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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 21

Beratung

Kleine Waffenscheine sind überflüssig - SRS-Waffen müssen erlaubnisfrei bleiben - Keine Verschärfung des Waffenrechts

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/5316


Der Einbringer ist Herr Schröder. - Herr Schröder, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Bitte sehr. 


Florian Schröder (AfD): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach jedem Messerangriff kann man sich darauf verlassen, dass die Politiker der Altparteien wieder nach einer Waffenrechtsverschärfung schreien. Das ist der bequemste Weg, um von den Problemen der unkontrollierten Zuwanderung abzulenken. 

Die neueste Schnapsidee kommt jetzt aus Hamburg, genauer gesagt vom Hamburger Senat. Man könnte sie getrost als Höhepunkt der Hafenrundfahrt bezeichnen. dort hat man in der Februar-Sitzung einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Erwerb und den Besitz einer Schreckschusswaffe von der Erteilung eines kleinen Waffenscheines abhängig machen soll. Altbesitzer einer solchen Waffe sollen bis Jahresende einen Kleinen Waffenschein beantragen. Ab dem Jahr 2026 soll der Besitz einer Schreckschussschaffe ohne Kleinen Waffenschein eine Ordnungswidrigkeit sein.

Im März hat der federführende Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates den Hamburger Gesetzentwurf noch einmal verschärft. 

Im Wesentlichen will der Ausschuss die Schreckschusswaffen mit scharfen Waffen gleichstellen - also Bedürfnisprüfung, Voreintrag, Sachkundeprüfung; Verstöße sind dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern Straftaten gegen das Waffengesetz.

Dem hat, Gott sei Dank, der Rechtsausschuss des Bundesrates widersprochen und er hat diesen unsäglichen Gesetzentwurf am Freitag von der Tagesordnung genommen. Das heißt aber nicht, dass dieser vom Tisch ist.

Zur Einordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bis jetzt sind Schreckschusswaffen ab 18 Jahren frei erhältlich. Lediglich für das Führen in der Öffentlichkeit benötigt man einen Kleinen Waffenschein. Die Hamburger Initiative bedeutet jetzt für den Bürger, der noch irgendwo eine Gaspistole auf dem Dachboden herumliegen hat, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht. Für Jäger und Sportschützen bedeutet das nicht mehr und nicht weniger als den Verlust der Zuverlässigkeit und der damit verbundenen Berechtigung für den Erwerb von Schusswaffen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Waffen gehören Ihnen schon aus anderen Gründen entzogen!)

Das betrifft Millionen von Menschen in Deutschland. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Schreckschusswaffen kann eigentlich nur geschätzt werden. Man geht von 4 Millionen bis 10 Millionen Waffen aus. Deshalb beinhaltet unser Antrag auch den Appell an die Landesregierung, sich diesem Unsinn bereits in der Länderkammer zu widersetzen.

Im Übrigen wollen wir mit unserem Antrag zu der Rechtslage zurückkehren, die vor dem 1. April 2003 galt. Bis dahin waren der Erwerb, der Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe jeder Person gestattet, die über 18 Jahre alt war. Das bedeutet nicht weniger und nicht mehr als die Abschaffung des Kleinen Waffenscheins.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kleine Waffenschein ist und bleibt einfach ein bürokratisches Monstrum; denn er unterliegt der Zuverlässigkeitsprüfung durch die untere Waffenbehörde. Die Verlängerung eines Kleinen Waffenscheins alle drei Jahre ist mit immensem Aufwand verbunden. Die bereits jetzt überlasteten Waffenbehörden stöhnen unter der Last der Anträge.

Wir sollten also unter Berücksichtigung des Sicherheitsbedürfnisses unserer Bevölkerung zum alten Waffenrecht zurückkehren. Weil es aber   das ist unbestritten   zu erheblichen Missbräuchen innerhalb der Silvesternacht kommt, wollen wir den Erwerb, den Besitz und das Führen an eine deutsche bzw. EU-Staatsbürgerschaft koppeln.

Das gibt zwar keine Garantie gegen den Missbrauch, ich wage aber zu behaupten, dass es die wichtigsten Tätergruppen ausschließt. Das ist nichts weiter als problemgruppenorientierte Prävention, meine sehr verehrten Damen und Herren. 

(Beifall bei der AfD)

Gegen Gefährder mit deutschem Pass kann ein allgemeines Waffenverbot nach § 41 Abs. 1 des Waffengesetzes verhängt werden.

Meine Damen und Herren! Letzten Endes möchte ich ankündigen, dass wir als AfD ein gänzlich anderes Waffenrecht möchten. Wir wollen uns an der Rechtslage in Tschechien und Österreich orientieren. Ein Eckpunkt wird sein, die Zuverlässigkeit nicht mehr von der Gesinnungsprüfung durch den Verfassungsschutz abhängig zu machen, wohl aber von der Verhaltensprognose des Waffenbesitzers.

Vorstrafen werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Wir werden außerdem den Selbstschutz des Einzelnen als Bedürfnis für die waffenrechtliche Erlaubnis anerkennen. Die Sachkundeprüfung bleibt natürlich erhalten, aber die Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.

Generell möchten wir sagen, dass Waffen nur in rechtstreue Hände gehören. Aber die Schnapsidee des Hamburger Senats, meine Lieben, die muss vom Tisch, und zwar schnellstens. - Vielen Dank.