Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und FDP dem Hohen Haus diesen Entwurf für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt haben.
Ich begrüße diesen Entwurf. Er zeigt, dass wesentliche Bestandteile unseres gemeinsamen Koalitionsvertrages jetzt umgesetzt werden. Er beweist, dass es auch bei Themen, bei denen man in der Fraktion bzw. in der Koalition vielleicht nicht immer komplett einer Meinung ist, durchaus möglich ist, gute Lösungen zu finden.
Die FDP hat es hier eingebracht, der CDU-Wirtschaftsminister begrüßt es und die SPD kann sich dann feiern lassen.
(Dr. Katja Pähle, SPD, und Andreas Silbersack, FDP, lachen)
Aber Spaß beiseite. Das ist wirklich ein wichtiger Punkt und der Kollege Silbersack hat auch einiges entsprechend schon vorgetragen. Ich möchte noch auf einige Stichworte eingehen. Zum Thema Tariftreue, Mindestlohn und Entgeltgleichheit. Mit der Umsetzung dieser Vorgabe wird eine europarechtskonforme Tariftreueregelung geschaffen. In Sachsen-Anhalt wird die Verpflichtung eingeführt, Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die ein Mindeststundenentgelt je Zeitstunde zahlen. So soll die Situation der Arbeitnehmer verbessert werden.
Stichwort Entbürokratisierung. Es ist zu begrüßen, dass in § 1 - Sachlicher Anwendungsbereich - die Schwellenwerte angepasst und die Möglichkeit einer Verordnungsermächtigung, wie es der Kollege auch schon erläutert hat, gegeben ist.
Die Vergangenheit hat zudem gezeigt, dass das Vergaberecht schnellen Wandlungen unterworfen ist - das wissen wir -; daher die Verordnungsermächtigung, um auf solche Veränderungen ebenso schnell zu reagieren, damit für Vergabestellen und Bieter zeitnah die jeweils aktuellen Vorschriften Anwendung finden können. Damit soll noch schneller und zuverlässiger auf Herausforderungen in der Zukunft reagiert werden.
Ein weiteres Thema ist die Erhöhung der Schwellenwerte. Die Schwellenwerte, ab denen die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wurden hochgesetzt und gelten für Bauaufträge erst dann, wenn der geschätzte Gesamtauftragswert 120 000 € beträgt. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen - wie gerade schon gesagt - gilt er erst dann, wenn der geschätzte Gesamtauftragswert 40 000 € überschreitet.
Diese differenzierten - das möchte ich ganz klar betonen - Wertgrenzen tragen den unterschiedlichen Auftragstypen Rechnung und berücksichtigen, dass sich bei Bauaufträgen naturgemäß von vornherein höhere Auftragssummen ergeben. Wichtig ist auch: Durch die Festlegung der Wertgrenzen sollen bei Aufträgen von geringem finanziellen Volumen unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und unverhältnismäßige Kosten sowohl für die Auftraggeber als auch für die Bieter vermieden werden.
Die Verordnungsermächtigung räumt zudem ein, Regelungen und Wertgrenzen zu erlassen. Dies ermöglicht ein schnelles Reagieren auf konjunkturelle und wirtschaftliche Erfordernisse.
Ein weiteres wichtiges Stichwort ist die Unterschwellenvergabeordnung. Zur Vereinheitlichung der bundesweit geltenden Bestimmungen wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A - durch die Einführung der Unterschwellenvergabeverordnung auf Landesebene ersetzt. Das Ministerium erhält somit die Möglichkeit, durch Verordnung entsprechend flexibel zu handeln. Das Vergaberecht bietet so die Chance, mit Verordnungen schnell und gezielt auf Veränderungen zu reagieren.
Der nächste Punkt betrifft das Präqualifizierungsmodell. Die Koalitionsfraktionen haben dankenswerterweise den § 6 - Präqualifizierung, Zertifizierung und Bestbieterprinzip - in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die darin vorgesehene Verordnungsermächtigung ist erforderlich, um flexible Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Vorteile für die Unternehmen sind: Vermeidung formeller Vergabeausschlüsse, Wegfall von Einzelnachweisen bei neuen Verfahren, Reduzierung des Arbeits- und Kostenaufwandes. Auch die Vorteile für die Vergabestellen sollen hier genannt werden: eine schnellere und einfache Prüfung.
Zum Schluss möchte ich als Stichworte weitere soziale Aspekte nennen, wie die Familienförderung bzw. sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse, die Umsetzung des § 4 - Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien im Vergabeverfahren. Es soll die Einschränkung der Anzahl sachgrundloser befristeter Arbeitsverhältnisse erreicht werden. Hier muss ein Maßstab gefunden werden, um zweckmäßige Bewertungen zu finden.
All das ist natürlich rein technisch, zeigt aber, dass die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit dem Ministerium eine gute Grundlage haben. Ich freue mich auf die weitere Diskussion dazu und kann das bestätigen, was Kollege Silbersack gesagt hat. Er sagte, die Koalition ist noch nicht einmal ein Jahr alt und handelt. Wir haben wesentliche Punkte dieses Koalitionsvertrages - nicht nur diesen heute, sondern auch andere - angepackt, arbeiten daran und setzen sie für das Land Sachsen-Anhalt um. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)