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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Einsetzung eines Normenkontrollrates Sachsen-Anhalt (NKRG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4903


Einbringer des Gesetzentwurfes ist Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Einsetzung eines Normenkontrollrates für unser Land Sachsen-Anhalt sprechen können.

Es war ein Herzensanliegen der Freien Demokraten, einen solchen Normenkontrollrat einzurichten. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass wir uns in der heutigen Debatte, aber auch in den intensiven Ausschussberatungen näher mit dem Gesetzentwurf beschäftigen können und dass ich Sie davon überzeugen kann, dass der Normenkontrollrat ein gutes Instrument ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rechtliche Qualität von Gesetzen und Verordnungen hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger, aber auch auf das Agieren von Unternehmen. Sie, die Gesetze und Verordnungen, bestimmen also, wie wir leben, wie wir arbeiten und wie wir miteinander umgehen. Doch oft wird erst im Nachhinein erkennbar, wie eine Norm wirkt, ob sie rechtssicher ist, ob sie praktikabel und im besten Fall auch zukunftsfähig ist. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, setzt der Normenkontrollrat an. Er wird eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, die Qualität unserer Gesetze und Verordnungen kontinuierlich zu überprüfen und eben auch sicherzustellen, dass vor der Verabschiedung eine Prüfung hinsichtlich der Praktikabilität, aber auch des Erfüllungsaufwandes stattfindet.

Der Normenkontrollrat ist eine Institution, die darauf abzielt, die Rechtsordnung in Sachsen-Anhalt noch effizienter und transparenter zu gestalten. Er wird eine unabhängige Überprüfungsinstanz für die Qualität von Normen, die durch die Landesregierung geschaffen werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Normenkontrollrat hat in den Ländern, wo er eingeführt wurde, und im Bund bereits zu bestimmten Ergebnissen geführt. Ich will an dieser Stelle offen sein. Nicht immer gefällt einer Bundes- oder Landesregierung die Pressemitteilung des Normenkontrollrates. Ich erinnere mich z. B. an eine. Das war im letzten Jahr. Da hat die Bundesregierung sehr viele neue Normen, Bürokratien geschaffen. Jetzt kann ich mit dem Stand von heute sagen: Mit Blick darauf, dass es sich im Wesentlichen auf das Heizungsgesetz von Robert Habeck bezogen hat, kann man natürlich davon ausgehen     

(Zuruf)

- Nein. - Aber Spaß beiseite. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das war Spaß?) 

Wir müssen damit rechnen, dass der Normenkontrollrat natürlich auch die Landesregierung und den Landtag bei der Verabschiedung von Gesetzen ein Stück weit in die Pflicht nimmt und uns auch ins Stammbuch schreibt, an welcher Stelle wir vielleicht durch Normsetzung zu mehr Bürokratie, zu mehr Erfüllungsaufwand kommen. Dann liegt es an uns als Gesetzgeber, dem entgegenzuwirken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gesetz ist sehr schlank niedergeschrieben, welche Aufgaben er haben wird und wie das Verfahren ablaufen soll. Zu den Aufgaben möchte ich an dieser Stelle deutlich machen: Wir werden uns in einem ersten Schritt die Gesetze anschauen. Jedes Gesetz, das die Landesregierung beschließen will, also in den Landtag einbringen will, soll durch den Normenkontrollrat überprüft werden. 

Wir haben dem Normenkontrollrat auch die Möglichkeit gegeben, eigeninitiativ Rechtsverordnungen zu überprüfen. Es gibt Normenkontrollräte, die beides schon verbindlich haben. Wir wollen in einem ersten Schritt nur auf die Gesetze schauen und ggf., wenn er in die Arbeit kommt und sagt, ich habe auch Kapazitäten, dann könnte man sich natürlich auch die Rechtsverordnungen genauer anschauen. Wir wissen alle, dass oft der Erfüllungsaufwand in den Rechtsverordnungen höher ist als im Gesetz selbst.

Nach dem im Jahr 2006 auf der Bundesebene eingerichteten Nationalen Normenkontrollrat und den Normenkontrollräten in Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen wären wir damit das fünfte Bundesland, in dem ein Normenkontrollrat eingerichtet wird.

Einen anderen Weg sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegangen. Diese Länder haben eine sogenannte Clearingstelle der Wirtschaft vorgeschaltet, die nur auf den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft schaut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich, diesen Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und, weil es uns auch und gerade um die transparente Darstellung des Erfüllungsaufwandes geht, der die Wirtschaft betrifft, dem Wirtschaftsausschuss zur Mitberatung zu überweisen. Denn ich glaube, dass es wichtig ist, an dieser Stelle deutlich zu machen, was ein Gesetz nicht nur für den Bürger, sondern insbesondere auch für die Wirtschaft bedeutet. Das kann uns helfen, frühzeitig zu erkennen, wo wir einschränken wollen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr optimistisch, dass wir das Gesetz zur Einsetzung eines Normenkontrollrates in den beiden Ausschüssen beraten und am Ende hier im Landtag in zweiter Lesung beschließen werden.

Der Normenkontrollrat wird schlank aufgestellt sein. Er wird nur aus sechs Personen bestehen, die aus der Breite kommen sollen, aus der Wirtschaft, aus der Wissenschaft, aus den Kommunen, aus der Zivilgesellschaft. Er soll mit Persönlichkeiten besetzt sein, die eher, sage ich einmal, am Ende ihres Berufslebens stehen, also mit sehr viel Lebenserfahrung ausgestattet sind, um eben auch die Einschätzung, was den Erfüllungsaufwand und was die Verständlichkeit von Normen betrifft, treffen zu können. Ich bin sehr optimistisch, dass uns das am Ende gelingen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Überweisung an die genannten Ausschüsse unterstützen. - Vielen Dank.