Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat in der Frage der Zulässigkeit der Schuldenfinanzierung klare Linien gezogen und damit die Finanzpolitik in Deutschland vor große Herausforderungen gestellt.
Die CDU-Landtagsfraktion reagierte am 15. November 2023 - wie ich fand: unsachlich - mit einer Pressemitteilung, in der gesagt wurde, dass das eine schallende Ohrfeige und Ergebnis einer unseriösen Finanzpolitik sei.
Nun stehen wir 26 Tage später mit einem Nachtragshaushalt im Landtag, weil das Corona-Sondervermögen Sachsen-Anhalt - ich zitiere aus der Gesetzesbegründung - „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen“ entspricht“.
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Genau so ist es; das war am 15. November 2023 klar, weil das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen sehr präzise aufgeschrieben hat. Dazu muss man jetzt die Frage stellen, ob die schallende Ohrfeige und insbesondere die unseriöse Finanzpolitik, die die CDU diagnostiziert hat, eine Form der Selbstkritik ist.
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Modell, man nehme beliebig viele Schulden in einem Jahr auf, gebe diese in späteren Jahren aus und habe damit - zwinker, zwinker - die Schuldenbremse eingehalten, ist deutlich an der verfassungsrechtlichen Realität sowohl im Bund als im Land gescheitert, weil die CDU-geführte Koalition hier eins zu eins genau dieses Modell fuhr.
(Jörg Bernstein, FDP: Eben nicht! Nein!)
Die rechtlichen und die finanzpolitischen Probleme sind das eine. Die Reaktion der CDU dazu vom 15. November 2023 dokumentiert doch eine geradezu atemberaubende Unseriosität, die sich eine Regierungspartei nicht leisten kann und auch nicht leisten sollte, eben weil sich die Positionierung null um das Problem und die Auswirkungen auf das eigene Land schert, sondern nur versucht, billig und kurzfristig populistisches Kapital aus der Situation zu schlagen, obwohl die eigene Hütte lichterloh brennt.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Ich bitte die Kollegen: Geht diesen Weg der billigen Sprüche im Interesse des Landes nicht weiter!
Nun haben wir diesen Nachtragshaushalt vorliegen. Rettet uns dieser nun vor den Ergebnissen der schallenden Ohrfeige? Im Ergebnis muss ich sagen: Nein. Die jetzt schlichtweg vorgenommene Umetikettierung der Jahreszahlen und der Schuldenaufnahme löst lediglich ein formales Problem. Wir nehmen nunmehr Schulden so auf, wie es sich gehört, nämlich dann, wenn die Ausgaben auch anfallen, und bilden nicht langfristig Schattenhaushalte, aus denen man sich mit einem Gefühl reich sprudelnder Quellen bedient, gleichzeitig aber von der Einhaltung der Schuldenbremse fabuliert, die in der Praxis aber nicht eingehalten worden ist.
Die zwei inhaltlich grundsätzlich bestehenden Probleme werden jedoch nicht ernsthaft angetippt. Erstens. Besteht eine Notlage? Zweitens. Entsprechen die Maßnahmen der Notlage? Je länger die Kernzeit der Pandemie vorbei ist, desto schwieriger lässt sich das noch ernsthaft als Notlage im eigentliche Sinne des Wortes erklären. Aus der Rede des Ministers habe ich nicht herausgehört, worin denn die Notlage bestehe, so nach dem Motto: Achtung, Sachsen-Anhalt, jetzt ist es wirklich eine dramatische Notlage. Das habe nicht gehört. Auch der Drucksache ist das nicht zu entnehmen.
Ich empfinde es als absurd, langfristige Haushaltspolitik ernsthaft davon abhängig zu machen, ob einem immer ein hinreichender Grund für eine Notlage einfällt. Wir müssen über die Ausgestaltung der Schuldenbremse reden. Diese Debatte findet morgen statt. Ich bin ganz bei Dr. Schmidt - auch Herr Kosmehl hat es angesprochen , dass das ein interessante Debatte werden wird.
Wenn ich die Äußerung des Kollegen Heuer höre, der sagt, dass ab dem Jahr 2025 wohl keine Notlage mehr bestünde - das war so die Andeutung , dann verspüre ich bei ihm genau dieses Unbehagen, dass Notlagen nicht der fiskalpolitische Normalfall sein können.
