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Plenarsitzung

Transkript

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiteres Mal trete ich vor Sie, derweil Kollegin Grimm-Benne in Berlin in Sachen Krankenhausreform gefordert ist. Deshalb verlese ich ihre Rede.

(Zuruf von Tobias Krull, CDU - Dr. Falko Grube, SPD, lacht)

- Repetitio est mater studiorum, meine lieben Freunde.

(Dr. Falko Grube, SPD, lacht)

Die regierungstragenden Parteien auf der Bundesebene haben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass eine, allgemein gesprochen, Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken umgesetzt werden soll. Ziel ist aber zugleich, zu einem verbesserten Kinder- und Jugendschutz sowie einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen. Cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sollen gestärkt werden. Auch soll der illegale Markt für Cannabis maßgeblich eingedämmt und damit etwa die Weitergabe verunreinigter Substanzen zum Schutze der Konsumenteninnen und Konsumenten verhindert werden.

Lassen Sie mich für Kollegin Grimm-Benne voranstellen, dass derzeit lediglich ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit existiert. Ein Gesetzentwurf selbst liegt noch nicht vor, sodass ich auch nicht auf einen solchen und eine damit verbundene Konkretisierung des Vorhabens eingehen kann.

Grundsätzlich steht eine Reihe von Punkten im Raum, die für die Länder noch klärungsbedürftig sind, bspw. die Umsetzung des Jugendschutzes, der Ausbau der Suchtprävention, die Wahrnehmung staatlicher Kontrolle und das Berichtswesen.

Zu dem vorliegenden Antrag. In Abstimmung mit den Kommunen solle sich das Land dafür einsetzen, dass mindestens ein regionales Modellvorhaben zum lizensierten Verkauf von Cannabis in Sachsen-Anhalt umgesetzt werde, so der erste Punkt des Antrages. Ich möchte hervorherben, dass ein Beschluss quasi auf Vorrat schlichtweg nicht möglich ist, solange noch kein in Kraft getretenes Gesetz vorliegt. Soweit es um die Gewinnung von Modellregionen geht, müssten etwaige Abstimmungen sodann mit den Kommunen durch das jeweilige Fachressort erfolgen.

Zu dem zweiten Punkt des Antrages, wonach die Landesregierung mit der Landesstelle für Suchtfragen und den Suchtberatungsstellen im Land in den Dialog treten und Bedarfe sowie Möglichkeiten der Prävention und des Jugendschutzes im Zuge der geplanten Legalisierung von Cannabis erörtern und ggf. entsprechende Mittel bereitstellen sollen. Selbstverständlich treten wir bei fachlichen Fragen immer in den Dialog mit der Landesstelle für Suchtfragen, unter anderem auch mit dem Facharbeitskreis Suchtprävention. Ebenso selbstverständlich werden wir dies verstärkt tun, sobald klar ist, welche Aufgaben den Ländern und welche den Kommunen zukommen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend zu Punkt 3 des Antrages. Ein Konzept zur ordnungsrechtlichen Regulierung der geplanten Cannabisklubs in Sachsen-Anhalt vorzubereiten, mag ein sachgerechtes Ziel sein. Sachgerecht angehen können wir dies aber nur dann, wenn hierfür ebenso eine gesetzliche Basis vorliegt. 

Daher: Selbstverständlich wird das Sozialministerium die bundesrechtlichen Umsetzungen der schrittweisen Legalisierung von Cannabis ausgewogen und wie bereits dargestellt vor allen Dingen unter den Aspekten Suchtprävention und Jugendschutz konstruktiv begleiten. Derzeit ist es jedoch zu früh hierfür. Sobald ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, erstattet die Sozialministerin Ihnen selbstverständlich gern und auch kurzfristig zu Umsetzungsfragen in Sachsen-Anhalt im hierfür zuständigen Ausschuss Bericht. - Vielen Dank.