Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Firma Neptune Energy hat entsprechend der Nebenbestimmung der Zulassung zum Abschlussbetriebsplan vom 31. Januar 2023 eine Durchführungsplanung vorgelegt. Eine erste Überprüfung der durch Neptune eingereichten Unterlagen durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen hat ergeben, dass neben anderen Inhalten zumindest teilweise die explizit im Zulassungsbescheid geforderten Aussagen über Maßnahmen zur Sicherstellung der Vermeidung von Deponatverwehungen, über eine angepasste Technologie zur Entnahme vermuteter Giftlager, über eine Überprüfung der Restgrube außerhalb des Deponiebereiches und über einen Arbeits- und Sicherheitsplans sowie Gefährdungsbeurteilungen in der Planung enthalten sind.
Daneben hat Neptune seine Aussage wiederholt, dass bis zum Stichtag 15. Mai 2024 nicht für alle Abfälle aus der Deponie Brüchau gesicherte Entsorgungswege vorliegen würden, und hat ein nach eigener Einschätzung alternatives Sicherungskonzept gemäß dem Stand der Technik vorgestellt. Belastbare Angaben zur fehlenden Entsorgungsmöglichkeit für das Gesamtdeponat erbringt Neptune mit den vorgelegten Unterlagen nicht.
Die Forderung nach Vollauskofferung wurde in der Anordnung des LAGB vom 24. August 2020 und in der Betriebsplanzulassung festgeschrieben. Beide Verwaltungsentscheidungen werden derzeit durch das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg beklagt.
Das LAGB hat die Aussagen von Neptune zu den fehlenden Entsorgungswegen für alle Abfälle aus der Deponie Brüchau in der vorgelegten Durchführungsplanung nicht akzeptiert und Neptune aufgefordert, die Planungen hinsichtlich einer Vollauskofferung weiter voranzutreiben.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Neptune mit einer angekündigten sogenannten Alternativvariante nicht nur eine Abdeckung, sondern auch eine nachträgliche Basisabdichtung als Kombinationsabdichtung beabsichtigt. Das LAGB wird die Aktivitäten der Neptune weiter engmaschig im Rahmen von Befahrungen überwachen sowie die aktuellen Überwachungs- und Monitoringmaßnahmen kontrollieren und auswerten.
Das LAGB wird das Unternehmen Neptune hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben aus dem Abschlussbetriebsplan weiterhin überwachen und bei etwaigen Versäumnissen im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen und ggf. auch Sanktionen ergreifen. Daneben wird das LAGB im Rahmen einer zeitlich, genehmigungsrechtlich und technologisch optimalen Umsetzung des Abschlussbetriebsplans dem Unternehmen Neptune bei Bedarf auch weiterhin kurzfristig für Besprechungen zur Abstimmung und Orientierung zur Verfügung stehen.
Für eine Offenlegung der Entsorgungswege gibt es keine rechtliche Verpflichtung, allerdings wird die ordnungsgemäße Verbringung der bei einer Vollauskofferung anfallenden Abfälle im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens sicherzustellen sein.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen haben mit dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Erteilung entsprechender Auskünfte unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen.
Die bergbaurechtlichen Arbeiten und Tätigkeit des Unternehmens Neptune in der Altmark unterliegen gemäß dem Bundesberggesetz der Aufsicht durch das LAGB. Darüber hinaus erfolgt, soweit rechtlich vorgeschrieben, eine Aufsicht auch nach anderen Rechtsvorschriften durch die dafür zuständigen Behörden und Prüfstellen.
Für eine weitergehende Überwachung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro ist für das LAGB keine Rechtsgrundlage erkennbar. Die Gremien des Altmarkkreises und der Stadt Kalbe (Milde) werden vom LAGB im Rahmen der Beteiligung auf der Basis des Bundesberggesetzes in die Verfahren einbezogen. Sie erhalten so Kenntnis über die geplanten und laufenden bergbaurechtlichen Arbeiten und Maßnahmen im Bereich der Deponie Brüchau. Daneben finden zwischen dem LAGB und dem Altmarkkreis Salzwedel regelmäßig Gespräche sowie bedarfsweise fachliche Austausche zu konkreten Fachthemen statt. Dessen ungeachtet bestehen gegen eine zusätzliche regelmäßige Unterrichtung der Öffentlichkeit im geeigneten Rahmen seitens des LABG keine Bedenken. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister Schulze. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Lieschke. - Herr Lieschke, bitte.
