Tagesordnungspunkt 17
Zweite Beratung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1850
Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1896
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/1981
(Erste Beratung in der 29. Sitzung des Landtages am 17.11.2022)
Berichterstatterin aus dem Ausschuss ist das Mitglied des Landtages Frau Gensecke. - Sie haben das Wort.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1850 und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1896 in der 29. Sitzung am 17. November 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
In Umsetzung des Koalitionsvertrages sieht der vorliegende Gesetzentwurf die Verlängerung finanziell bedeutsamer Maßnahmen vor, die bislang aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert worden sind. Zu diesen Maßnahmen, die vorerst bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gelten, gehören unter anderem die Verlängerung der erweiterten Geschwisterkind-Regelung, die Verlängerung der Schulgeldfreiheit für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung sowie ein Flächenfaktor im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalts.
Die Fraktion DIE LINKE möchte mit ihrem Änderungsantrag erstens die Dauer der Beitragsermäßigung bis Ende 2024 verlängern. Zweitens soll die Finanzierung der Sprach-Kitas verbindlich in das Kinderförderungsgesetz aufgenommen werden. Drittens soll im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt werden, dass den kreisfreien Städten dauerhaft ein fester Differenzbetrag erstattet wird.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich auf Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gemäß § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages erstmals in einer zusätzlichen Sitzung am 18. November 2022 mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag befasst. Ziel war die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung.
Im Ergebnis seiner Beratung lehnte der Ausschuss den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1896 bei 3 : 7 : 3 Stimmen ab. Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1850 wurde in unveränderter Fassung zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 3 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen verabschiedet.
Abschließend wurde in dieser Sitzung die Durchführung einer schriftlichen Anhörung vereinbart und die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendring, der Kitafachkräfteverband sowie die Landeselternvertretung wurden um eine schriftliche Stellungnahme gebeten.
Zur Beratung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen am 24. November 2022 lagen bereits alle Stellungnahmen aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren vor. Dafür möchte ich mich im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bei allen Beteiligten auf diesem Wege nochmals ausdrücklich bedanken.
(Zustimmung bei der SPD)
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich im Ergebnis seiner Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 5 Stimmen an.
Die abschließende Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand in der 18. Sitzung am 30. November 2022 statt. Hierzu lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die einvernehmlich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt war.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/1850 wurde in der Fassung der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmung gestellt. Mit 10 : 0 : 3 Stimmen empfiehlt der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung dem Landtag, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen.
Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 8/1981 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei den GRÜNEN)