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Plenarsitzung

Transkript

Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr dankbar, dass wir diesen Tagesordnungspunkt heute behandeln, weil das auch bedeutet, dass wir einen weiteren wesentlichen Bereich aus dem Koalitionsvertrag, der mich in meiner Aufgabe betrifft, damit abschließend bearbeiten. Das zeigt, dass die Landesregierung auch in dem Bereich entsprechend ihren Möglichkeiten schnell handelt.

Ich bin - das möchte ich sagen - sowohl den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen als auch denen der Oppositionsfraktionen sehr dankbar für die intensiven Debatten, die wir zu diesem Thema speziell im Ausschuss geführt haben. Ich denke, es war wichtig und richtig, dass wir das gemacht haben.

Dem, was der Ausschussvorsitzende Herr Zimmer vorgetragen hat, gibt es eigentlich nicht so viel hinzuzufügen. Ich möchte noch einen Punkt erwähnen: Wir haben für einen Zeitraum von zwei Jahren, also für die Jahre 2023 und 2024, die Möglichkeit vorgesehen, an bis zu sechs anstatt an lediglich vier Sonn- und Feiertagen entsprechend der Gesetzgebung eine Ladenöffnung vorzunehmen. Dem Gesetzentwurf ist ein neuer Sachgrund, ein spezielles öffentliches Interesse, zugeordnet worden.

Ich möchte - das gehört auch zur Wahrheit dazu - sagen, dass es dazu verschiedene Auffassungen gab, auch bei den Anhörungen im Ausschuss im Landtag. Aber wichtig ist, auch zu betonen, dass bei allen verschiedenen und berechtigten Interessen sowie Anliegen sowohl der Wirtschaft als auch der gesellschaftlichen Gruppen, die sich zu der Novellierung des Gesetzes zu Wort gemeldet haben, zunächst die verfassungsmäßigen Vorgaben und die höchstrichterlichen Rechtsprechungen zu beachten sind. Die Vorgaben in Bezug auf Sonn- und Feiertagen sind entsprechend hoch. Das ist, glaube ich, richtig und wichtig und von uns allen zu unterstützen.

Ich bin dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sehr dankbar, der sich sehr intensiv mit den Unterlagen und dem Gesetzentwurf befasst hat und uns damit entsprechend unterstützt hat.

Ich möchte zum Schluss eines sagen, weil mir das in der gesamten Debatte manchmal zu kurz kommt. Was wir hiermit tun, ist für jede Kommune eine Option, eine Möglichkeit. Wir schreiben es nicht vor. Wir sagen nicht, dass man an einem Sonntag oder Feiertag öffnen muss. Vielmehr wollen wir das tun, was Politik tut, wenn sie gut ist, nämlich Rahmenbedingungen und Möglichkeiten geben, keine Vorschriften und Vorgaben machen und nichts verbieten. Sie soll Optionen geben. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Deswegen würde ich mich freuen, wenn es genauso wie im Ausschuss auch hier im Plenum des Landtages von Sachsen-Anhalt Zustimmung findet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Andreas Silbersack, FDP)