Tagesordnungspunkt 11
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1139
Den Gesetzentwurf bringt der Minister Herr Schulze ein.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, ich habe eine Redezeit von drei Minuten, allerdings stehen auf der Uhr zehn Minuten.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es handelt sich um die Einbringung des Gesetzentwurfes und nicht um eine Stellungnahme der Landesregierung.
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Dann habe ich ausreichend Zeit, das passt. Dann kann ich mir Zeit lassen, vielen Dank. Aber so viel Zeit brauche ich wahrscheinlich nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das Ladenöffnungszeitengesetz mit dem Ziel zu novellieren, Sonntagsöffnungen im Rahmen der bisher bestehenden Möglichkeiten rechtssicher zu gestalten, ohne die Anzahl der Öffnungen zu erhöhen. Darüber gab es in den letzten Tagen einige Diskussionen. Zum Teil ist darüber im Ausschuss und auf der Arbeitsebene diskutiert worden.
Ich will die drei wesentlichen Punkte zusammenfassen, die mir wichtig sind. Zum einen ist es so, dass die Landesregierung hiermit ein Angebot unterbreitet. Das heißt, keine Kommune ist verpflichtet, Läden sonntags zu öffnen. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass es Kommunen gibt, die sagen: Wir wollen das gern machen, wir möchten gern, dass unsere Läden unter ganz speziellen Bedingungen auch sonntags geöffnet sein können, und zwar an ganz wenigen Tagen im Jahr. Und es gibt andere Kommunen, die sagen: Wir wollen das nicht. Wir als Landesregierung wollen dieses Angebot zumindest ermöglichen.
Den zweiten Punkt finde ich immer ganz spannend. Es wird immer wieder die Frage gestellt: Was haben wir eigentlich davon? Wir verteilen die Kaufkraft lediglich auf sieben Tage; damit ändert sich doch nichts. - Das stimmt so nicht mehr. Denn die Kaufkraft ist bereits jetzt auf sieben Tage verteilt; nur dass der siebente Tag in der Regel online stattfindet. Das ist der Sonntag, der Tag, an dem viele Menschen vor ihrem Computer oder am Handy sitzen und bei den bekannten Onlineshops einkaufen.
Zugleich gibt es Rückmeldungen von Einzelhändlern, von Bürgermeistern, die sagen: Es gibt viele Sonntage, an denen die Stadt voll ist, an denen die Menschen in der Stadt sind, im Café sitzen und sagen: Wenn wir heute hätten einkaufen gehen können, hätten wir auch einiges an Geld ausgegeben. - Genau diese Diskussion haben wir aufgegriffen. Deswegen finde ich es richtig, dass wir einen Weg finden, der, glaube ich, gut ist.
Jetzt haben wir die Situation das muss man fairerweise sagen , dass einige sagen: „Wir lehnen das komplett ab“ es gibt entsprechende Rückmeldungen an mein Haus , und andere sagen: „Wir wollen es, aber es darf keine großen Regelungen geben, sondern es muss alles ganz leicht möglich sein; es muss ohne irgendwelche Vorgaben Ladenöffnungszeiten am Sonntag geben“. - Beides ist ein Interessenkonflikt, der aufeinander zuläuft.
Wir haben versucht, das Bestmögliche zu machen, und zwar mit der Novellierung des Gesetzes sowohl den verfassungsmäßigen Vorgaben als auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung Genüge zu tun. Der Schutz von Sonn- und Feiertagen hat Verfassungsrang, das ist allen bekannt. Danach sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu sehen, sie sind zur seelischen Erholung verfassungsrechtlich geschützt. Das ist ein Thema, das kennt jeder im Haus. Es gibt sehr enge Rahmenbedingungen für die Regelungen von Verkaufsöffnungen an Sonn- und Feiertagen, die geschaffen werden können, also Ausnahmen. An diese Rechtsprechung sind wir gebunden. Das Erfordernis, derartige Ausnahmen zu begründen, wird häufig als bürokratisch und als eine nicht zumutbare Last bezeichnet, aber das muss ich ehrlicherweise sagen das ist notwendig.
