Tagesordnungspunkt 13
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt - KRG LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4576
Den Gesetzentwurf bringt die Ministerin Frau Grimm-Benne ein.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorgelegten Entwurf soll das Krebsregistergesetz unseres Landes neu gefasst werden. Anlass dafür ist die Notwendigkeit, die sachsen-anhaltischen Aufgaben der epidemiologischen Krebsregistrierung und der Verarbeitung der epidemiologischen Krebsdaten auf eine geeignete Stelle neu zu übertragen.
Bislang hat das gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen diese Aufgabe erfüllt. Der dafür geschlossene Staatsvertrag wurde inzwischen von den Ländern gekündigt, sodass das gemeinsame Krebsregister seine Arbeit einstellte.
Dass jedes Land ein epidemiologisches Krebsregister haben muss, ergibt sich aus dem Bundeskrebsregisterdatengesetz. Mit dem Ende der Arbeit des gemeinsamen Krebsregisters mussten alle beteiligten Länder die gesetzlichen Aufgaben der Krebsregistrierung wieder jeweils selbstständig wahrnehmen. Für Sachsen-Anhalt soll die Aufgabe auf das bereits bestehende klinische Krebsregister übertragen werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ohne die neue Regelung könnte das Land seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, weil die datenschutzrechtlichen Grundlagen fehlen. Auch könnten sich die Krankenkassen aus der Finanzierung der klinischen Krebsregistrierung zurückziehen.
Die klinische Krebsregistrierung erfolgt bereits seit mehreren Jahren beim klinischen Krebsregister Sachsen-Anhalt. Was einige von Ihnen vielleicht nicht wissen: Es ist bei der Landesärztekammer angesiedelt. Die Finanzierung des laufenden Betriebs übernehmen zu 90 % die Krankenkassen. Voraussetzung für die Finanzierung durch die Krankenkassen ist aber, dass das klinische Krebsregister alle Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes erfüllt.
Die Durchführung der epidemiologischen Krebsregistrierung, für die mit diesem Gesetzentwurf die Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, ist dabei ein entsprechendes Kriterium. Das bedeutet letztlich, dass das Land nach dem aktuell geltenden Krebsregistergesetz Sachsen-Anhalt sonst sämtliche Betriebskosten des klinischen Krebsregisters in unserem Land, aktuell etwa in Höhe von 2,4 Millionen € jährlich, vollständig alleine finanzieren müsste. Wir wollen es unbedingt bei der Finanzierung durch die Kassen belassen. Mit dem Beschluss des vorliegenden Gesetzentwurfes könnten derartige Mehrkosten für das Land abgewendet werden.
Ich plädiere insofern - damit komme ich auch dem Aufruf des Präsidenten der Landesärztekammer nach, der gestern bei „Grillen bei Doctor Eisenbarth“ sehr dafür geworben hat - für eine möglichst zügige Beratung in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.