Tagesordnungspunkt 12
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4631
Einbringerin für die Landesregierung ist Frau Zieschang als Innenministerin. - Sie haben das Wort.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat die Vollstreckung von Bescheiden über rückständige Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge zum Gegenstand.
Bislang sind nach § 7a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Kommunen für die Vollstreckung zuständig. Konkret sind das die Gemeinden, mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden, und die Verbandsgemeinden. Sie sollen von dieser Aufgabe entbunden werden. § 7a des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes soll also gestrichen werden. Stattdessen soll der Mitteldeutsche Rundfunk in den Kreis der zur Vollstreckung befugten Behörden aufgenommen werden.
Der MDR kann damit zukünftig den von ihm erteilten Festsetzungsbescheid über rückständige Rundfunkbeiträge und Rundfunkgebühren selbst zwangsweise durchsetzen. Er ist dann berechtigt, Vollstreckungsaufträge zu erteilen und durch Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen. Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder. In Bayern, in Baden-Württemberg, in Sachsen und seit 2024 auch in Nordrhein-Westfalen ist die jeweilige Rundfunkanstalt selbst Vollstreckungsbehörde und bedient sich zur Vollstreckung der Gerichtsvollzieher.
Die Landesregierung hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil sich die Vollstreckung der Rundfunkgebühren und beiträge für die Mehrzahl der zuständigen Kommunen in Sachsen-Anhalt zunehmend als personalwirtschaftliche und finanzielle Belastung erweist. Bei den kommunalen Vollstreckungsbehörden ist der MDR, gemessen an der Anzahl der Vollstreckungsersuchen, seit Jahren der größte Gläubiger. Die Beitreibung der Rundfunkgebühren und beiträge gestaltet sich nicht selten konfliktbelastet und aufwendig; deshalb bindet sie in erheblichem Umfang personelle Kapazitäten in den Kommunen.
Alles in allem bleibt festzustellen, dass die Höhe der Erstattung der Vollstreckungskosten durch den MDR in keinem angemessenen Verhältnis zu dem anfallenden Arbeitsaufwand bei den Kommunen steht.
(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)
Deshalb sollen die kommunalen Vollstreckungsbehörden von der Aufgabe der Vollstreckung der Rundfunkgebühren und beiträge entbunden werden. Auch nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes wird dies zu einer spürbaren Entlastung der Kommunen führen.
(Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)
Stattdessen soll der MDR in den Kreis der Vollstreckungsbehörden aufgenommen werden. Der MDR als Träger des Beitragsservices steht dem Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Beitragskosten näher. Ihm kommen auch die Einnahmen zu. - Vielen Dank.