Das Problem ist nur, dass ihr, liebe Koalition, den Haushalt mit etwa 1 Milliarde € unter der Wasserlinie fahrt. Zum Haushaltsentwurf 2024 mit einer globalen Minderausgabe in Höhe von 432 Millionen € - diese sind im Laufe der Beratungen höher geworden - und einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 180 Millionen € kamen Intel mit 250 Millionen € und das Corona-Sondervermögen in Höhe von 334 Millionen € - rein schuldenfinanziert, war der Plan. Damit sind wir bei 1,2 Milliarden €. Dabei habe ich noch nicht die Sondereffekte - 20 Millionen € nehmen wir aus dem Forst-Grundstock - berücksichtigt. Von dem Prinzip, keine landwirtschaftlich genutzten Grundstücke des Landes Sachsen-Anhalt zu verkaufen, sind wir wieder abgegangen; das war ein Beschluss in der letzten Legislaturperiode. Davon haben wir uns gelöst, was in der Praxis heißt, dass wir Dinge wie den Vereinsgutschein durch den Verkauf von Grundstücken finanzieren. Mit realistischer und nachhaltiger Haushaltspolitik hat das sehr wenig zu tun.
Die Frage ist: Wie wollt ihr das im Jahr 2025 machen? Denn dann ich es das Gleiche und die Beratungen beginnen in zwei Monaten. Wie wollt ihr das wieder aufs Gleis setzen, und wie wollt ihr bei dieser Lücke von den Notlagen unabhängig werden?
Der zweite Punkt ist die Kausalität der Notlage für die tatsächlich ergriffenen Maßnahmen. Es gibt Maßnahmen, gerade im Medizinsektor, bei denen das gut verständlich ist, und es gibt Teile, bei denen es zu zunehmend in Realsatire abgleitet. Smartphones für unsere Polizei sind richtig, aber reguläres Geschäft.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Die Verlagerung der Digitalisierung der Landesverwaltung in das Corona-Sondervermögen konnte man in diversen Haushaltsberatungen verfolgen. Es reicht nicht irgendein an den Haaren herbeigezogener Grund und es reicht auch nicht irgendein pandemietechnisch positiver Effekt. Die Pandemie muss kausal für die Maßnahme sein. Dass wir ohne Pandemie auf die Digitalisierung der Landesverwaltung verzichtet hätten - es fällt mir schwer zu glauben.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Guido Kosmehl, FDP: Ja, ja!)
Der Laserschießstand bedarf keiner weiteren Erläuterung. Alle wissen Bescheid und schauen dann betreten gen Boden ob des fehlenden Pandemiebezugs. Maßnahmen des Tourismus: Wie weit wir davon weg sind - ich sehe dabei keinen Coronabezug mehr.
(Sebastian Striegel, GRÜNE, lacht)
Der hebammengeleitete Kreißsaal war noch im Haushalt und wird aus diesem Haushalt herausgenommen und man fragt sich: Wieso? Um Gottes willen! Dabei muss man doch weitermachen. - Ja, machen wir weiter; ist jetzt Corona-Sondervermögen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE, lacht)
Vieles, was vorher im regulären Haushalt veranschlagt war, müsste nach dem Auslaufen des Corona-Sondervermögens dahin zurückkehren. Die bange Frage ist: Was passiert mit den Maßnahmen nach Ende der Notlage?
Neben dem zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Coronabezug strotzt das Sondervermögen auch weiterhin vor Undurchsichtigkeit. Jetzt, im zweiten Jahr der Existenz, wären eine konkrete Ausweisung und eine Erläuterung zu der Umsetzung in konkreten Einzeltiteln zu erwarten gewesen. Es finden sich aber millionenschwere Einzelpositionen mit keiner oder fast keiner Erläuterung. Der Nachtragshaushalt fasst das nicht an.
Einprägsam war im Finanzausschuss im Einzelplan 53 der Titel 682 97 - ich nenne einmal die Nummer - Zuschuss für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - mehr Erläuterung haben wir nicht - 13,5 Millionen €. Nachfrage: Was ist denn das? - Die gesamte Landesregierung - 30 Leute, die von der Landesverwaltung hinten im Raum sitzen, und die gesamte Koalition , niemand konnte auf diese Frage etwas antworten. Warum nicht? - Weil es gar keine Erläuterungen gibt. Es ist nicht ersichtlich, um was es dabei geht. Das ist trotz der großen Summe so schlecht erläutert, dass es niemand herleiten kann.
Das zeigt das Problem. Sie werden in den normalen Einzelplänen der Häuser keine solchen Millionensummen ohne den Hauch einer Erläuterung finden. Es liegt am Sondervermögen und dem phänomenal ungenauen Umgang damit gegenüber dem Parlament.
