Guido Kosmehl (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute eine Debatte. Ich will an der Stelle, bevor ich einige inhaltliche Dinge sagen will, auf die Vorredner reagieren und für die Freien Demokraten ankündigen, Frau Quade, wir werden jede Möglichkeit zur Diskussion und zur Debatte in diesem Hohen Haus nutzen. Also, ich glaube, der Aufruf zu schweigen, hilft nicht weiter, sondern im Gegenteil: Wir müssen in unseren Redebeiträgen die Unterschiede deutlich machen. Jedenfalls versuche ich das in meinem Redebeitrag.
(Zustimmung bei der FDP)
Frau Quade, ich kann Ihre Anwürfe gegen die FDP-Bundestagsfraktion bzw. die Mitglieder der Bundesregierung nicht nachvollziehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, seit der ersten Vorlage des Demokratiefördergesetzes hat sich die FDP-Bundestagsfraktion konstruktiv an den Beratungen beteiligt. Es liegt eine ganz einfache Lösung auf dem Tisch. Wenn das Gesetz die sogenannte Extremismusklausel enthält, dann können wir sofort zustimmen. Dass jemand, der öffentliche Mittel bekommt, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Abgrenzung zu Antisemitismus und extremistischen Bestrebungen abgibt, das darf man doch wohl verlangen, wenn man öffentliche Mittel bekommt
(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Detlef Gürth, CDU, und von Christian Albrecht, CDU)
und eben auch dauerhaft institutionell gefördert werden will. Ich halte das für sinnvoll.
Darüber hinaus das ist, glaube ich, das, was der Kollege Bernstein in einem Zwischenruf gesagt hat : Demokratie wird nicht durch Demokratieförderung plötzlich woke. Demokratie und das Eintreten für Demokratie entstehen dann, wenn die Menschen überzeugt davon sind, dass genau diese Demokratie für ihren Lebensentwurf, für ihr Verhalten und für ihre Umwelt richtig und wichtig ist. Deshalb engagieren sich Menschen ehrenamtlich für Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich komme zu Herrn Kirchner. Herr Kirchner, diese Rede war selbst für Ihre Verhältnisse wir sind einiges gewöhnt unterirdisch. Also, ich habe mir beim Zuhören notiert, dass ich Sie vielleicht einmal darauf hinweise, dass das hier der Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg ist und nicht der Sportpalast, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD - Oh! bei der AfD)
Die Art und Weise, wie Sie über sämtliche Institutionen, ob politische Parteien, Vertreter von Verfassungsorganen oder Kirchen mit einer Häme und abwertenden Haltung gesprochen haben, ist etwas, das, glaube ich, nicht in den Landtag gehört,
(Zustimmung von Detlef Gürth, CDU)
wenn man als Fraktion selber gern über Rechtsextremismus sprechen will.
(Daniel Rausch, AfD: Sie sprechen doch auch so über uns! Was soll denn das!)
- Ich spreche nicht so über Sie, Herr Rausch.
(Daniel Rausch, AfD: Aber die Kirchen schon!)
Also, ganz ehrlich, Ihre Zwischenrufe ich sitze leider etwas näher bei Ihnen sind manchmal so an den Haaren herbeigezogen.
Wenn Sie sich damit beschäftigen, dann sage ich das auch einmal: Die Einstufung der AfD und übrigens auch der Jungen Alternative als gesichert rechtsextrem bedeutet nicht, dass jedes Mitglied gesichert rechtsextrem ist. Es zeigt aber, dass die Partei gesichert rechtsextrem ist.
(Zuruf von der AfD: Schrei nicht rum!)
Deshalb: Jeder, der dann noch in der Partei bleibt, muss es sich eben gefallen lassen, dass es Mitglieder Ihrer Partei gibt, Führungskräfte Ihrer Partei, die eben rechtsextremistisch sind.
(Zuruf von der AfD: Schrei nicht rum!)
