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Plenarsitzung

Transkript

Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause für die zügige Beratung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes, des Schulgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes herzlich danken; denn dank Ihrer Unterstützung können die geplanten Änderungen pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft treten. 

Das betrifft die Verlängerung der Geschwisterkindregel, die bis zum Ende des Jahres 2023 fortgesetzt wird. Ich bleibe dabei: Es ist gerade vor dem Hintergrund dieser immer noch schwierigen Zeiten ein wichtiges und ein richtiges Signal an all unsere Eltern, dass weiterhin bei mehreren Kindern in der Krippe, in der Kita und im Hort nur die Hortbeiträge fällig werden.

Auch verlängert sich bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 die Schulgeldfreiheit - wir haben es gehört - für die Erzieherausbildung. Wir wissen alle, wie wichtig es ist, dass wir auf gut ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal zurückgreifen können, das wir dringend benötigen.

Wichtig sind auch die Fachkräfte in den Fachberatungen. Auch hierfür steht die Finanzierung. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen in den Sprach-Kitas. Ja, es ist richtig - es ist angesprochen worden -, es hat in den letzten Monaten einige Unsicherheiten auf der Bundesebene gegeben. Aber das ist nun bis 2023 geklärt. Der Bund finanziert bis Ende 2023. Dann übernimmt das Land. 

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass Sachsen-Anhalt hierbei einen sehr bemerkenswerten Weg eingeschlagen hat. Geändert wurde § 12a des KiFöG auf Wunsch der Kommunen, sodass diese auf der Basis von aktuellen Kinderzahlen jeweils zum 1. März die Pauschalen des Landes erhalten können. Damit kann den gestiegenen Kinderzahlen in den Gemeinden besser entsprochen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Eine weitere Regelung ist der neu eingeführte Flächenfaktor für die Stärkung der Kinder und- Jugendarbeit, die die besonderen Bedingungen gerade im ländlichen Raum aufgreift und hierfür Mittel bereitstellt. Auch das ist ein richtige und eine gute Entscheidung.

Lassen Sie mich zum Schluss mit aller Voraussicht sagen, dass wir uns auch im neuen Jahr 2023 - das ist sehr wichtig - mit den Kleinsten beschäftigen werden. Am Freitag wird im Bundesrat das Kita-Qualitätsgesetz für die Jahre 2023/2024 verabschiedet. Danach wird der Bund mit den Ländern jeweils in die Verhandlungen eintreten, damit eine gewisse Rechtssicherheit eintreten kann. Die Länder haben dann nur noch 50 % der Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Handlungsfelder „Bedarfsgerechtes Angebot“, „Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften“, aber auch für die sprachliche Bildung zur Verfügung stehen. 

Sie sehen, auch das Jahr 2023 wird ganz im Zeichen der Kinderförderung stehen. - Ich freue mich auf die inhaltlichen Diskussionen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)