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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Es tut mir leid. - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Die Kommunen sind die Herzkammer der Demokratie. Was dort in den Gremien geleistet wird, hat unmittelbare Auswirkungen auf die Menschen vor Ort.

Voraussichtlich im Mai 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert werden, über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen zu entscheiden und damit das im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung fest verankerte Recht zu kommunaler Selbstverwaltung mit Leben zu erfüllen.

Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung dieser Kommunalwahlen sollen nun auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Ministerin und auch meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu bereits einige Ausführungen gemacht. Daher möchte ich mich auf wenige Punkte konzentrieren.

Zum einen wird die Möglichkeit der Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wählerinnen und Wähler in einem Wahlbereich von 25 % auf 20 % gesenkt. Das dient der Wahrung des Stimmgewichts und ist aus meiner Sicht ein absolut richtiger Schritt. Natürlich wird es hierbei zu einem Neuzuschnitt von Wahlbereichen kommen, aber ich denke, das ist in diesem Fall mehr als zulässig und gerechtfertigt.

Neu geregelt wird auch, dass im Ausnahmefall, wenn nur Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber antreten, z. B. bei der Wahl eines Ortschaftsrates, ein anderes Wahlrecht Anwendung findet, sodass nicht eine Bewerberin oder ein Bewerber aufgrund ihres bzw. seines Wahlerfolges gleich zwei oder drei Sitze belegen kann.

Als positiv ist auch der Wegfall der Wahlvorschlagsverbindungen zu beurteilen; denn diese wurden häufig nur angewendet, um mathematisch ein verbessertes Wahlergebnis zu erreichen, ohne dass es wirklich eine inhaltliche Zusammenarbeit gab.

Auf Wünsche aus der Praxis geht auch zurück, dass in Verbandsgemeinden künftig auf die Bildung mehrerer Wahlbereiche verzichtet werden kann. Das ist eine Kannbestimmung, die aus meiner Sicht genutzt werden sollte. Aber das ist die freie Entscheidung der Kommunen vor Ort.

Es wird zudem klargestellt, wo eine zusätzliche Assistenz bei einer Wahlhandlung durchgeführt werden kann und wo es zu einer Wahlbeeinflussung kommen könnte.

Eines sei mir gestattet: Wenn die GRÜNEN beantragen, das Wahlalter auf 14 Jahre zu senken, würde ich mich natürlich darüber freuen, wenn im gleichen Umfang dargelegt würde, welche Pflichten für diejenigen Personen aufgenommen werden sollten.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich finde es immer etwas verwunderlich, dass man sich gegen das verpflichtende Gesellschaftsjahr wehrt, aber gleichzeitig weiterhin zusätzliche Rechte gewähren möchte.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch ein Wahlakt!)

Zu dem Gesetzentwurf der AfD. Dem grundsätzlichen Misstrauen gegen die Briefwahl und den Behauptungen, wie sie in den USA von Anhängern Trumps und Ähnlichen aufgestellt wurden   Sie wissen doch, in den USA gab es diesen vermuteten Wahlbetrug nicht  , halte ich entgegen: Es gibt immer kriminelle Energie, aber wenn die Regelungen, die bestehen, vor Ort tatsächlich eingehalten werden, dann ist die Briefwahl ein sicheres Wahlsystem.

(Tobias Rausch, AfD: Wie in Stendal, genau! - Jan Scharfenort, AfD: Das ist ja wohl klar! Sie sehen aber auch die Fakten!)

Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Ich schließe mich dem bereits vorgetragenen Überweisungsantrag für den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich an. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)