Und die werden wir bekämpfen, meine sehr geehrten Damen und Herren,
(Unruhe bei der AfD)
und zwar mit den Mitteln der Demokratie,
(Zuruf von der AfD)
mit den Mitteln des Rechtsstaats.
(Zuruf von der AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb komme ich jetzt auch zu dem Thema, über das Sie eigentlich reden wollten, das Sie zumindest angemeldet hatten, aber über das Sie nicht geredet haben.
(Zuruf von der AfD: Habe ich!)
Jetzt kommen wir einmal zu dem Papier der Bundesinnenministerin. Frau Ministerin Zieschang hat bereits gesagt, dass das keine neuen Vorschläge seien. Zum Teil wird auch im Papier darauf hingewiesen, dass man bestimmte Maßnahmen z. B. im Bereich Sport auf den Weg gebracht hat.
(Zuruf von der AfD)
Deshalb werden wir uns auch mit den Vorschlägen auseinandersetzen. Zu einem Vorschlag, der Verschärfung des Waffengesetzes, gibt es in der Koalition unterschiedliche Meinungen, und deshalb wird eine Verschärfung des Waffenrechts nicht kommen.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Markus Kurze, CDU)
Natürlich kann ich der Bundesinnenministerin nicht verbieten, dies weiter als Vorschlag auf den Tisch zu legen. Aber nicht jeder Vorschlag der Bundesinnenministerin wird automatisch Gesetz.
Und deshalb, Frau Kollegin Quade, müssen auch Sie an Ihrem Demokratieverständnis ein Stück weit arbeiten. Denn nicht die Bundesinnenministerin etwas umsetzt, sondern das gewählte Parlament, der Deutsche Bundestag beschließt Gesetze. Deshalb kann eine Bundesinnenministerin natürlich trotzdem gerne Vorschläge machen.
Zum Demokratiefördergesetz habe ich bereits etwas aus Sicht der Freien Demokraten gesagt. Wir glauben, dass Demokratieförderung unter Umständen auch durch ein Gesetz begleitend helfen kann, aber nur, wenn diejenigen, die wir fördern, sich ganz klar gegen extremistische Bestrebungen aussprechen und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
(Zuruf von der AfD)
Das können Sie auch innerhalb eines Förderantrags entsprechend erklären. Diese verpflichtende Erklärung ist für uns Freie Demokraten notwendig und wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt weitere Vorschläge. Auch da weiß ich, dass die Diskussionen bei den Innenpolitikern sehr weit auseinandergehen. Die Frage ist: Ist es wirklich hilfreich, dem Bundesamt für Verfassungsschutz noch abgesenktere Möglichkeiten zu geben, um z. B. an Kontostammdaten zu kommen, dass wir also nicht mehr von einem konkreten Verdacht her kommen, sondern von einem Gefährdungspotenzial?
Das birgt viele Unsicherheiten, für die wir in der Vergangenheit, wenn wir an das Polizeirecht denken, durchaus schon einmal Stoppzeichen von den Gerichten bekommen haben, weil diese gesagt haben: Nein, wir brauchen für so einen schwerwiegenden Eingriff eine entsprechende Rechtfertigung. Deshalb kann nicht jede mögliche Gefahrenprognose ausreichend sein, um mit solchen Mitteln Informationen zu gewinnen.
Deshalb müssen wir uns inhaltlich damit auseinandersetzen. Aber auch das können wir eigentlich erst, wenn ein Vorschlag einmal auf den Tisch kommt. Deshalb ist es gut, wenn die Bundesinnenministerin immer wieder Vorschläge auf den Weg bringt und sagt, dass dies Möglichkeiten sein könnten. Dann sollen diejenigen, die ein echtes Interesse daran haben, dass wir Extremismus bekämpfen, dass wir gegen Extremismus vorgehen, unseren Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geben, gegen extremistische Bestrebungen vorzugehen.
Ob von rechts, ob von links, ob islamistisch oder anderweitig - Extremismus ist ein Grundübel und eine Gefahr für die Demokratie. Den zu bekämpfen, ist Aufgabe aller Demokraten. - Herzlichen Dank.