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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 29

Zweite Beratung

Demokratische Kultur in den Spezialeinheiten der Polizei stärken

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2146

(Erste Beratung in der 35. Sitzung des Landtages am 27.01.2023)

Moderne Fehlerkultur in der Polizei Sachsen-Anhalts ermöglichen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/2254

Alternativantrag Fraktion AfD - Drs. 8/2281

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 23.02.2023)

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/3396

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/3453


Den Bericht zum Antrags- und Beratungsgeschehen wird uns der Abg. Herr Krull geben. - Herr Krull, bitte. 


Tobias Krull (Berichterstatter): 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2146 hat der Landtag in seiner 35. Sitzung am 27. Januar 2023 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. 

Ziel dieses Antrages ist es, unter anderem die Landesregierung aufzufordern, die gegen vier Beamte des Landeskriminalamtes erhobenen Vorwürfe wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus in privaten Nachrichten aufzuklären, Maßnahmen zur Etablierung einer nachhaltigen Fehlerkultur in den Spezialeinheiten und in der Bereitschaftspolizei zu ergreifen sowie einen unabhängigen Polizeibeauftragten mit weitreichenden Kompetenzen einzurichten. 

Noch ehe der Ausschuss für Inneres und Sport den Antrag in der Drs. 8/2146 auf seine Tagesordnung genommen hatte, wurden in der folgenden 36. Sitzung des Landtages am 23. Februar 2023 der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/2254 sowie der dazu eingereichte Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 8/2281 ebenfalls zur alleinigen Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit diesem zweiten Antrag verfolgte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem das Ziel, dass sich der Landtag zur Ablehnung von rassistischen, antisemitischen, frauenfeindlichen und gewaltverherrlichenden Überzeugungen innerhalb der Polizei bekennt sowie die Landesregierung auffordert, Chats in einer WhatsApp-Gruppe ehemaliger Polizeianwärter aufzuklären und Maßnahmen zur Verbesserung struktureller Probleme im Bereich der Fehlerkultur zu ergreifen. Ferner sollte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geprüft werden.

Im Unterschied dazu beabsichtigte der Alternativantrag der Fraktion der AfD, dass der Landtag die Arbeit der Landespolizei anerkennt und sich dafür ausspricht, dass die bestehenden Instrumentarien zur Fehleraufarbeitung ausreichend sind. 

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in seiner 19. Sitzung am 9. März 2023 mit den vorgenannten Anträgen und kam überein, in seiner Juni-Sitzung ein gemeinsames Fachgespräch zu diesen Initiativen durchzuführen.

Der Einladung des Ausschusses zum Fachgespräch in der 22. Sitzung am 15. Juni 2023 folgten Vertreterinnen und Vertreter des Landespfarramtes für Polizei und Notfallseelsorge der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands, der Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt, der Polizeiakademie Niedersachsen, der Hochschule des Bundes für öffentliche Veraltung - Fachbereich Kriminalpolizei  , der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei  , der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin - Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement - sowie der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Polizeigewerkschaft. 

Im Anschluss an das Fachgespräch verständigte sich der Ausschuss darauf, die Anträge in der nächsten Ausschusssitzung erneut zu beraten.

Beim Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Festlegung der Tagesordnung für die August-Sitzung kamen die Fraktionen überein, die Behandlung der Initiativen um eine Sitzung zu verschieben; so auch bei den entsprechenden Treffen für die September- und die Oktober-Sitzung. Schließlich verständigte man sich darauf, die Anträge in der November-Sitzung erneut zu behandeln. Hierfür stellten die Koalitionsfraktionen einen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung in Aussicht.

Dem folgend, befasste sich der Ausschuss in seiner 26. Sitzung am 23. November 2023 erneut mit der Thematik und erarbeitete - ausgehend von dem im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellten Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen - eine gemeinsame Beschlussempfehlung zu den genannten Anträgen. 

Im Verlauf der Beratung beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Ergänzungen. Diese fanden die Mehrheit im Ausschuss; und so wurden in Abs. 1 der Satz:

„Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitlich demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes)“

sowie im nachfolgenden Satz die Aufzählung um „frauenfeindliches Verhalten“ ergänzt. 

Eine weitere Anregung zur Aufnahme der Zivilgesellschaft unter Nr. 4 fand keine Mehrheit. 

Bei der folgenden Schlussabstimmung wurde die Ihnen in der Drs. 8/3396 vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 3 : 2 Stimmen verabschiedet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)