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Plenarsitzung

Transkript

Carsten Borchert (CDU): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss wieder sagen: Herr Hecht, das hätten Sie heute lassen können, das war unangebracht. Dazu muss ich ehrlich sagen: Das war unterirdisch. Darin sind wir uns, glaube ich, alle einig.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD)

Zum Thema. Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen verändern sich; das ist an der Tagesordnung. Wir bemerken eine zunehmende Heterogenität und vielfältige Herausforderungen an den Schulen, die sich täglich, wöchentlich, monatlich entwickeln und ändern.

Als Teil einer multiprofessionellen Strategie leistet die Schulsozialarbeit einen Beitrag, um Schulversagen und Schulverweigerung zu verhindern. Die Schulsozialarbeit übernimmt an den Schulen im Land zudem vielfältige wichtige präventive Unterstützungsaufgaben, um individuellen Problemlagen frühzeitig mit sozialpädagogischen Angeboten zu begegnen. - Ein langer Satz. - Soweit zur Bedeutung der Schulsozialarbeit.

Nun Fakten dazu: Schulsozialarbeit ist eine freiwillige kommunale Aufgabe, keine Pflichtaufgabe. Aktuell wird die Schulsozialarbeit durch die EU und durch unser Land massiv finanziell unterstützt. Eine weitere Ausweitung dieser Unterstützung durch das Land würde eine vollständige Übernahme der kommunalen Aufgabe bedeuten. Wenn wir als Land dafür Verantwortung übernehmen wollten, bräuchte es ein Ausführungsgesetz des Landes.

Man kann feststellen, dass es im Land Sachsen-Anhalt bisher nicht für nötig gehalten wurde, von den bundesgesetzlichen Möglichkeiten, über Landesrecht einerseits zu Inhalt und Umfang der Aufgabe der Schulsozialarbeit sowie andererseits eine andere Festlegung für die Verantwortlichkeit der Aufgabenerfüllung vorzunehmen, Gebrauch zu machen. Das kritisieren wir als CDU extrem. Wir sind nach wie vor zu 100 % der Meinung, dass die Schulsozialarbeit unter der Verantwortung des Bildungsministeriums zu stehen hat.

Die kommunale Aufgabe der Schulsozialarbeit wird zu einem Großteil über das Land ermöglicht und abgesichert. Das habe ich bereits gesagt. Mithilfe des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ und der Mittel des Landes werden, wie es Frau Hohmann schon gesagt hat, über 400 für Schulsozialarbeit bis zum 31. Juli 2028 weitgehend finanziert.

Dass wir im Ausschuss über die Fortschreibung und die weitere Ausgestaltung der Schulsozialarbeit fachlich reden müssen, ist unbestritten. Deshalb stimmen wir einer Überweisung zu. - Ich wünsche allen frohe Weihnachten!