Matthias Büttner (Stendal) (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, auch wenn es erst die erste Beratung ist: Die demokratische Fraktion der AfD wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Zweiten Änderung des IT-Staatsvertrages zustimmen, nicht weil wir glauben, dass die formulierten Änderungen der ganz große Wurf sind, um die Digitalisierung in unserem Land mit Siebenmeilenstiefeln voranzutreiben oder gar zeitlich gesehen etwas aufzuholen, um im internationalen Vergleich aufzuschließen, sondern weil die Neuregelungen von Kompetenzen und Finanzierungen selbstverständlich nicht schädlich sind.
(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)
Dass die Digitalisierung in den Verwaltungen aber nicht so richtig in die Gänge kommt, liegt aus unserer Sicht weniger an finanziellen Hürden, sondern vielmehr an fehlendem Know-how in unserem Lande. Die vergangenen Haushalte und Sondervermögen haben deutlich gezeigt, dass so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt wurden, diese zum Teil dann aber gar nicht richtig abgeflossen sind.
Den IT-Unternehmen und Dienstleistern in unserem Land fehlt es schlichtweg an qualifiziertem Personal und wirklichen IT-Fachkräften. Sicherlich haben in der Vergangenheit auch eine fehlende Strategie der vergangenen Regierungen und zu viel Regulierung manche Prozesse für ein digitales Deutschland aufgehalten. Aber das Kernproblem, dass Projekte nicht begonnen oder nicht in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden, dürfte ziemlich sicher der Fachkräftemangel sein. An dieser Stelle ist nicht nur die Wirtschaft betroffen; in der öffentlichen Verwaltung sieht es in der Regel noch viel schlimmer aus. Diejenigen unter Ihnen, die auch Mitglied in einem Personalausschuss, in einer Gemeindevertretung sind, werden wissen, wovon ich spreche.
Auch die Prognose für die Zukunft sieht ziemlich düster aus.
Ohne grundlegende Veränderungen in anderen politischen Themenfeldern, beispielhaft eben in der Bildungs- oder Familienpolitik, wird sich die Situation hier nicht verbessern. Große Hoffnungen für die Problemlösung werden in dem Zusammenhang auch auf die künstliche Intelligenz gesetzt, die häufig auch als vierte oder fünfte industrielle Revolution bezeichnet wird. Aber auch sie ist nur ein Baustein und kein alleiniges Allheilmittel.
Mit der Novellierung des IT-Staatsvertrages wird nun auch die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe festgeschrieben. Die Erkenntnis, dass es sich bei der Digitalisierung eben nicht um ein einmaliges, abzuschließendes Projekt, sondern um einen sich ständig weiterentwickelnden Prozess ähnlich dem des lebenslangen Lernens handelt, kommt zwar reichlich spät und hätte dort sicher auch schon im Jahr 2010 so festgeschrieben werden können, aber manche Mühlen mahlen eben etwas langsamer, aber am Ende mahlen sie doch.
Da man in der Regel geneigt ist, die Dinge sehr kritisch zu sehen, möchte ich diesen Beitrag versöhnlich abschließen; denn es ist nicht so, dass in den letzten beiden Jahren im Bereich der Digitalisierung in den Verwaltungen gar nichts passiert ist. Es geht zwar nicht so schnell voran, wie wir uns das vielleicht hier alle wünschen, aber immerhin geht es langsam in die richtige Richtung. Ich bin gespannt, wie viele Verwaltungsdienstleistungen am Ende der Legislaturperiode tatsächlich digital verfügbar sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Genau!)