Was haben wir konkret gemacht? - Es handelt sich um zwei wesentliche Punkte. Erstens. Die bisherige Formulierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „besonderer Anlass“ ist konkretisiert worden. Ferner erfolgte eine Konkretisierung der Regelung zu der Anzahl von Sonn- und Feiertagen, an denen Verkaufsstellenöffnungen erlaubt werden können.
Zweitens. In dem Gesetzentwurf ist zudem ein zusätzlicher Sachgrund für Verkaufsstellenöffnungen an Sonn- und Feiertagen geschaffen worden. Hierbei handelt es sich um das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsteils oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde. Dieser Sachgrund ist einer entsprechenden Regelung im Ladenöffnungszeitengesetz von Nordrhein-Westfalen nachgebildet. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen und das Bundesverwaltungsgericht haben es bereits in ihrer Rechtsprechung als möglich angesehen. Das war mir persönlich auch als Minister wichtig, weil es darum geht, dass das Gesetz am Ende, sollte es beklagt werden, rechtssicher ist.
Ich denke, dass wir damit eine vernünftige Lösung dargestellt haben. Ich freue mich auf die weitere parlamentarische Beratung. Es ist bereits angekündigt worden, dass gewisse Änderungen vorgenommen werden können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Schulze. Es gibt eine Frage von Herrn Gallert. - Herr Gallert, bitte.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Herr Schulze, es gibt immer wieder die Argumentation in diesem Bereich, man müsse in der Konkurrenz zwischen dem Einzelhandel und dem Onlineverkauf dem Einzelhandel durch die Sonntagsöffnungszeiten einen gewissen Vorteil oder Nachteilsausgleichs verschaffen. Sie haben das im Wesentlichen ebenfalls angedeutet. Sind Ihnen belastbare Nachforschungen bekannt, die in irgendeiner Art und Weise beweisen können, dass es bei erweiterten Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel tatsächlich zu einer Verschiebung vom Onlinehandel hin zum Einzelhandel kommt?
Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Es ist relativ einfach zu sehen und nachzulesen. Mir liegen die Zahlen hier nicht vor, aber es ist, denke ich, relativ einfach zu recherchieren, dass die Umsätze im Onlinehandel in den letzten Jahren massiv zugenommen haben.
(Olaf Meister, GRÜNE: Was?)
Das ist definitiv so. Es macht jeder; der eine mehr, der andere weniger. In dem Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um vier Tage im Jahr.
Das Jahr hat 365 Tage. Hierbei geht es um vier Tage. Ich denke schon, dass das nachvollziehbar ist. Ich rede viel mit Einzelhändlern; ich habe verschiedenste Rückmeldungen bekommen. Ich gebe zu, es gibt Einzelne, die sagen: Wir wollen es nicht, wir brauchen es nicht. Aber es gibt viele, die sagen: Es wäre gut, wenn wir es hätten. Dies an vier Tagen zuzulassen, wäre möglich. Wir kriegen Rückmeldungen von Einzelhändlern, die sagen: Für uns wäre es gut.
Ich sage das einmal als jemand, der selbst in der Stadt unterwegs ist. Man sieht, sonntags ist die Stadt voll, und am Montag, wenn die Geschäfte wieder öffnen können, ist die Stadt relativ leer, weil die Leute in der Regel arbeiten gehen. Ich denke, das ist nachzuvollziehen. Jeder, der sich diesen Gesetzentwurf angeschaut hat, sieht doch, dass er klare Regeln enthält. Gerade mir als Landesvorsitzendem der CDU ist das Thema Sonntagsarbeit extrem wichtig. Sonntag ist ein Tag
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
- Ja, Herr Striegel, das weiß ich auch. Aber es gibt auch Krankenschwestern, Feuerwehrleute und andere, die auch sonntags arbeiten. - Diese vier Tage sind, denke ich, eine Sache, die zumutbar ist, die am Ende des Tages dazu beiträgt, dass unsere Innenstädte damit meine ich nicht in erster Linie Magdeburg und Halle, damit meine ich ganz besonders Städte wie Quedlinburg, Köthen oder andere belebt werden.
(Beifall bei der CDU)
Es geht mir um Merseburg, Wittenberg usw. Ich denke, wir tun etwas Gutes. Das ist eine gute Sache der Koalition. Nicht umsonst hat diese Koalition das in ihren Vertrag hineingeschrieben.
(Zustimmung bei der CDU)