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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Was wir heute hier erleben, tritt nur selten auf. Das Votum eines Fachausschusses zur Erklärung eines Einvernehmens soll im Hohen Haus noch einmal thematisiert werden. Ich muss zugeben, dass das, was wir heute hier tun, ich grundsätzlich richtig finde. Besonders im Nachgang zu den Beratungen im Ausschuss erreichten uns diverse, teilweise sehr kritische Stellungnahmen gerade aus dem Bereich der Eingliederungshilfe.

Wenn man sich die Genese in diesem Entwurf ansieht, stellt man fest, dass die aktuelle Mindestbauverordnung seit mehr als zwei Jahrzehnten in Kraft ist. Deren Regelungen entsprechen den heutigen Realitäten wahrlich nicht mehr. Daher war eine Überarbeitung mehr als überfällig.

Mit der Neufassung werden erhebliche Verbesserungen für die Menschen erreicht. Gleichzeitig gibt es aber viele Unsicherheiten, die durch die unterschiedlichen Schreiben deutlich wurden. Auf einige aufgeworfene Fragestellungen möchte ich kurz eingehen. Zum einen wird die fehlende Einbindung kritisiert. Diesen Hinweis nehmen wir als Fraktion ernst. Da ist der angekündigte Fachtag nicht nur notwendig, sondern mehr als das, um den Dialog intensivieren. Dabei geht es nicht darum, einen Fachtag nur um eines Fachtags willen durchzuführen. Vielmehr müssen die Ergebnisse dieser Veranstaltung noch in eine Überarbeitung der Mindestbauverordnung einfließen, die wir bereits in dieser Wahlperiode anstreben.

In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich dafür werben, dass die zukünftige Verordnung dort, wo es sinnvoll ist, zwischen den Bereichen der Altenpflege, also SGB XI, und der Eingliederungshilfe, also SGB IX, tatsächlich unterscheidet.

Ein weiterer wichtiger Punkt von den Soll-Bestimmungen ist, dass keine Neubauten mehr erfolgen sollen. Um es noch einmal ganz klar und deutlich zu formulieren: Es geht nicht um Ersatzbauten und auch nicht um Ergänzungsbauten; diese sind weiterhin möglich. Auch Neubauten sollen nach entsprechender Prüfung und Bedarfslage weiterhin möglich sein. Es gehört aber zur Wahrheit auch dazu, dass wir im Land Sachsen-Anhalt einen bundesdurchschnittlich überproportionalen Anteil an solchen stationären Einrichtungen haben.

Bezüglich der Forderung der Barrierefreiheit haben die Träger zu bedenken gegeben, dass diese nicht umgesetzt werden könne, weil nicht ausreichend passender Wohnraum zur Verfügung stehen würde. Hierzu verweise ich einerseits auf die Übergangsfristen und andererseits auf die Beschlüsse des Landesbehindertenbeirates, der genau diese Barrierefreiheit fordert.

Weitere Kritikpunkte sind die Berechnung der Raumgrößen oder die Ausstattung und Nutzung von Sanitäreinrichtungen. Umfangreiche Fragenkataloge dazu wurden bereits beantwortet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für meine Fraktion möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass die Mindestbauverordnung, wie Sie heute hier beraten wird, ein erster Schritt ist und wir noch Änderungsbedarf sehen. Darüber hinaus werden wir uns mit der Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen müssen.

Bei diesem gesamten Prozess wollen wir die unterschiedlichen Beteiligten, vor allem aus der Gruppe der behinderten Menschen, intensiv einbinden, und zwar getreu dem Ansatz der Behindertenbewegung: Nichts über uns ohne uns! Um eine Verzögerung bei der Umsetzung der Verbesserungen durch die neue Mindestbauverordnung zu verhindern, werden wir das Entscheidungsverlangen heute als Koalitionsfraktionen ablehnen.

Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich sagen: Es ist heute ein erster Schritt, weitere werden folgen. Dafür stehen wir auch als Koalitionsfraktionen zur Verfügung. Das haben wir uns nicht nur selbst versprochen, sondern das sind wir auch den Beteiligten schuldig.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)