Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Meister hat den Rechtsrahmen schon dargestellt. Dafür gilt Artikel 94 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Das ist das Nothaushaltsrecht. Den haben wir zu beachten und in diesem Rahmen haben wir uns auch zu bewegen.
Ich habe gestern den entsprechenden Runderlass unterschrieben, wie im Übrigen auch in den letzten Jahren. Und, Olaf Meister, ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir für Einzelfälle, bei denen es möglicherweise auch etwas schwieriger war, nicht auch eine Lösung gefunden hätten. Denn eines ist klar: Die Verfassung haben wir alle zu beachten.
Insoweit sehe ich persönlich gar nicht den Bedarf für einen entsprechenden Landtagsbeschluss, weil die Landesregierung diesbezüglich in der Vergangenheit tätig geworden ist und jetzt auch wieder tätig geworden ist. Sie hat den Rahmen für die Ressorts geschaffen. Sollte es Probleme geben, dann kann man im Einzelfall prüfen, wie man Lösungen herbeiführen kann. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Minister, bleiben Sie bitte noch hier. Frau Anger hat eine Frage. - Frau Anger, bitte.
Nicole Anger (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Finanzminister Richter, Sie sagten gerade: Wenn es Probleme gibt, dann kann man die klären. Ich habe mich einmal umgehört. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e. V., „fjp>media e. V.“, die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz, der „KinderStärken e. V.“, der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. und das Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe e. V. haben alle noch keine Zusagen, keine Informationen, nichts, gar nichts erhalten. Die wissen nicht, wie es ab 1. Januar weitergehen wird.
(Unruhe)
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich die Mitarbeitenden immer zum 30. September eines Jahres beim Jobcenter melden müssen, weil damit auch die Arbeitsverträge enden. Ist Ihnen das bewusst? Können die jetzt mit einer umgehenden Verbindlichkeit rechnen?
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Ich habe gerade gesagt, dass ich gestern den Erlass unterschrieben habe. Es ist ein Erlass, der im Übrigen auch in den Vorjahren entsprechende Regelungen beinhaltet hat. Man muss tatsächlich im Einzelfall prüfen, inwieweit reagiert werden kann oder ob es möglicherweise auch Tatbestände und Sachverhalte gibt, die das nicht ermöglichen. Das muss man sich im Einzelfall anschauen.
Olaf Meister hat vorhin schon den Rahmen beschrieben. Wir setzen keine Leute vor die Tür. Die Verträge können weitergeführt werden. Es gibt entsprechende Rechtsverpflichtungen, die zu beachten sind. Man muss sich den Einzelfall anschauen. Das alles, was Sie mir jetzt gesagt haben, kann ich auch nicht beantworten. Das sind dann Themen der Ressorts und in den verschiedenen Fachgebieten.
Den Rahmen habe ich über den Runderlass geschaffen und dieser Runderlass entspricht mehr oder weniger auch den Runderlassen der Vorjahre.
(Zustimmung)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister Richter. - Frau Anger hat eine Nachfrage; aber bitte nur eine kurze.
Nicole Anger (DIE LINKE):
Sie geben mir doch sicherlich recht, dass der 14. Dezember ein bisschen spät ist in Anbetracht dessen, dass die Verwaltung und die Träger jetzt erst, kurz vor Weihnachten, anfangen können, tätig zu werden.
(Unruhe)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Das war keine Nachfrage, Frau Anger. Das war eine Feststellung.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren stets gleichermaßen gehandelt hat. Ich gehe davon aus, dass die Ressorts bzw. die, die darüber zu entscheiden haben, in der Lage sind, es auch schon im Vorfeld zu beachten.
Ob es in Einzelfällen Möglichkeiten nicht gibt, kann ich hier nicht beantworten. Das müssten wir dann tatsächlich sehen. Der Rahmen ist aber vorgegeben und kann entsprechend umgesetzt werden.