Tagesordnungspunkt 20
Erste Beratung
Maßnahmenübergreifende Umschichtung im Sondervermögen Corona, Einwilligung des Landtags gemäß § 5 Abs. 3 Cor-SVG
Antrag Landesregierung - Drs. 8/2473
Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/2587
Einbringen wird den Antrag der Minister Herr Richter.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns erstmalig mit einem maßnahmeübergreifenden Umschichtungswunsch im Sondervermögen Corona. Umschichtungen zwischen Maßnahmen mit einem Betrag von mehr als 1 Million € müssen gemäß dem zugrunde liegenden Corona-Sondervermögensgesetz dem Landtag zur Einwilligung vorgelegt werden. Dies war Ihr ausdrückliches Verlangen im Rahmen der Diskussion zur Errichtung des Sondervermögens Corona.
In dem Ihnen vorliegenden Antrag der Landesregierung geht es konkret darum, Mittel in Höhe von ca. 4,9 Millionen € aus der Maßnahme „Ausstattung der Hochschulen mit mobilen Luftfilteranlagen“ bereitzustellen. Die Hochschulen setzen vielmehr aufgrund der baulichen Gegebenheiten auf fest installierte Luftfilteranlagen. Deshalb soll die Hälfte des Geldes, nämlich 2,4 Millionen €, zur Installation und Erneuerung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in den Hochschulen verwendet werden. Der Restbetrag in Höhe von 2,5 Millionen € kommt auch den Hochschulen zugute, indem weitere Digitalisierungsprojekte, welche im Antrag ausgeführt worden sind, umgesetzt werden können.
Sie sehen also, der Adressatenkreis für diese Mittel bleibt schlussendlich durch die vorgesehene Umschichtung konstant. Die Mittel kommen weiterhin den Hochschulen des Landes zur Überwindung der Folgen aus der Pandemie zugute. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU)