Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in einer Zeit voller Herausforderungen. Durch den völkerrechtwidrigen Überfall Russlands auf die Ukraine entstand eine neue Fluchtbewegung innerhalb Europas. Der Umgang damit bedurfte schneller Handlungen, die mit Sicherheit nicht alle richtig waren.
Der Krieg wird inzwischen seit mehr als zwei Jahren ausgetragen. Er verbreitet viel Leid und sorgte dafür, dass viele Menschen aus der Ukraine nach Westeuropa geflohen sind. Viele von ihnen sind auch nach Deutschland gekommen. Insgesamt hat die Bundesrepublik mehr als 1 Million Flüchtlinge aufgenommen. Nach Sachsen-Anhalt kamen dabei nur ca. 32 000 Ukrainerinnen und Ukrainer. Rund 3 500 befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
(Lothar Waehler, AfD: Wie viele?)
Zu Beginn des Krieges ist für ukrainische Kriegsflüchtlinge eine Ausnahmeregelung in Bezug auf den Erhalt von Sozialhilfeleistungen festgelegt worden. Anstatt des eigentlich geltenden Asylbewerberleistungsgesetzes kommen dieser Personengruppe Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld, zu.
Diese Ausnahmeregelung hatte Vor- und Nachteile. Zum Beispiel war eine schnelle Aufnahme der Beschäftigung möglich und das Ziel. Gleichzeitig gab es aber auch viele Menschen, die in der Vergangenheit zu uns gekommen sind und die diese Möglichkeit nicht hatten, was bei diesen logischerweise zu viel Unmut geführt hat.
Des Weiteren wird das Bürgergeld an dieser Stelle oft als Bremse für Arbeitswillige gesehen. Für uns als Freie Demokraten gilt auch bei Ukrainerinnen und Ukrainern das Prinzip des Forderns und Förderns.
(Zustimmung bei der FDP)
Das Schaffen von Arbeitsanreizen ist unabdingbar und somit auch die Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass durch Prozesse wie die Anerkennung von Abschlüssen usw., die lange Zeit in Anspruch nehmen, viele dem Arbeitsmarkt noch nicht final zur Verfügung stehen. Darin müssen wir besser werden, damit die Menschen, die hierherkommen, auch die Chance haben, frühzeitig zu arbeiten.
Man könnte an dieser Stelle insgesamt über die Asylpolitik sowie über die Maßnahmen und das Prinzip des Forderns und Förderns sprechen. Ich möchte das an dieser Stelle nicht allzu ausführlich machen, sondern noch auf einen Aspekt eingehen, der für uns Freie Demokraten wichtig ist, nämlich die Bezahlkarte.
Diesbezüglich ist es wichtig, dass das Land jetzt die Möglichkeiten nutzt, die Bezahlkarte einzuführen und dafür zu sorgen, dass mit den Geldern der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sorgsam umgegangen wird. Dazu befinden wir uns in den Prozessen. Wir sind der Meinung, dass das auch ein bisschen schneller gehen kann, und werden auch weiterhin den Druck hoch halten.
(Zustimmung bei der FDP)
Für uns ist auch klar, dass Menschen, die vor Krieg fliehen, Schutz erhalten müssen. Dafür braucht es klare Regelungen, um die Zuwanderung zu ordnen. Es ist aber auch klar, dass Menschen unabhängig vom Geldbeutel vom Krieg betroffen sind und auch unabhängig davon, welches Auto sie fahren. Deshalb geht aus meiner Sicht Ihr Antrag an dieser Stelle teilweise ins Leere. Vermögensüberprüfungen finden auch bei ukrainischen Flüchtlingen statt. Mit Sicherheit - das möchte ich gar nicht verhehlen - können diese Bemühungen in Zukunft noch intensiviert werden, damit genau dieser Missbrauch früher festgestellt wird.
(Zustimmung bei der FDP)
Es stimmt aber auch nicht, dass das gar nicht der Fall ist. Das Thema ist durchaus komplexer. Allein die Vermögensfeststellung ist ein Thema für sich. Genau das wollen wir auch vertiefen. Deswegen werden wir den Antrag zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der FDP und von Guido Heuer, CDU)