sie wissen, - das muss ich hier wahrscheinlich im Kreise von Expertinnen und Experten nicht wiederholen - dass diese Anerkennung eine wirtschaftliche Betätigung grundsätzlich nicht ausschließt, nicht ausschließen soll. Darauf müssen wir uns verständigen.