Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Urteil zur Kreisumlage kracht es im Gebälk der Kommunalfinanzen; geknirscht hat es ja schon eine Weile. Die Auswirkungen für die Kreise sind tatsächlich ernst, stehen sich doch Kommunen und Landkreise nicht nur recht unversöhnlich gegenüber, sondern klafft nun auch ein Finanzloch beim Kreis.
Ursächlich müssen wir an das zugrunde liegende Problem heran. Dies bleibt die zum Teil unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen. Es ist jedoch ein „Aber“ an der Stelle anzubringen. Meine Sorge ist tatsächlich, dass selbst bei erheblicher Ausweitung der Finanzmittel, die eher theoretisch ist, wenn es um die Frage der Erheblichkeit der wirklich großen Menge geht, die Rechtsunsicherheit bestehen bleibt. Kollege Erben ist darauf eingegangen.
Wir stehen hier als Gesetzgeber und warten im Prinzip darauf, wie sich die Rechtslage entwickelt. Das ist eigentlich nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, sondern wir müssten uns tatsächlich fragen: Was müssen wir denn tun, um in der kommunalen Familie in Bezug auf die Frage der Kreisumlage Rechtssicherheit herzustellen? Wir leiden seit Jahren daran. Das ist ein komplexer Zusammenhang; das ist klar.
Die Auswertung des Urteils im Detail muss daher Anlass zur Prüfung sein, mit welchen Änderungen im Landesrecht Rechts- und Finanzsicherheit für die Landkreise und die Kommunen hergestellt werden kann.
Zurück zur finanziellen Ausstattung. Die kommunalen Wünsche und die tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten des Landes sind natürlich in Einklang zu bringen. Darüber haben wir bei den Beratungen über den Landeshaushalt vor nicht allzu langer Zeit gesprochen. Es fällt tatsächlich schwer zu sehen, woher der erhebliche Mehrbedarf kommen soll. Insofern wird es schwer werden, einen weiteren großen Aufwuchs zu erzeugen. Zumindest für Teile der Kommunen wird es aber tatsächlich nötig sein. Das Urteil ist diesbezüglich in seinen Ausführungen sehr deutlich.
In diesem politischen Prozess helfen letztlich gutachtengestützte Daten weiter - das sagte Herr Kosmehl , weil es ein aufgabenorientiertes Finanzausgleichsgesetz ist. Wir sind ja nicht als reiche Onkel mit einem breiten Schenkel unterwegs, sondern wir haben Ansprüche tatsächlich zu erfüllen. Dafür brauchen wir gutachtengestützte Daten, letztlich auch als Grundlage für das Finanzausgleichsgesetz.
Es war ein Fehler der Landesregierung, nicht bereits im letzten Jahr, wie von uns gefordert, auch den kommunalen Finanzbedarf mit dem Gutachten zur Verteilung im Finanzausgleich ermitteln zu lassen, also die vertikale Verteilung.
(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)
Der Fehler rächt sich nun aktuell zulasten der Landkreise. Die Beauftragung eines solchen Gutachtens soll erst in diesem Jahr erfolgen. Der Herr Minister hat die Zeiträume angegeben. Von dann ab sind es noch 18 Monate; das ist vermutlich nicht unrealistisch. Im Herbst, zumindest zu dem anstehenden Doppelhaushalt wird das nichts, sondern tatsächlich erst für die Zukunft. Trotzdem haben wir die Probleme bereits aktuell; das ist betrüblich.
Zu der Frage der ganz akuten Liquiditätshilfe hat der Minister ausgeführt. Ich bin optimistisch, dass das passiert. Die Frage ist, wie wir rechtlich reagieren müssen und ob das FAG so bleiben kann, wie es ist. Frau Heiß hat interessante Dinge dazu gesagt. Das ist tatsächlich so.
(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)
Wir gehen bei der Berechnung des FAG davon aus, dass die Kreise in der Lage sein werden, eine bestimmte Kreisumlage zu erzielen. Dabei stellt sich die Frage - dazu ist mir die Datenlage noch nicht klar , ob das nach der aktuellen Rechtsprechung noch ein realistischer Wert ist. Das wird man sehen müssen. Das ist insofern unerfreulich.
Zum Gutachten hatte ich bereits etwas gesagt. - Dann noch ganz kurz: Ich habe vor vielen Jahren gesagt, dass das nicht so richtig eine Angelegenheit des Landes ist. Eigentlich müssten wir dahin kommen, dass die Kreise eine Chance haben, eigene Steuereinnahmen zu haben. Das haben wir in der Vergangenheit bereits diskutiert.
Ein Umsatzsteueranteil für die Landkreise als eine eigene Einnahme wäre schön. Das ist aber eine Sache, die nicht das Land Sachsen-Anhalt lösen kann, sondern die auf der Ebene des Bundes zu lösen wäre. - Danke schön.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Guido Heuer, CDU: Ja!)