Matthias Lieschke (AfD):
Werter Herr Minister Schulze! Wir als AfD-Fraktion haben das Thema im Wirtschaftsausschuss der siebenten Wahlperiode, damals unter dem Wirtschaftsminister Herrn Prof. Dr. Willingmann, sehr intensiv begleitet. Das endete letztendlich in der Feststellung: Die Grube ist undicht und muss ausgekoffert werden. Zuvor ist jahrelang behauptet worden, die Grube sei dicht und für die Einwohner von Kakerbeck und Umgebung sei alles sicher. Nun ist klar: Die Grube ist weiterhin undicht, weil die Sole durchlässig ist.
Nun scheint es einen endlosen Rechtsstreit über die Frage zu geben, welche Version jetzt umgesetzt wird. Ist das so zu verstehen, dass die Forderung des Landtages, die Grube auszukoffern, für Neptune Energy gar nicht bindend ist, dass sie eine andere Version vorschlagen können und dass man dagegen rechtlich nichts tun kann?
Eine weitere Frage ist: Wie lange wird es, denken Sie, dauern, bis die Grube nun endlich dicht ist, sprich ausgekoffert oder was auch immer? Im Moment sickern jeden Tag Giftstoffe in das Grundwasser ein. Wie lange soll das noch so weitergehen?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Minister, bitte.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Vielen Dank für die Frage. Ich habe es ausgeführt. Es gibt die Forderung der Vollauskofferung; diese wurde auf Anordnung des LAGB am 24. August 2020 in der Betriebsplanzulassung festgeschrieben. Das ist das eine. Gegen diese Verwaltungsentscheidung gibt es im Moment ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Das ist das andere.
Zudem - das habe ich vor Kurzem im Wirtschaftsausschuss angekündigt - wird das LAGB in der Ausschusssitzung, die, glaube ich, Anfang August stattfinden wird, anwesend sein. Der Ausschuss hat sich auf Empfehlung von mir als Minister dafür entschieden, sich die Zeit zu nehmen, um sich vom LAGB über die aktuelle Gesamtsituation vollumfänglich informieren zu lassen.
Warum vom LAGB? - Das Ministerium bzw. ich als Minister habe die Fachaufsicht. Es ist nicht meine Aufgabe, politisch vorzuschreiben, was sie zu machen haben, sondern ich muss schauen, ob das LAGB rechtlich sauber arbeitet. Das LAGB wiederum ist die Behörde, die zu entscheiden hat, ob das, was Neptune vorlegt, das ist, was rechtlich vorgelegt werden muss, oder nicht. Deswegen sind wir in dem Verfahren.
Wir werden dort, ich glaube, Anfang Juli oder Ende Juni - ich habe den Termin jetzt nicht genau im Kopf , eine Bürgerversammlung haben, zu der das LAGB auch entsprechend eingeladen hat. Hauptthema ist natürlich der angesprochene Lithiumabbau, aber wir wissen, dass in dem Rahmen sicherlich auch die eine oder andere Frage zu Brüchau insgesamt kommen wird.
Für mich ist wichtig: Auf der einen Seite volle Transparenz der gesamten Thematik im Ausschuss bzw. hier im Landtag. Jederzeit besteht die Möglichkeit, durch das LAGB die Bürger entsprechend zu informieren, die ein Recht darauf haben, immer vollumfänglich informiert zu werden. Auf der anderen Seite haben wir die Situation - das habe ich heute auch ausgeführt , dass der finale Entsorgungsweg von dem Unternehmen Neptune Energy noch nicht aufgezeigt wurde. Es geht im Wesentlichen um eine größere Menge radioaktiv belasteten Materials, für das ein Entsorgungsweg für die Auskofferung bestehen muss.
Das Letzte, was ich gesagt habe: Diese Alternativvariante ist eine Kombinationsabdichtung. Es bedeutet nicht nur, quasi einen Deckel darauf zu machen. Diese Alternativvariante, die von Neptune Energy in den Raum gestellt wurde, bedeutet mehr, als quasi nur etwas zu überdecken.
Aber das ist heute nicht das Thema, sondern das Thema ist, wir haben eine Aufforderung gestellt und werden dem, so wie ich es vorgetragen habe, durch das LAGB weiter nachgehen, so wie es das Recht vorschreibt.
(Zustimmung bei der CDU)