Tagesordnungspunkt 17
Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt erhalten und ausbauen - Regelung zur Umsetzung des § 13a SGB VIII
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/3181
Einbringen wird den Antrag das Mitglied des Landtages Frau Monika Hohmann. - Frau Hohmann, bitte.
Monika Hohmann (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Schullebens entwickelt. Als Aufgabe der Jugendhilfe ist sie ein wichtiges Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Alle Beteiligten brauchen Kontinuität, Verlässlichkeit und einen bedarfsgerechten Ausbau der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Es bleibt daher unser Ziel, Schulsozialarbeit an allen Schulformen anzubieten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zwar haben wir uns in der letzten Sitzungsperiode des Landtages über die Situation der Schulsozialarbeit ausgetauscht, doch nach zwei Beratungen, sowohl im Sozial- als auch im Bildungsausschuss, hielten wir es für notwendig, heute diesen Antrag einzubringen.
Ich habe bereits in der letzten Sitzungsperiode des Landtags auf den Konflikt der zukünftigen Verortung der Schulsozialarbeit zwischen dem Sozial- und dem Bildungsministerium hingewiesen. Dieser verschärfte sich aus meiner Sicht noch bei den Beratungen über die überwiesenen Petitionen in den genannten Ausschüssen.
Im Sozialausschuss erklärte die Ministerin, sie werde kein Ausführungsgesetz zum SGB VIII vorlegen. Des Weiteren erklärte eine Mitarbeiterin aus dem Bildungsministerium auf Nachfrage zur Anrechnung der kommunal finanzierten Stellen, dass dies möglich sei. Es wäre dann aber damit zu rechnen, dass es eine Reduzierung kommunaler Stellen nach sich ziehen könnte.
Die Beratungen über die Petitionen im Bildungsausschuss ergaben, dass sich die Ministerin dem Ganzen nicht verschließen würde. Sie könne sich gut vorstellen, die Schulsozialarbeit auch im Schulgesetz zu verankern. Dafür, so die Ministerin, müsste das Personal in den Landesdienst überführt werden. Damit würde die inhaltliche Ausgestaltung auch beim Bildungsministerium liegen. Was dies für die jetzige Situation an Schulen bedeuten würde, brauche ich Ihnen sicherlich nicht zu erklären. Ich vermute, das würde zu einer Verlagerung der Schulsozialarbeit für eine Abdeckung der Unterrichtsversorgung führen.
(Beifall bei der LINKEN)
Das, meine Damen und Herren, kann ja wohl nicht von uns gewollt sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Noch einmal zu dem Wortlaut des neuen § 13a SGB VIII. Dieser besagt:
„Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.“
Nach Einschätzung der einschlägigen Rechtskommentare ist es nun nicht mehr möglich, dass es in einem Bundesland keine Regelung zur Schulsozialarbeit gibt. Gleiches gilt für die Einschätzung der Kommentatorinnen, dass Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII, unabhängig von ihrer Verankerung in einem Landesausführungsgesetz, in einer Verwaltungsrichtlinie oder z. B. im Schulrecht, grundsätzlich nach den fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden muss.
Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat sich dieser Thematik bereits angenommen. Ich habe es bereits beim letzten Mal zitiert und ich werde es heute noch einmal tun. Wo soll die Schulsozialarbeit aus § 13a Satz 4 SGB VIII nun in Sachsen-Anhalt verortet werden? - Ich zitiere noch einmal den wesentlichen Passus aus dieser Stellungnahme:
„Darüber hinaus wird den Ländern die Entscheidung überlassen, wo diese Regelungen getroffen werden. Ob also eine Verortung im Regelungsbereich zur Kinder- und Jugendhilfe oder im Regelungsbereich der Schule vorgenommen wird, das ergibt sich aus dem § 13a Satz 4 SGB VIII, wonach durch Landesrecht auch bestimmt werden kann, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden“.
Das heißt für uns hier im Plenum, dass wir eine Entscheidung herbeiführen müssen. Wollen wir die Zuständigkeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz oder im Schulgesetz verankern? Diese Frage stellt sich. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag vor, zeitnah bzw. spätestens im ersten Quartal 2024 dem Landtag von Sachsen-Anhalt einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung des § 13a SGB VIII auf Landesebene zu unterbreiten. Für uns ist es vorstellbar, das im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit einem eigenen § 31a zu untersetzen.
(Beifall bei der LINKEN)
Bei unserer Betrachtung haben wir uns auch die Regelungen in den anderen Bundesländern angesehen. Schon vor dem Kinder- und Jugendstärkegesetz gab es in einigen Bundesländern klare gesetzliche Grundlagen für die Schulsozialarbeit. So gibt es im Thüringer Landesjugendgesetz eine Regelung zur Schulsozialarbeit. In Sachsen ist sie im Schulgesetz verankert und die Umsetzung erfolgt mit Mitteln aus dem Kultusministerium über die Kinder- und Jugendhilfe. In Niedersachsen ist Schulsozialarbeit im Schulgesetz verankert und auch strukturell in das Schulsystem eingebunden. Auch im Saarland ist Schulsozialarbeit klar in der Kinder- und Jugendhilfe verortet; dort in enger Kooperation mit dem Kultusministerium. Auch in das neue Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendstärkegesetz in Schleswig-Holstein wurde die Schulsozialarbeit aufgenommen. Im derzeitigen Gesetzentwurf in Brandenburg findet sich Schulsozialarbeit als feste Größe verortet.
Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind die einzigen Bundesländer, in denen Schulsozialarbeit mit ESF-Mitteln finanziert wird. In keinem weiteren Bundesland ist das der Fall. Mit dem Ende der Programmphase ist die Schulsozialarbeit stets von einer Einstellung bedroht. Genau deshalb, meine Damen und Herren, benötigen wir dringend ein Landesprogramm.
(Beifall bei der LINKEN)
Ganz unabhängig von der rechtlichen Verortung steht und fällt die Qualität der Schulsozialarbeit mit den Rahmenbedingungen, und zwar von Kontinuität angefangen über Ausstattung bis hin zu Fachteams.
Sehr geehrte Damen und Herren! Welche Aufgaben stehen uns bevor? - Kurzfristig müssen wir in den Haushaltsberatungen dafür Sorge tragen, dass alle bestehenden Stellen erhalten bleiben. Das betrifft die ESF-geförderten Stellen, die kommunal- und landesfinanzierten Stellen, und es muss uns weiterhin gelingen, ein Landesprogramm zu etablieren, sodass wir allen Fachkräften in der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt eine Perspektive für eine Weiterbeschäftigung geben können.
(Eva von Angern, DIE LINKE: Haben unbefristete Verträge!)
Mittelfristig sollten wir alle Anstrengungen unternehmen, damit wir an jeder Schule Schulsozialarbeit anbieten können. Sie sehen, dass wir noch eine Menge an Hausaufgaben zu erledigen haben.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich hoffe, dass wir in nächsten Beratungen hier einen Schritt weiter nach vorn kommen können, auch im Interesse der Schulsozialarbeit im Land Sachsen-Anhalt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)