Im zweiten Jahr nach der Aufstellung hätten wir, herkommend vom wolkigen 63-Maßnahmen-Katalog, ziemlich konkrete Ausgabentitel und Untermaßnahmen erwartet. Der Coronabezug würde dann wohl noch einige Laserschießstände hervorbringen, mutmaße ich.
Das Ding entzieht sich durch seine Unkonkretheit - ich meine, insoweit auch schon rechtswidrig - jeglicher Kontrollmöglichkeit.
(Zustimmung von Kristin Heiß, DIE LINKE)
Der Verdacht drängt sich auf, der wirklich große Haufen Geld diene im Wesentlichen der Haushaltsentlastung und soll dem Parlament gegenüber möglichst ungenau bleiben. Der Coronabezug bleibt damit im gewollten Nebel der Ungewissheit. Hierfür haben wir frühzeitig Konsequenzen gefordert. Die Landesregierung wäre gefordert gewesen, den häufig zweifelhaften Coronabezug der Maßnahmen aufzuklären und entsprechend auszusortieren. Die Kritik ist ja seit dem Beschluss des Sondervermögens vorhanden.
Manches hätte dann unter Schmerzen wieder in den regulären Landeshaushalt zurückgemusst. Anderes wäre als mittelfristige Folge der Pandemie vermutlich tatsächlich auch über notlagenbedingte Schulden finanzierbar; kein einfaches Unterfangen. Diese Ausdifferenzierung wäre aber nötig, um den Haushalt auf sichere Füße zu stellen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Das Corona-Sondervermögen in Form des fortbestehenden Einzelplans 53 geht auch nach dem Nachtragshaushalt am rechtlich Zulässigen vorbei. Der vorliegende Nachtragshaushalt ist unzureichend, um die entstandenen Probleme zu lösen. Wir werden ihn heute mit überweisen. Wir werden ihn jedoch, wenn er in dieser Form bleibt, letztendlich ablehnen müssen. Welche Teile des Einzelplans 53 möglicherweise tatsächlich durch eine Fortwirkung von Folgen der Coronanotlage bedingt sind, ist darüber hinaus auch anhand des bewusst schütteren Zahlenmaterials nicht einschätzbar.
Die zur Legitimation gewünschte Notlagenerklärung ist so schwach begründet, dass eine Zustimmung schlicht nicht möglich ist. Wir werden dagegen stimmen. - Danke.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Jan Scharfenort, AfD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Meister. - Erstens. Es gibt eine Intervention. Zweitens. Nutzen Sie mit mir die Gelegenheit, Damen und Herren der Friedrich-Naumann-Stiftung zu begrüßen. Anhand der Bewegung, die auf der Tribüne stattfindet, stellen Sie fest, dass unser Gebärdendolmetscher heute durch viele Aktive unterstützt wird. - Herzlich willkommen im Hohen Haus!
(Beifall im ganzen Haus - Zahlreiche Abgeordnete zeigen die Gebärde für Beifall)
Herr Tillschneider, Sie haben das Wort.
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Ja, Herr Meister. Ach, dieses ganze Gerede über die Notlagen … Wissen Sie, was eine echte Notlage kennzeichnet? - Dass man nicht darüber diskutieren muss, ob die Notlage eingetreten ist.
Ich will Ihnen jetzt einmal zwei Beispiele für echte Notlagen geben. Eine echte Notlage wäre eine Seuche mit 30 % Mortalität. Wenn von 100 Infizierten 30 sterben, dann sähe es hier schlimm aus. Dann hätten wir eine Notlage. Oder wenn ein Komet in Berlin einschlagen würde, dann hätten wir in Berlin einen Krater. Das wäre eine Notlage. Das könnten wir über den normalen Haushalt nicht mehr stemmen; vor allem, wenn man bedenkt, wie viel Berlin so verbraucht.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Würden Sie denn eine Klimakrise als Notlage akzeptieren?)
Jetzt gebe ich Ihnen zwei Beispiele dafür, was keine Notlagen sind. Diese etwas heftigere Erkältungswelle, die Sie Corona genannt haben, ist keine Notlage. Auch der Ukrainekrieg, der nicht unser Krieg ist, ist keine Notlage. Auch die geistige Armut Ihrer Politik ist keine Notlage. Das ist einfach nur eine Mangelerscheinung, die von der AfD beseitigt wird.
