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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Meine Frage richtet sich an das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, vertreten durch die Ministerin. Es geht um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz oder - im Volksmund - die große Krankenhausreform. An dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank dafür, dass sich das Land Sachsen-Anhalt dafür eingesetzt hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die größten Unwuchten aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Das ist leider nicht gelungen. Nun müssen wir das auch in Sachsen-Anhalt entsprechend umsetzen. Daher stelle ich folgende Fragen.

Erstens: Wie ist der Zeitplan des Landes Sachsen-Anhalt bzw. der Landesregierung für einen eigenen Krankenhausplan bzw. die Überarbeitung des Krankenhausplanes?

Zweitens: Wie wird die Beteiligung der unterschiedlichen Akteure in Sachsen-Anhalt sichergestellt - anders als im Bund z. B. der Krankenkassen und der Krankenhausträger  , immer im Hinblick auf die Sicherstellung einer funktionierenden Krankenhausstruktur und unter Beachtung der besonderen Bedürfnisse im ländlichen Raum?

Drittens: Vor welchen Aufgaben steht eine neue Bundesregierung, um die größten Unwuchten aus dem aktuellen Krankenhausreformgesetz wieder herauszubekommen, damit auch die Interessen der ländlichen Räume und der ostdeutschen Bundesländer entsprechend berücksichtigt werden?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Ministerin, bitte.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Sehr geehrter Herr Abg. Krull, zu Ihrer ersten Frage des Zeitplanes: Der Zeitplan ergibt sich eigentlich aus dem beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Darin sind mehrere Daten erwähnt. 

Zum Ersten muss das zuständige Bundesgesundheitsministerium nach dem Gesetz - Sie wissen es - noch eine Rechtsverordnung zu den jeweiligen Leistungsgruppen erlassen, die der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Im Gesetz selbst sind lediglich vier Leistungsgruppen explizit genannt. Hinsichtlich weiterer Leistungsgruppen ist uns vom Bundesgesundheitsminister in Aussicht gestellt worden, dass sie analog zu denen in Nordrhein-Westfalen sein sollen. Diese müssten noch in einen Verordnungstext gegossen werden. Der Zeitplan sieht dafür Ende März vor.

Im Gesetz gibt es weitere drei Daten. Sie wissen, wir als Planungsbehörde sind gehalten, den Medizinischen Dienst spätestens Ende September zu bitten, Strukturprüfungen anhand der Strukturen vorzunehmen, die wir uns in einem zukünftigen Krankenhausgesetz und Krankenhausplan vorstellen. Wir sind gerade dabei - das machen wir über den Krankenhausplanungsausschuss, in dem auch die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen vertreten sind  , digitalisierte Auswirkungsanalysen durchzuführen. Wir ziehen hierfür auch die Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen heran, weil wir zunächst nichts anderes haben, um zu schauen, welche Standorte und welche Abteilungen sich daraufhin verändern. Darüber steht der Krankenhausplanungsausschuss. Wir haben die PD beauftragt, das für uns zu tun; sie haben das im Oktober und im Dezember schon einmal vorgestellt. 

Der Medizinische Dienst hat bis Sommer 2026 ungefähr ein Jahr Zeit, um uns das Ergebnis seiner Strukturprüfung mitzuteilen. Nach dem Bundesgesetz muss spätestens im vierten Quartal 2026 der neue Krankenhausplan beschlossen werden, damit man innerhalb dieser Reformwege weitergehen kann. 

Einen detaillierten Plan - das habe ich den Mitgliedern des Sozialausschusses vorgestellt - wollen wir im neuen Jahr erarbeiten. Im Gesundheitskabinett, das am 21. Januar 2025 stattfindet, werden wir das Krankenhausreformgesetz auf der Tagesordnung haben und werden allen, die in das Gesundheitskabinett eingeladen sind, die Möglichkeit zur Anhörung geben. 

Möglicherweise gab es bei den Kassen und der Krankenhausgesellschaft im Dezember etwas Ärger, weil die digitalisierte Analyse, die wir schon in allen Einzelheiten vorgestellt haben, noch im Entwurfsstadium ist und ihnen das nicht zur Verfügung gestellt wurde. Ich selbst habe es mir noch nicht in allen Auswirkungen angeschaut, wie wir dabei vorgehen wollen. 

Wir wollen uns als Planungsbehörde unsere eigenen Vorstellungen machen, wir wollen uns weder von der Krankenhausgesellschaft noch von den Krankenkassen in eine Richtung drängen lassen. Wir wollen schauen, was versorgungsrelevant und notwendig ist, um eine gute stationäre und ambulante Versorgung im Land aufrechtzuerhalten. - Das ist der Punkt.

Zu dem dritten Punkt Ihrer Fragestellung. Natürlich werden wir von einer neuen Bundesregierung     Das waren auch die Worte des Ministerpräsidenten im Bundesrat. Er hat die wichtigsten Punkte genannt. Wir als Land wollten bis in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates hinein immer noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Sie kennen diese Punkte: dauerhafte Kooperationsmöglichkeiten, dauerhafte Ausnahmemöglichkeiten, auch Ausnahmemöglichkeiten bei Mindestmengen, wenn es die Versorgung gebietet, wenn die Versorgung das braucht - all das sind Punkte, die wir nach wie vor als wichtig erachten. 

Mit Blick auf das Jahr 2025 bedeutet das auch: Es muss der neuen Bundesregierung gelingen, eine Übergangsfinanzierung hinzubekommen. Denn wir bekommen schon jetzt mit - die Landesbasisfallwertverhandlungen mit den Kassen für 2025 laufen  , dass Kompromisse eingegangen und die Erwartungen der Krankenhäuser geschmälert werden, die auf liquide Mittel warten, um an diesem Reformprozess überhaupt teilhaben zu können. 

Das waren jetzt viele Daten; ggf. müssten Sie noch einmal nachfragen. Ich glaube aber, ich habe alle drei Fragen abgeräumt. 

Und selbstverständlich - das habe ich immer zugesichert - werden wir parallel zum Gesundheitskabinett immer auch den Sozialausschuss informieren. Wir planen auch regionale Workshops mit den Jeweiligen, sobald wir wissen, wohin wir wollen. Dazu brauchen wir erst einmal eine Auffassung zu der Planung als Land, wie wir uns die Krankenhauslandschaft in unserem Land vorstellen.