Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit diesem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Gemeinden dazu zu verpflichten, dass sie Ort und Beginn der Auszählung der Briefwahlstimmen öffentlich bekannt machen. Ich habe im Studium gelernt: Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz.
(Beifall)
In diesem Fall müssen wir nicht ins Gesetz gucken. In diesem Fall gucken wir in die Landeswahlordnung, § 42, oder in die Kommunalwahlordnung, § 38. In § 42 der Landeswahlordnung - um das als Beispiel zu nehmen - ist geregelt, dass die Gemeinden spätestens am sechsten Tag vor der Wahl nach dem Muster der Anlage 23 Beginn und Ende der Wahlzeit sowie die Wahlbezirke und die Wahlräume öffentlich bekannt zu machen haben. In der weiteren Aufzählung ist unter Nr. 7 explizit geregelt, dass auch dargelegt werden muss, in welcher Weise die Briefwahl ausgeübt wird. Die Anlage 23, die diesem Paragrafen beigefügt ist, regelt wiederum in Ziffer 3, dass dargelegt werden muss, wann und wo die Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahltag stattfindet. Sprich, es ist bereits geregelt, was hier gefordert wird.
Das heißt nicht, dass wir nicht Erkenntnisse aus allen Wahlen immer zum Anlass nehmen, zu überprüfen, ob die eine oder andere Regelung, die wir haben, nicht so umgesetzt wird, wie es das Gesetz oder die Verordnung vorsehen. Wenn es Anhaltpunkte dafür gibt oder auch Nachbesserungsbedarf gibt, wie es in der letzten Legislaturperiode der Fall war, dann werden selbstverständlich das Landeswahlgesetz und auch das Kommunalwahlgesetz angepasst. Aber hier, wie gesagt, ist bereits geregelt, was gefordert wird.
Insgesamt möchte ich zu dem Antrag sagen, dass hier vielleicht der Versuch, ich würde sogar sagen, der untaugliche Versuch unternommen wird, Briefwahlen zu diskreditieren. Fakt ist, dass Wahlen in Deutschland zu den sichersten der Welt gehören. Das bezieht die Urnenwahl genauso wie die Briefwahl mit ein.
(Zuruf: Berlin?)
Immer wenn es konkrete Anhaltspunkte und nicht einfach nur Vermutungen ins Blaue hinein gibt, nehmen wir das gerne zum Anlass, Mechanismen und auch Regeln zu überprüfen, aber nicht sozusagen auf Mutmaßungen ins Blaue hinein.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur kurz an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2013. Seinerzeit war die Briefwahl hinterfragt worden, und das Bundesverfassungsgericht hat deutlich erklärt, dass die wahlrechtlichen Bestimmungen, die es in Deutschland gibt, ausreichend Schutz für eine ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl geben.
Ich weise auch auf die jüngste Entscheidung unseres Landesverfassungsgerichts hin, das sogar ausgesprochen hat, dass eine ausschließliche Briefwahl möglich ist, wenn auch unter engen Voraussetzungen.
Insgesamt stelle ich mir damit die Frage: Geht es hier eigentlich um die Sicherheit der Briefwahl, oder geht es nur darum, wer bei seinen Wählerinnen und Wählern welchen Anteil an der Briefwahl hat?
(Zustimmung)