(Beifall bei der AfD)
Olaf Meister (GRÜNE):
Ich habe darin wenig Sachliches gefunden. Sie müssen sich klarmachen, dass der Begriff Notlage einer Definition und einer Auslegung bedarf, wenn er in Gesetztexten steht. Insofern ist Ihr ganz pauschales Herangehen schlicht unsinnig. Das hat mit der Sache nichts zu tun.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Die Situation 2020/2021 war eine Notlage in den verschiedensten Bereichen, sowohl im medizinischen Bereich als auch für die Wirtschaft. In einem Punkt ist tatsächlich so - darauf hat auch Herr Kosmehl hingewiesen : Je länger wir uns von der eigentlichen Notlage entfernen und immer noch Ausgaben tätigen, desto eher ist die Frage: Ist das tatsächlich noch eine Notlage im Sinne des Gesetzes? Daran kann man ganz erhebliche Zweifel haben.
Wenn man dann sieht, was in unserem Sondervermögen im Einzelnen enthalten ist … Ich habe ein paar Schmankerl genannt. Mir kann keiner erklären, wie ein Laserschießstand im Kampf gegen eine Pandemie wirken soll. Trotzdem steht er darin. Wieso steht er darin? - Weil es günstig ist, ihn daraus zu finanzieren. Letztlich umgehe ich damit eins zu eins die Schuldenbremse.
(Zuruf von der AfD: Richtig!)
Das ist finanzpolitisch ganz großer Mist.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Wir kommen zum letzten Debattenredner.
(Zuruf von Guido Heuer, CDU)
- Ja, dann müsst ihr hier vorn schon einmal etwas sagen, Mensch.
(Guido Heuer, CDU: Sorry!)
- Sorry, Herr Heuer, bitte.
Guido Heuer (CDU):
Danke, Herr Präsident. - Der Kollege Meister hat mich herausgefordert mit der schallenden Ohrfeige; und es ist eine. Ich sage Ihnen auch, warum. Im Gegensatz zum Bund haben wir keine Gelder in Maßnahmen umgeschichtet. Das haben Sie versucht, um grüne Wünsche zu erfüllen, um dort 60 Milliarden € in die Bekämpfung der von Ihnen definierten Klimakrise zu investieren.
(Zurufe von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Das ist der Punkt. Das haben wir in Sachsen-Anhalt nicht getan. Das ist der ganz kleine Unterschied.
Wir machen das hier, um dem Prinzip Jährigkeit und Jährlichkeit nachzukommen. Denn das ist die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes. Genau das tun wir.
Wo ich bei Ihnen bin, ist, dass ich unter derzeitigen Bedingungen für 2025 keine Notlage sehe. Das habe ich gesagt, und dazu stehe ich auch.
Die Frage ist doch trotz alledem - wenn Sie uns vorwerfen, dass wir unseren Kernhaushalt entlasten wollten : Was habt ihr denn auf grüne Initiative hin in Berlin gemacht?
(Zuruf: Das macht es doch nicht besser!)
Olaf Meister (GRÜNE):
Na ja, das ist schon interessant. Denn die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes urteilt im Kern so, dass die Umschichtung von einer Notlage, Corona, in eine andere Notlage Wie sollte man das anders entscheiden, als das Verfassungsgericht es gemacht hat? Aber die haben das wenigstens offen gemacht. Das konnten alle sehen. Das wussten alle.
(Guido Heuer, CDU: Oh!)
- Na ja, und hier euer Corona-Sondervermögen. Was hat denn das noch mit der Bekämpfung der Pandemie zu tun?
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU und von der FDP)
- Erklärt mir den Laserschießstand.
(Zurufe)
Und dann schaut euch an, wie wenig konkret der Einzelplan ist. Das ist ein ganz dünnes Heftchen. Schaut euch an, wie umfangreich die anderen Einzelpläne erläutert sind. Wenn man in die einzelnen Maßnahmen reinginge und die genauso veranschlagen würde wie in einem ganz normalen Haushalt, dann würde man bei jeder Maßnahme die Frage stellen, ob diese einen Coronabezug hat. Maßnahmen im Tourismus im Jahr 2024 mit Coronabezug - das müsst ihr mir erklären.
(Andreas Silbersack, FDP: Hat es doch! - Weitere Zurufe)
- Ja, man kann an den Haaren immer etwas herbeiziehen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU und von der FDP)
Inhaltlich ist das weit, weit weg von dem, was ursprünglich der Anlass des Sondervermögens war. Das ist genau der Punkt. Deshalb seid ihr so unsachlich mit „schallender Ohrfeige“ und „unseriöser Finanzpolitik“.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Das triggert mich. Da schreibe ich bei Twitter darunter: Wie ist das mit dem Corona-Sondervermögen ab 15.11.? - Darauf antwortet keiner. Das hat Gründe.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Lachen und Beifall bei der AfD - Unruhe)