Dr. Falko Grube (SPD):
Meine Frage geht an die Verkehrsministerin. Wir haben vor ein paar Tagen oder mittlerweile auch Wochen im Bundestag eine StVO-Novelle und auch ein neues Straßenverkehrsgesetz beschlossen. Danach wird es leichter sein als bisher, Tempo-30-Zonen auszuweisen. Das wird ganz viele Bürgerinitiativen hier im Land freuen.
Wir hatten die eine oder auch schon im Ausschuss zu Gast. Da gab es diverse Anträge der Kommunen, die aufgrund der alten Rechtslage abschlägig beschieden wurden. Deswegen die Frage: Müssen die Anträge jetzt noch einmal neu gestellt werden oder wird das Landesverwaltungsamt bzw. die obere Straßenverkehrsbehörde die alten Anträge im Sinne der neuen Gesetzeslage von sich aus noch einmal aufrufen?
Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Sehr geehrter Herr Grube, herzlichen Dank für die Frage. - Tatsächlich entfaltet das Gesetz wie die meisten Gesetze keine Rückwirkung. Das bedeutet, dass die Anträge entsprechend neu gestellt werden müssen, dann aber natürlich im Lichte der neuen Rechtslage auch entsprechend bewertet werden.