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Plenarsitzung

Transkript

Holger Hövelmann (SPD):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Der Kollege Olaf Meister hat in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes folgende Gegenüberstellung vorgenommen: Neun Zeilen hatte die bisherige Regelung zu Sonntagsöffnungen, 53 Zeilen hat die Regelung, die heute verabschiedet werden soll.

(Olaf Meister, GRÜNE: So ist es!)

Überbordende Bürokratie, so der Tenor, würde den entspannten Einkaufsbummel am Sonntag seltener werden lassen. Ich möchte dem gern widersprechen. Wir sorgen mit dem neuen Gesetz dafür, dass Sonntagsöffnungen rechtssicherer möglich sind.

(Beifall bei SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Sie werden sich fragen: Warum? - Das Gesetz stellt unbestreitbar hohe Anforderungen an die Gemeinden. Für eine Öffnung von Läden an einem Sonntag muss es zeitgleich eine besondere Veranstaltung geben. Die Veranstaltung muss für die Gemeinde eine besondere Bedeutung haben und ohnehin viele Besucher anlocken. Die Gemeinde kann nicht einfach eine kleine Veranstaltung zum Anlass nehmen, um die Läden in der Stadt zu öffnen. Sie muss Prognosen zu Besucherströmen erheben, um die Öffnung auch wirklich zu rechtfertigen.

Das ist aber nichts, meine sehr verehrten Damen und Herren, was sich die Landesregierung oder die Koalition ausgedacht haben. Diese Vorgaben entsprechen haargenau den Vorgaben, welche die Oberverwaltungsgerichte bei dem Thema Sonntagsöffnung seit Jahren gesetzt haben. Unser altes Ladenöffnungszeitengesetz hat das nicht mehr abgebildet. Die Gemeinden verließen sich auf das, was das alte Gesetz vorgab. Sie hatten keine Sicherheit, dass ihre danach ausgerichteten Planungen vor Gericht auch tatsächlich Bestand hatten.

Darum geht es uns, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir schaffen mit der Novellierung des Gesetzes Rechtssicherheit. Genau das ist es, was übrigens die Vertreter der Anzuhörenden in den Anhörungen auch eingefordert haben.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP, und von Andreas Silbersack, FDP)

Wenn eine Gemeinde die Vorgaben des erneuerten Ladenöffnungszeitengesetzes erfüllt, dann bewegt sie sich auf sicherem Grund. Auch der oder die am Sonntag Arbeitende hinter dem Ladentresen kann seine bzw. ihre Rechte besser einschätzen. Das ermöglicht zudem eine sinnvolle Nutzung der Ausnahmeregelung, die wir als Koalition in den Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie haben es gehört: Für die Jahre 2023 und 2024 wollen wir jeweils zwei zusätzliche Sonntagsöffnungen ermöglichen, um die coronabedingten Folgen abmildern. Das gibt den von der Coronapandemie gebeutelten Händlern einen kleinen Schub, ohne - das will ich ausdrücklich betonen - die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Läden zu beanspruchen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir daher zu sagen: In Sachsen-Anhalt wird eine Sonntagsöffnung zukünftig rechtssicherer möglich sein. Wir schaffen Rechtssicherheit für Gemeinden, für Händler, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wir ermöglichen eine Belebung der Innenstädte. Ich bitte den Landtag daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf auf der Grundlage der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)