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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Falko Grube (SPD): 

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dass es im Jahr 2025 - eigentlich war es im Jahr 2024 - in diesem Land passieren kann, dass Leuten mitten im Winter, Familien, Rentnern, die Wärme abgeklemmt wird, ist ein Skandal. 

(Zustimmung bei der SPD)

Dass das aufgrund dessen passiert ist, dass ein Vermieter bereits gezahlte Nebenkosten in die eigene Tasche steckt und nicht weiterleitet, ist kriminell. 

(Zustimmung bei der SPD - Tobias Rausch, AfD: Ja!)

Dass wir starke Rechte für Mieterinnen und Mieter brauchen, ist aus meiner Sicht unstrittig. 

(Tobias Rausch, AfD: Wir haben schon sehr starke Rechte!)

Jetzt komme ich zum Wermutstropfen. Mit dem Antrag tun Sie leider nicht so richtig viel dafür, das zu ändern. Wir werden ihn trotzdem überweisen, weil es tatsächlich einen Punkt gibt, über den wir im Ausschuss einmal sprechen müssen. Das ist auch etwas, das der Bund tatsächlich einmal ins Auge fassen muss. Wir brauchen für solche Situationen, in denen Wärmesperren drohen, einen Bypass zwischen Energieversorger und Mieter. Also, es muss eine Möglichkeit geben, die leichter ist als jetzt, dass man sagen kann, wenn das droht - Klammer auf: dann muss der Mieter auch davon erfahren, die Mieterin natürlich auch -, die Abschläge werden gezahlt, und dann wird wenigstens nicht abgeklemmt. 

Warum der Antrag ansonsten ziemlich fragwürdig ist, erklärt sich beim Blick in das Baugesetzbuch. § 24 - Allgemeines Vorkaufsrecht - Abs. 1: 

„Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken […]“ 

Absatz 3: 

„Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Dem Wohl der Allgemeinheit kann insbesondere die Deckung eines Wohnbedarfs in der Gemeinde dienen. Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben.“

Es gibt ein Vorkaufsrecht; das steht jetzt schon im Bundesgesetz. Das in einen Landtagsantrag zu schreiben, ist nicht so richtig glücklich. 

Herr Kollege Rausch, das hat mit Enteignung übrigens gar nichts zu tun. Vorkaufsrecht heißt, die Gemeinde muss das bezahlen, und zwar zu dem Preis, der vereinbart wurde. Also enteignen darf man nicht. Das sollte man auch nicht dürfen. Aber das nur am Rande.

(Zuruf von Daniel Rausch, AfD)

Es gibt einen Grund, warum die Gemeinden in Sachsen-Anhalt das in der Regel nicht tun: weil wir in einem großen Teil des Landes - die Ministerin hat es gesagt - eher mit Leerstand zu kämpfen haben. Ja, in den Oberzentren und wahrscheinlich auch in einigen Mittelzentren haben wir punktuell das Problem, dass wir barrierefreien Wohnraum oder Wohnraum für Menschen mit großen Familien, aber geringen Einkommen nicht zu bezahlbaren Preisen haben. Ja, dafür brauchen wir auch punktuell einen sozialen Wohnungsneubau. Aber ansonsten gilt, der meiste soziale Wohnraum kann tatsächlich durch Sanierung und Modernisierung geschaffen werden. 

Letzte Anmerkung. Beim Mietendeckel bin ich skeptisch. Sie haben den Südabschnitt des Breiten Weges angesprochen. Die Miete, die Sie genannt haben, ist die absolute Topmiete für die 1a-Lage ganz oben mit Balkon und Blick zum Dom. Wenn man in diesen Quartieren eine soziale Durchmischung haben will, selbst bei einer Förderkulisse, dann braucht man auch eine Mischkalkulation. Damit die unten halbwegs preiswert wohnen, muss ich es denen oben aus der Tasche ziehen, hat Uli Hoeneß einmal für das Bayern-Stadion gesagt. Das gilt auch für solche Wohnlagen. Wenn ich das will, dann muss ich das zulassen. Dann ist ein Mietendeckel natürlich ein echtes Problem. Deswegen ist er aus meiner Sicht abzulehnen. 

Den Antrag werden wir an den Ausschuss überweisen; denn das Thema, das ich gerade angesprochen habe, würde ich gern einmal mit den Energieunternehmen besprechen, was tatsächlich möglich ist und was die Voraussetzungen dafür sind. Hier und heute ist das nicht zustimmungsfähig. - Vielen Dank.