Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Transkript

Dr. Falko Grube (SPD): 

Meine Frage richtet sich wahrscheinlich an die Bildungsministerin. Ferienzeit ist auch Reisezeit. Viele Menschen waren im Land unterwegs, auch eine Bekannte von mir. Sie traf auf Leute, die nicht aus Sachsen-Anhalt kommen. Sie haben, warum auch immer, einmal die Zeugnisse ihrer Kinder nebeneinandergelegt und festgestellt, dass in anderen Bundesländern neben den außerschulischen Aktivitäten an der Schule, also den AGs und dem, was die Schule so anbietet, auch außerschulische Aktivitäten in Vereinen, Ehrenamt, Feuerwehr usw. aufgeführt sind. Auf dem Zeugnis ihres Sohnes war das nicht so.

Da ich dazu keine empirischen Erfahrungen mit meinen eigenen Kindern habe, stelle ich die Frage an die Bildungsministerin: Geht das auch in Sachsen-Anhalt oder geht das nicht? Ist das verboten und, wenn es verboten ist, sehen Sie einen Weg, dass man es ermöglicht?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat auch das Bildungsministerium ein großes Interesse an ehrenamtlichem Engagement unserer Schülerinnen und Schüler; ganz klar. Das wird auch gefördert.

Bereits seit dem Schuljahr 2004/2005 ist mit dem Erlass vom 1. Juli 2004 die Möglichkeit eröffnet worden, langfristige ehrenamtliche Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern durch die Schulen zu würdigen.

Erstens können Schulen bei Vorliegen eines besonderen Engagements in der Schule, z. B. in sportlichen oder kulturellen Arbeitsgemeinschaften, gemäß dem Bezugserlass „Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen“ diese Leistungen in der Rubrik „Bemerkungen“ in das Zeugnis aufnehmen.

Zweitens kann ein besonderes außerschulisches Engagement in Form von Freiwilligenarbeit und Ehrenamt durch die Schule in Form eines Beiblattes zum Jahreszeugnis bestätigt werden. Ein besonderes Engagement liegt vor - das haben wir sogar definiert; damals wurde es so definiert  , wenn die ehrenamtliche Tätigkeit mindestens ein halbes Jahr lang mit wöchentlich mindestens zwei Stunden ausgeübt worden ist.

Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich also ein solches Formblatt geben und das von dem entsprechenden Vereinsvorsitzenden bestätigen lassen. Das wird dann als Beiblatt dem Zeugnis beigefügt. Die Schülerinnen und Schüler können das auf eigenen Antrag zur Schülerakte geben. Das ist alles möglich. Aber dazu gehört auch ein Engagement des Schülers, dass er das will.

Vielleicht muss man, weil es schon länger her ist, noch einmal etwas deutlicher in den Schulen dafür werben und sagen, dass die Möglichkeit besteht. Einige Schulen machen das sehr intensiv, andere weniger. Das liegt wahrscheinlich auch an dem Engagement des Schülers selbst. Also, es ist möglich. Ich finde es sehr gut, dass man ein solches Beiblatt zum Zeugnis hat, damit die außerschulische ehrenamtliche Tätigkeit auch gewürdigt werden kann.

(Zuruf: Das ist auch viel schöner!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Frau Feußner.