Matthias Redlich (CDU):
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeiten des Abbruchs einer Schwangerschaft sind bundesrechtlich begrenzt. Das hängt auch damit zusammen, dass wir ein Recht auf Leben haben und damit auch dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet sind, und zwar aufgrund unserer Verfassung.
(Zustimmung bei der CDU, bei der AfD und bei der FDP)
Es ist deshalb richtig und wichtig, dass auch Mediziner frei entscheiden können, wie sie es vor sich selbst verantworten können, und dass es eine Beratung gibt, bevor ein solcher Eingriff durchgeführt wird. Darauf basierend damit haben Sie aber auch recht ist es natürlich eine freie Entscheidung und muss auch eine freie Entscheidung bleiben, wie man damit umgeht.
(Zustimmung von Holger Hövelmann, SPD)
Dessen ungeachtet ist in der Beratung auch darauf hinzuwirken, eben nicht abzubrechen, und darauf hinzuweisen, welche Möglichkeiten es außerdem gibt und wie man sein Leben gestalten kann.
Dieser bundesgesetzlichen Pflicht kommen wir in Sachsen-Anhalt mit unseren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach. Diese leisten viel und bieten eben auch kostenfreie präventive Beratung in anderen Bereichen. Die Ministerin hat es erläutert. Einige Mitglieder des Sozialausschusses konnten sich davon im Herbst 2022 bereits in den Beratungsstellen überzeugen. Vor Ort wurden aber auch bestehende finanzielle Herausforderungen angesprochen. Diese habe ich aufgegriffen und dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Diese Anfrage ergab, dass die Kostendeckung der Personal- und Sachkosten über die Pauschale sehr unterschiedlich ausfällt. Einige Träger erreichen damit eine fast hundertprozentige Kostendeckung. Zehn Einrichtungen blieben jedoch unterhalb der gesetzlichen Mindestdeckung von 80 %. Bei 27 der damals 39 Beratungsstellen mussten die Träger Eigenanteile von mehr als 10 000 € für die Erfüllung der Pflichtaufgabe des Landes einbringen.
Über das Ergebnis meiner Anfrage haben wir innerhalb der Koalitionsfraktionen und im Ausschuss intensiv diskutiert. Der Beratungsverlauf des Antrags vom 26. Januar 2023 wurde aufgezeigt, doch viele politische Prozesse konnten in dem Bericht leider nicht abgebildet werden. In der Koalition haben wir uns auch ohne den Antrag sehr intensiv mit dem Thema befasst. Als CDU-Fraktion haben wir uns für eine Verbesserung eingesetzt. Die Ministerin Frau Grimm-Benne griff dies auch auf und stellte im Landtag eine Anpassung in Aussicht. Unter dem Blickwinkel der Angemessenheit begann sie noch im Jahr 2023, mit den Trägern entsprechend zu verhandeln. Dafür möchte ich der Ministerin ausdrücklich danken.
(Zustimmung von Tobias Krull, CDU, bei der SPD, und von Kathrin Tarricone, FDP)
Ich persönlich hätte mir aber gewünscht, dass dabei auch eine Verpflichtung der Träger auf eine gemeinsame tarifliche Basis bei der Anstellung und der Bezahlung der Fachkräfte eingeführt worden wäre. Rechtlich ist dies allerdings problematisch.
Als Land tragen wir die Verantwortung dafür, dass ausreichend und qualitativ hochwertige Beratungsangebote existieren. Mit der Beschlussempfehlung tragen wir dem Rechnung und wollen dafür eine finanzielle Untersetzung erreichen. Der Beschlusstext betont, dass bei einer Entscheidung zum Abbruch aber auch entsprechende Möglichkeiten dazu vorhanden sein müssen. Schwangerschaftsberatungsstellen haben die Pflicht, auch über die Familienplanung berührende Fragen bis hin zur sexuellen Aufklärung und Verhütung zu informieren. Wir bitten die Landesregierung, dabei auch aufzuzeigen, welche Akteure außerdem in diesem Feld tätig sind. Damit sollen nicht Aufgaben verlagert werden, sondern es sollen Doppelstrukturen vermieden und Synergien gehoben werden.
Kurz und knapp: Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.