Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung eines Polizeibeauftragten für die Polizei in Sachsen-Anhalt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Das war nicht unbedingt ein Wunsch der CDU, sondern das war ein Wunsch unseres Koalitionspartners.
(Guido Kosmehl, FDP: Welcher?)
Denn die Erfahrungen, die wir mit der Beschwerdestelle im Innenministerium machen konnten, sind äußerst positiv. Die Berichte der Beschwerdestelle machen immer wieder klar, dass die deutliche Mehrheit der Beschwerden unbegründet ist. Eine weitere Institution ist da unserer Auffassung nach nicht erforderlich, da die Beschwerdestelle eine objektive Arbeit leistet und Sachverhalte neutral aufarbeitet.
Ein Beschwerdeführer hat die Sicherheit, dass seine Beschwerde in Sachsen-Anhalt professionell bearbeitet wird. Polizeibeamte leisten einen wichtigen Beitrag, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren und Straftaten aufzuklären. Sie sind verpflichtet, die Verfassung, Recht und Gesetz zu wahren und somit rechtskonform zu handeln. Das tun sie auch. Und sollte es einmal nicht so sein, dann können die Bürger darauf vertrauen, dass dies neutral und objektiv aufgeklärt wird und der Beamte bei einem Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen wird. Das sind Einzelfälle. Die Politik hat die Aufgabe, den Beamten des Landes zur Seite zu stehen, wenn sie angegriffen und mit ungerechtfertigten Beschwerden konfrontiert werden.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist abzulehnen. Für die Ermittlungen haben wir die Fachkommissariate, die im Auftrag der Staatsanwaltschaften ermitteln. Wir brauchen hierzu keine weitere Kompetenz. Wir haben Vertrauen in die Beschwerdestelle, in die Fachkommissariate und in die Staatsanwaltschaft. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Herzlichen Dank.