Dr. Falko Grube (SPD):
Herr Präsident! Hohes Haus! Zwei Vorbemerkungen, eine davon organisatorischer Natur. Ich habe das Vergnügen, für die Koalition reden zu dürfen. Ich habe auch das Vergnügen, für den Kollegen Henke von der LINKEN reden zu dürfen.
(Guido Kosmehl, FDP: Was? Das war aber nicht abgesprochen!)
Wir haben uns in einem Vorgespräch unterhalten und festgestellt: Wir würden ungefähr dasselbe erzählen. Mit Blick auf die Zeit wäre das eine Einsparung.
(Zuruf: Aha! - Oh! bei der AfD - Zustimmung bei der CDU)
Die zweite Vorbemerkung: In der Koalition ist es unstrittig, dass wir den Radverkehr befördern wollen, dass wir da, wo es notwendig ist und wo es sinnhaft ist - ein paar Stellen sind schon genannt worden , auch Radschnellwege, ansonsten auch den Radverkehr haben wollen. Wenn man die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Koalition fragt, würden sie sagen: Wir würden auch im Haushalt ein bisschen mehr als die 8 % von den mehr als 80 Millionen € haben wollen. Das betrifft aber alle anderen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker auch. Insofern ist das keine neue Nachricht.
Zu dem Gesetzentwurf. Wir werden ihn überweisen. Das hat einen einfachen Grund: Wir sind ein bisschen neugierig. Denn uns wurde beim Lesen des Gesetzentwurfs nicht klar, wozu er eigentlich da sein soll. Die Regelungslücken, die hier geschlossen werden sollen, haben wir noch nicht erkannt. Von einer kleinen habe ich jetzt gehört - ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sie nicht auch einfach so regelbar wäre , nämlich die Frage: Kann die LSBB auch Radschnellwege planen? - Ich würde sagen, ja. Aber ich denke, wir gucken uns das im Ausschuss noch einmal an.
(Oh! bei der AfD)
Eine kleine inhaltliche Sache zum Carsharing. Wenn ich § 18a richtig lese, dann schränkt das Carsharing ein.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)
Das müssen wir im Ausschuss besprechen. Denn hier steht in Absatz 1: Nutzung der Fläche durch einen oder mehrere Carsharing-Anbieter nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6. Dann heißt es: Für die Sondernutzung nach Absatz 1 kann die Gemeinde geeignete Flächen auf Ortsdurchfahrten einer Landes- oder Kreisstraße und an Gemeindestraßen bestimmen.
Wenn ich das richtig lese, würde das bedeuten, Gemeinden können Carsharing nur an Durchfahrtsstraßen errichten. Es wäre völlig absurd, das zu wollen. Meine Fraktion wird in der nächsten Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt einen Antrag dazu einbringen, wo in verschiedenen Stadtteilen ein paar Plätze für Carsharing ausgewiesen werden. Das werden ausdrücklich keine Ortsdurchfahrten sein. Ich lese das so, dass das nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dann verboten wäre. Das wäre Blödsinn. Das besprechen wir in Ruhe im Ausschuss. Vielleicht finden wir etwas, das man tatsächlich in eine gesetzliche Regelung geben muss. Nach heutigem Stand wären wir dem gegenüber ein bisschen skeptisch.
(Zustimmung bei der SPD, bei der LINKEN und von Guido Heuer, CDU)